Schneeschieben auf dem Hof

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)
Schneeschieben auf dem Hof

Wir wohnen zur Miete auf einem Privatgelände (Hof) mit mehreren Häusern, die Vermieter wohnen auch hier. Aufgrund der aktuellen Schneelage stellt sich mir die Frage, wer für die Schneeräumung auf dem gesamten Hof bis zu Straße verantwortlich ist.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Was ist denn im Mietvertrag dazu vereinbart?

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#2
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)

Zum Schneeschieben für den gesamten Hof ist nichts vereinbart. Ich glaube, das ist generell zum Schneeschieben nichts vereinbart, genau weiß ich das aber jetzt nicht.

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#3
 Von 
berliner.de
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

dann immer der Vermieter und die kosten über die BKO-Abrechnung dann der Mieter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

+++++++++++++++
.....genau weiß ich das aber jetzt nicht.
+++++++++++++++
Wenn etwas schriftlich vereinabart ist dann steht glücklicherweise ja im MV.
Also wie immer erst nachlesen, dann erst schreiben!

AnsonstenVarianten:
1) Nicht als BK vereinbart
-> VM führt aus und zahlt die Kosten

2) Als BK verienbart
->

2a) Vermieter führt aus oder läßt ausführen und Mieter zahlt die Kosten über die BK

2b) Manche Vermieter überlassen leichtsinniger Weise den Mietern die Ausführung weil dies letztenendes dem Mieter Kosten spart.
Leichtsinnig weil der VM im Schadensfall trotzdem immer mit einem Bein im Gefängnis steht und darüber hinaus i.d.R die Mieter immer auch daran erinnern müssen die Arbeiten auszuführen bzw. koordinieren wer, wann, wo und selbst das Wie!!!

Folge: Wenn Mieter Kosten sparen will, schiebt der seinen kleinen Popo schnellstmöglich mal raus und erledigt in Koordination mit den anderen Mietern regelmäßig und wenn erforderlich auch mehrmals am Tag die Arbeiten.

JJ



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#5
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)

Tja, ich kann nur leider grad nicht nachlesen, da ich den Mietvertrag nicht zur Hand habe. In den BK ist es auf jeden Fall nicht drin, das weiß ich zu 100%!

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