Schneeräumen Kosten?

16. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Belto
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneeräumen Kosten?

hallo,
wenn der vermieter den schneeräumdienst an eine externe firma vergibt, kann er die kosten problemlos auf die mieter umlegen, so dass alle zahlen müssen?

grüße

b.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn das im MV vereinbart ist und wenn das "Wirtschaflichkeitsgebot" beachtet wird !

Soll heissen, dass nicht jedwede Kosten weitergegeben werden können, sondern nur "angemessene" bzw. ortsübliche Kosten !

MFG

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#2
 Von 
Belto
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, etwas ausführlicher.
im mv ist nichts vereinbart.
wir haben das problem, dass eine mietpartei beim schneeräumen querschiesst (und nicht nur da). da mit diesem menschen keine 'normale' einigung möglich ist, haben wir dem vermieter vorgeschlagen es extern zu vergeben und die kosten umzulegen. alle, ausser dem quertreiber sind damit einverstanden.
muss er zahlen oder kann er sich verweigern?
der vermieter scheut die auseinandersetzung mit diesem menschen.
so kriegen wir aber keine einigung, da die quertreibervorstellungen abstrus sind.
der nächste schnee steht vor der tür und von uns wird bei dieser situation niemand den schnee räumen.

grüße

b.

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Leider ein gar nicht so seltenes Problem.
Wenn das Schneeräumen nicht klappt und das ist eher gar nicht so selten, dann kommt es auf die Vertragsgestaltung der einzelnen Mieter an.

Wenn bei allen umlegbar, kein Problem.

Wenn beim Querulanten nicht und sonst bei den anderen, dann externe Firma und der VM trägt den Querulantenanteil.

Aber dem VM steht es frei, falls er uneinsichtig ist, dem Querulanten die Miete zu erhöhen. Dann kriegt er auch sein Fett ab und zieht u.U. den Kürzeren, weil für Ihn teurere Lösung !

MFG

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#6
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)

Prinzipiell haben die eigentümer bzw. die eientümergemeinschaft die kosten des schneeräumens zu tragen.
Wenn die eigentümer entsprechende verträge mit ihren mietern haben, können sie diese kosten auch weitergeben an die mieter.

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#7
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo,

dort

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm

gibt es ausführliche Informationen zum Thema.

Gruß
Karakorum

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