Schönheitsreparatur lt. Hamburger Mietvertrag

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)
Schönheitsreparatur lt. Hamburger Mietvertrag

Hallo, in meinem Mietvertrag steht folgendes:

Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 80 € und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 160 €, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen.

Was genau heißt das? Ich hatte nun eine Reparatur, der VM schickte mir die Rechnung über 92 €. Muss ich das nun zahlen oder muss ich alles, was über 80 € geht nicht zahlen? Ich verstehe die Klausel nicht so ganz.
Der Spülkasten fällt doch unter Installationsgerät für Wasser oder?

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-- Editiert am 23.01.2010 17:25

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 80 € ... nicht übersteigen.

92 EUR sind leider 12 EUR zuviel, der Vermieter muss die Rechnung komplett bezahlen.

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Wenn er sich denn überhaupt auf die Kleinreparaturklausel bezogen hat.



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#3
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

In meinem Mietvertrag steht keine andere Klausel zur Reparatur. Außerdem steht in dem oben zitierten Absatz ja auch:

"Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser..."

Das gehört doch zu den Installationsgeräten oder etwa nicht?


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#4
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

wie hates johnny den gemeint?

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#6
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Das der VM sich möglicherweise garnicht auf die Kleinreparaturklausel bezogen hat.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

worauf kann er sich den sonst beziehen?

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#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Wer sollte das besser wissen als Du ?

Der wird Dir die Rechnung doch nicht kommentarlos geschickt haben.



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#9
 Von 
schwedenbucht
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 22x hilfreich)

Lt. Schreiben bezieht sich der VM auf §17. Der umfasst 5 Absätze, aber nur eine zum Thema Reparatur. Habe vor Tagen den VM kontaktiert, der nun prüfen möchte.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Und die Themen der anderen 4 Absätze?

Irgendetwas aus dem Bereich 'Beschädigung durch den Mieter' mit dabei?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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