Schneeräumen - Verkehrssicherungspflicht

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
huhuber
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneeräumen - Verkehrssicherungspflicht

Hi @ all.
Da es nun auch mal bei uns geschneit hat, ergibt sich wie jedes Jahr das leidige Thema mit dem Schneeräumen auf dem Hof, vor unserer Garage und der Zugang zu unserem Aufgang zur Wohnung.
Unstrittig ist, dass der Nachbar, welcher das Haus gemietet hat (wir haben die Einligerwohnung gemietet) auch Mieter des "umliegenden Grundstückes" - also auch der Hof ist. Das bedeutet, dass das Auto meiner Frau in der Garage steht, welche sich unter unserer Wohnung befindet. (Wir wohnen im ersten Stock). Unstrittig ist auch, dass sich der Nachbar auf sein Hausrecht bezieht und mir mit meinem KFZ das Parken auf dem Hof untersagt, So weit so gut.
Nun ist ja Schnee gefallen. Herr Nachbar macht sich also gegen 08:00 Uhr drauf und dran den Hof von der ca. 7 cm dicken Schneedecke zu befreien. Dabei "vergisst" er aber regelmässig auch den Hof vor der Garage meiner Frau und den Weg zu unserer Treppe zu räumen. :(
Freundliche Erinnerungen sind fruchtlos. Wir könnten ja die Miete mindern, jedoch halte ich die Beeinträchtigung der ca. 25 m2 ungeräumter Fläche für eine Mietminderung nicht verhältnismässig. Das gleiche gilt meiner Meinung nach auch für einen Räumdienst (die Kosten würde ich dem Vermieter bzw. dem Nachbarn in Rechnung stellen). Das ist alles irgendwie zu viel Aufwand für die 25 m2, aber dennoch möchten wir, dass sich der Vermieter bzw. der Nachbar sich an die Räum- und Streupflicht hält.
Was meint Ihr zu dem Thema? Friedliche Einigungsversuche haben leider nicht gefruchtet.... :kotz:

Greez Hubert

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ich gehe mal zunächst davon aus, dass es zum Thema Schnee räumen keine verbindliche Regelung in irgendeinem Mietertrag oder sonstigem vertrag gibt.
Wenn doch dann ist nach den dort geltenden Bestimmungen zu verfahren.

Wenn Dein Nachbar den Hof + Rest (also Zweifamielienhaus ohne Deine Einliegerwohnung) gemietet hat, stellt sich zunächst ja mal Die Frage warum dann das Auto deiner Frau über diesen zu Ihrer Garage fahren darf.
Ganz sicher hat aber Dein Auto auf diesem Hof nichts zu suchen, denn Du hast diesen nicht gemietet!
Dein Anchbar bezieht sich als mit Recht auf sein Hausrecht!

Gehen wir mal davon aus, dass Deine Frau zu erreichen der Garage soetwas wie eine "Wegerecht" im Sinne eines nachbarschaftsrechtlichen Wegerechts besitzt, d.h. Garagenbeszitzer ist Wegerchtsinhaber ("Herschende"), Mieter des Hofes ist der "Dienende" (also der der den Wegerechtsinhaber durchlassen muss).

Dann nämlich würde gelten, dass der Dienende (Mieter des mHofes) nicht verplichtet ist den Winterdienst durchzuführen, denn der Hof ist keinöffentlicher Verkehrsraum.
Ihn trifft allenfals eine Verkehrsicherungsplicht für Seine Gäste und Besucher, aber mit denen hast Du ja nichts zu tun

Wenn der Du oder deine Frau also die Garage erreichen wollen dürft ihr gerne den Schneebesen in die Hand nehmen und euch selbst betätigen! Das hält einen etwas in bewegung und jung!
Wenn ich deinen Smilie mit dem Erbrochenen sehe frage ich mich schon ob sich Dein Nachbar genauso fühlt hinsichtlich Deines Anrages für Ihn den Hof zu räumen....

Außen vor steht noch die Frage in wieweit eventuell dein vermieter verpflichtet ist Dir einen geräumten Weg zur Garage/Aufgang zur verfügung zu stellen. Dann wäre aber auch noch zu prüfen in wieweit die umlage der Kosten dafür auf dich zulässig ist.

JJ

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hubert und der Nachbar sind beide Mieter.
Keiner von beiden ist für den Winterdienst verantwortlich (sofern es nicht vertraglich geregelt ist).
Zuständig ist also nur der Hauseigentümer.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Gibt es denn eine Schneeräumpflicht auf Privatgelände? Also außerhalb der öffentlichen Gehwege und Straßen??

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#4
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@HeHe: Ja, es gibt Wege und Plätze, die sich im Privateigentum befinden, aber von Jedermann/frau benutzt werden dürfen. Auch hier hat grundsätzlich der Eigentümer u.a. die Pflicht, sich um den Winterdienst zu kümmern.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
huhuber
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, Danke für die bisherigen Kommentare:
Es ist richtig, dass wir beide Mieter sind. Der Hof ist per Gerichtsurteil in einer Feststellungsklage dem Nachbarn zugesprochen worden.
Ich für meinen Teil leite aus diesem Urteil somit auch eine Verkehrssicherungspflicht für den Hof ab. Als verpflichteter ist der Nachbar zu nennen.
Da der Nachbar in seinem Mietvertrag die Räumpflicht festgeschrieben hat (wie wir ja auch), jedoch wir ja weder Hof noch Garten nutzen dürfen, da dies laut o.g. Mietsache des Nachbarn ist, sehen wir verständlicher weise keine Verpflichtung zu Räumen und streuen. Da der Nachbar der Mieter des Hofes ist, ist für uns auch die Kostenfrage geklärt.
Oder wie sieht Ihr das?

Grüße

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