Schönheitsreparatur vs. Sachbeschädigung

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Schönheitsreparatur vs. Sachbeschädigung

Guten Tag,

der Mieter muss die Wohnung mittels gerichtlichen Räumungsvergleichs verlassen. Beim Räumungsvergleich wurde vereinbart das keine Schönheitsreparaturen vorgenommen werden müssen....

Bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass der Marmorfußboden Schäden aufweist (u.a hat es Streit und Gepolter in der Zeit der Vermietung) - es sind kleinere Mamorteile abgebrochen, am Treppengeländer (Maisonette-Wohnung) ist an der Wand etwas vom Geländer herausgerissen (Haltekordel), weitere Geländer-Stangen sind gebrochen, die drei Dachfenster (BJ 1987) wurden in der 9 jährigen Bewohnung nicht in Stand gehalten und sind in den Ecken verfault weiter lassen sich die Dachfenster nicht mehr korrekt öffnen (u.a. Notausstiegsfenster). Ich, der Vermieter, durfte die Wohnung nicht beteten um die Dachfenster zu pflegen.... die Mieter haben alles einfach nur dahingehend abgewohnt.

Fallen alle diese Schäden unter Schönheitsreparaturen oder kann man von Sachbeschädigung durch nicht fachgerechte Benutzung voraussetzen?

Danke Euch
Frank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Unter Schönheitsreparaturen fällt nichts davon. Dennoch sehe ich Schadenersatz nur für dem Marmorfußboden und das Treppengeländer.

Bei den Fenstern dürfte kaum der Nachweis gelingen, dass der Mieter die Schäden schuldhaft verursacht hat, denn derartige Mängel können auch bei ordnungsgemäßer Pflege auftreten.

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#2
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, super danke. Wie würde das aussehen wenn die Dachfenster sich einfach nicht mehr öffnen lassen also quasi blockiert sind weil man diese nicht regelmäßig geöffnet hat?! Ändert das was an dem Sachverhalt?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
Okay, super danke. Wie würde das aussehen wenn die Dachfenster sich einfach nicht mehr öffnen lassen also quasi blockiert sind weil man diese nicht regelmäßig geöffnet hat?!


Wie wollen Sie hier den Nachweis bringen?

Haben Sie regelmäßig und schriftlich aufgefordert Zugang zur Wohnung zu gewähren, damit die Fenster gewartet werden können? Können Sie den Zugang der schriftlichen Aufforderungen irgendwie nachweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nachtrag:

Was steht im MV bezgl. der Fensterpflege?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Eine Pflicht, Fenster regelmäßig zu öffnen sehe ich nicht. Das ändert daher nichts.

So ein Mangel kann auch durch einen Material- oder Montagefehler hervorgerufen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hh):
So ein Mangel kann auch durch einen Material- oder Montagefehler hervorgerufen werden.


Zumeist ist dies aber mangelnde Pflege, ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um Holzfenster handelt. Die Frage ist jetzt zum einen ob und wenn was diesbezüglich vertraglich vereinbart wurde und zum anderen, ob man hier nachweisen kann, dass der Mieter die Mitarbeit (sprich Zugang zur Wohnung) verweigert hat, und dann warum der VM dies geduldet hat. Ich würde hier ganz genau überlegen, ob der Nutzen (die Kosten der Instandsetzung) den Aufwand (Klage)rechtfertigt und mir von meinem Anwalt ganz genau erklären lassen, warum ich hier nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg habe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
Bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass der Marmorfußboden Schäden aufweist (u.a hat es Streit und Gepolter in der Zeit der Vermietung)
Moin. Steht das so im Übergabeprotokoll? Die Feststellung der Schäden genügt.
Zitat (von terrax34):
Sachbeschädigung durch nicht fachgerechte Benutzung voraussetzen?

Was soll denn bei den beschriebenen Schäden fachgerechte Benutzung sein? Dachflächenfenster aus Holz weisen nach 9 Jahren oft auch bei häufiger Öffnung solche Schäden auf. Das muss nicht aus *falscher Benutzung* herrühren.
Wie oft müssen diese Rettungs-DFF geöffnet werden?

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