hallo,
wenn der vermieter den schneeräumdienst an eine externe firma vergibt, kann er die kosten problemlos auf die mieter umlegen, so dass alle zahlen müssen?
grüße
b.
Schneeräumen Kosten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn das im MV vereinbart ist und wenn das "Wirtschaflichkeitsgebot" beachtet wird !
Soll heissen, dass nicht jedwede Kosten weitergegeben werden können, sondern nur "angemessene" bzw. ortsübliche Kosten !
MFG
okay, etwas ausführlicher.
im mv ist nichts vereinbart.
wir haben das problem, dass eine mietpartei beim schneeräumen querschiesst (und nicht nur da). da mit diesem menschen keine 'normale' einigung möglich ist, haben wir dem vermieter vorgeschlagen es extern zu vergeben und die kosten umzulegen. alle, ausser dem quertreiber sind damit einverstanden.
muss er zahlen oder kann er sich verweigern?
der vermieter scheut die auseinandersetzung mit diesem menschen.
so kriegen wir aber keine einigung, da die quertreibervorstellungen abstrus sind.
der nächste schnee steht vor der tür und von uns wird bei dieser situation niemand den schnee räumen.
grüße
b.
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--- editiert vom Admin
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Leider ein gar nicht so seltenes Problem.
Wenn das Schneeräumen nicht klappt und das ist eher gar nicht so selten, dann kommt es auf die Vertragsgestaltung der einzelnen Mieter an.
Wenn bei allen umlegbar, kein Problem.
Wenn beim Querulanten nicht und sonst bei den anderen, dann externe Firma und der VM trägt den Querulantenanteil.
Aber dem VM steht es frei, falls er uneinsichtig ist, dem Querulanten die Miete zu erhöhen. Dann kriegt er auch sein Fett ab und zieht u.U. den Kürzeren, weil für Ihn teurere Lösung !
MFG
Prinzipiell haben die eigentümer bzw. die eientümergemeinschaft die kosten des schneeräumens zu tragen.
Wenn die eigentümer entsprechende verträge mit ihren mietern haben, können sie diese kosten auch weitergeben an die mieter.
Hallo,
dort
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm
gibt es ausführliche Informationen zum Thema.
Gruß
Karakorum
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