Hallo, in meinem Mietvertrag steht folgendes:
Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 80 € und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 160 €, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen.
Was genau heißt das? Ich hatte nun eine Reparatur, der VM schickte mir die Rechnung über 92 €. Muss ich das nun zahlen oder muss ich alles, was über 80 € geht nicht zahlen? Ich verstehe die Klausel nicht so ganz.
Der Spülkasten fällt doch unter Installationsgerät für Wasser oder?
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-- Editiert am 23.01.2010 17:25
Schönheitsreparatur lt. Hamburger Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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quote:
soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 80 € ... nicht übersteigen.
92 EUR sind leider 12 EUR zuviel, der Vermieter muss die Rechnung komplett bezahlen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Wenn er sich denn überhaupt auf die Kleinreparaturklausel bezogen hat.
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In meinem Mietvertrag steht keine andere Klausel zur Reparatur. Außerdem steht in dem oben zitierten Absatz ja auch:
"Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser..."
Das gehört doch zu den Installationsgeräten oder etwa nicht?
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--- editiert vom Admin
wie hates johnny den gemeint?
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Das der VM sich möglicherweise garnicht auf die Kleinreparaturklausel bezogen hat.
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worauf kann er sich den sonst beziehen?
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Wer sollte das besser wissen als Du ?
Der wird Dir die Rechnung doch nicht kommentarlos geschickt haben.
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Lt. Schreiben bezieht sich der VM auf §17. Der umfasst 5 Absätze, aber nur eine zum Thema Reparatur. Habe vor Tagen den VM kontaktiert, der nun prüfen möchte.
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Und die Themen der anderen 4 Absätze?
Irgendetwas aus dem Bereich 'Beschädigung durch den Mieter' mit dabei?
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