Hallo,
Folgender Sachverhalt ist mir nicht ganz kalt in der Bewertung:
Der Mieter hat nach weniger als 2 Jahren Wohnzeit seine Pendlerwohnung (also nur geringfügige Nutzung von ca 3-4 Tagen pro Woche) ordnungsgemäß gekündigt.
Der Mietvertrag enthält folgende Klauseln zu Schönheitsreparaturen:
„1.Die Schönheitsreparaturen, die durch eine altersbedingte Abnutzung oder den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.
2. Der Vermieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand."
Nun die Frage: ist der Mieter unter diesen Voraussetzungen verpflichtet, Schönheitsreparaturen (wie z.B. streichen) durchzuführen?
Nach langem Durchforsten von Threads und Artikeln konnte ich dazu nichts Eindeutiges finden, daher schon mal Danke vorab für Eure Einschätzung - und sorry, wenn ich doch irgendeine Frage übersehen haben sollte, die diesen Fall schon behandelt hat.
Beste Grüße!
Schönheitsreparatur nach weniger als 2 Jahren?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein es sei denn, er hätte die Wände beschädigt oder irgendwas grell bemalt.
Zitat„1.Die Schönheitsreparaturen, die durch eine altersbedingte Abnutzung oder den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen. :
Altersbedingte Abnutzung oder den vertragsgemäßen Gebrauch gehen zu Lasten des Vermieters, nicht des Mieters.
Nach 2 Jahren dürften noch keinerlei Schönheitsreparaturen fällig sein. Ausnahme der Mieter hat die Wohnung bzw. Teile davon papageibunt angestrichen.
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Die Klausel ist ungültig und von daher vom Mieter nicht zu beachten
Ausnahme: die Vereinbarung wäre das Ergebnis einer individuellen Verhandlung
Zitat2. Der Vermieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand." :
Schreibfehler? Üblicherweise steht an der Stelle normalerweise Mieter.
Zitat:Zitat2. Der Vermieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand." :
Schreibfehler? Üblicherweise steht an der Stelle normalerweise Mieter.
Danke für den Hinweis, das war in der Tat ein Übertragungsfehler. Es heißt korrekt: „ der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand"
Möglicherweise ändert Harry dann nochmal seine Einschätzung. Ich zumindest bin mir nicht sicher, ob die Klausel unwirksam ist. Meiner Meinung nach ist dies nach 2 Jahren aber auch nicht relevant, sofern keine übermäßige Abnutzung (z.B. durch Rauchen) entstanden ist.
Ansatzpunkte bezüglich Unwirksamkeit wäre meiner Meinung folgende:
1) " werden vom Mieter auf seine Kosten getragen." Das könnte man so interpretieren, dass der Vermieter diese beauftragt und der Mieter die Kosten zu tragen hätte. So interpretiert wäre das unwirksam. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, die Schönheitsreparaturen selber durchzuführen oder zu beauftragen.
2) Schönheitsreparaturen werden nicht klar präzisiert. "die durch eine altersbedingte Abnutzung oder den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind," würde z.B. auch auf Dinge zutreffen, die nicht auf den Mieter übertragbar sind (z.B. Streichen von außen).
Ich bin mir nicht sicher, ob die Punkte zur Unwirksamkeit führen. Ist aber nach 2 Jahren eh nicht relevant.
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