Schönheitsreparaturen - Kann ich verlangen, dass er das gesamte Bad erneut überstreicht?

15. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
IrisK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - Kann ich verlangen, dass er das gesamte Bad erneut überstreicht?

Hallo Zusammen
Heute habe ich eine Frage. Der Mieter hat die Fliesen in meinem Einverständnis im Badezimmer weiss gestrichen. Doch nach 4 Jahren blättert diese an einer Wand teilweise ab. Die Frist (3 Jahre)zur Schönheitsreparatur fürs Bad kommt somit zum tragen. Kann ich verlangen, dass er das gesamte Bad erneut überstreicht? Hat damit schon jemand Erfahrung? Des Weiteren hat er an einem Einbauschrank die Lammellentüren (Baumarkt) demoliert. Dies gibt er auch zu. Aber er will nur den Zeitwert zahlen. Ich wohne selbst vom Vermietungsobjekt 450 km entfernt, kann die Türen also nicht selbst erneuern. Kann ich über einen Schreiner mittels Angebot mit dem Mieter abrechnen. Muss er mir dann nur den Zeitwert ersetzen. Die Türen waren jetzt 6 Jahre alt. Wann das passiert ist hat mir der Mieter allerdings nicht mitgeteilt. Habe dies bei einer kürzlichen Besichtigung erst entdeckt. Da der Abnahmetermin schon bald ist, wäre ich froh, wenn mir irgend jemand einen Tip geben kann oder auch darin schon seine Erfahrung getätigt hat.
Bis bald und liebe Grüsse!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wenn von einer konkreten Frist für Schönheitsreparaturen die Rede ist, sollte erstmal geprüft werden, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist. Vereinbarungen mit starren Fristen sind heutzutage in der Regel unwirksam.

Bei Beschädigungen muß in der Tat immer nur der Zeitwert ersetzt werden, wobei von Ware gleichwertiger Qualität (also ggf. auch nur einfache Baumarktqualität) auszugehen ist.

Der Vermieter muß bei solchen Beanstandungen zunächst dem Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Erst danach darf er eine Firma beautragen, deren Rechnung er allerdings vom Mieter unter Berücksichtigung der Zeitwertquote ersetzt verlangen kann.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
IrisK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Nachricht. Bez. der Schönheitsreparaturen besteht keine Unsicherheit. Die Mieter sind zumindest im Feuchtraum dazu verpflichtet, zu renovieren. Aber wie ich festgestellt habe liegt der Fall schlimmer. Die Farbe an den Kacheln lässt sich nicht ausbessern. Dies wurde mir vom Fachmann versichert. Ich kann jetzt leider nur hingehen und den Mieter auffordern, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss. Ausgemacht war fachmännische Arbeit. Dann dürfte die Farbe jedoch nicht abplatzen. Wird wohl keine schöne Sache.

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
Bez. der Schönheitsreparaturen besteht keine Unsicherheit. Die Mieter sind zumindest im Feuchtraum dazu verpflichtet, zu renovieren.

da wäre ich mir aber nicht so sicher!

quote:

Ausgemacht war fachmännische Arbeit. Dann dürfte die Farbe jedoch nicht abplatzen. Wird wohl keine schöne Sache.


nach 4 jahren blättert die farbe ab, dies ist kein indiez, dass die arbeiten nicht fachmännisch durchgeführt wurden.

quote:
Der Mieter hat die Fliesen in meinem Einverständnis im Badezimmer weiss gestrichen


erst stimmen sie zu und jetzt gefällt es ihnen nicht mehr und der mieter soll den urzustand wieder herstellen. ich fürchte das könnte ärger geben. vielleich überlegen sie noch mal ihr vorhaben und versuchen sich gütlich zu einigen.
gruss,
kristijan

-- Editiert von KristijanM am 16.03.2006 09:03:17

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#4
 Von 
IrisK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach 4 Jahren sollte die Fliesenfarbe nicht abblättern. Handwerker müssen dafür eine 5jährige Garantie geben. Dann wäre es fachgerecht. Wann das mit der abgeplatzten Farbe passiert ist, ist auch fraglich. Schliesslich habe ich die Wohnung erst kürzlich zum Mietende gesehen.

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
Nach 4 Jahren sollte die Fliesenfarbe nicht abblättern. Handwerker müssen dafür eine 5jährige Garantie geben. Dann wäre es fachgerecht


das wird ihnen ein richter aber anders erklären. wie bitte soll ihnen ein mieter eine garantie für abreiten geben können. villeicht wäre es besser gewesen das bad zu sanieren statt die fliesen zu bemalen.
ich sehe da keine möglichkeit auf schadenersatz oder ähnliches.

gruss,
kristijan

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#6
 Von 
IrisK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist doch Unsinn. Seid wann muss der Mieter für Schlechtleistung, im vorliegenden Fall mit nicht fachgerechter Arbeit, nicht dafür gerade stehen. Wozu gibt es dann vertragliche Vereinbarungen? Der Mieter soll ja nicht die Garantie geben, aber der der es durchführt. Der Facharbeiter. Die Fliesen waren in Ordnung. Nur der Mieter wollten halt ein komplett weisses Bad. Das deren Fachmann das nicht ordentlich ausgeführt hat, kann doch nicht mir angelastet werden. Da sehe ich die Rechtssprechung jedoch noch etwas anders.

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#7
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

dann schauen síe sich noch ein wenig um und lassen sich den begriff fachgerecht mal erlklären.

quote:
... fachgerecht bedeutet, dass die Ausführung von "mittlerer Art und Güte" sein muss.

und wenn die klausel zur schönheitsreparaturen starre fristen beinhaltet ist der mieter von ihnen kompl. befreit, sprich die durchführung fällt auf den vermieter zurück. da könnte ihr mieter auch mal auf die idee kommen und sich die wohnung von ihnen renovieren lassen;)
gruss,
kristijan

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
heist es nicht immer, der Mieter muss die Arbeiten in "mittlerer Güte" ausführen ??

Was das genau bedeutet muss natürlich im Zweifelsfall auch ein Richter entscheiden.

Aber evtl. hat sich der Mieter die Grundierung gespart oder die Wand nicht sorgfältig genug gereinigt.

Kann ein Fachmann Dir vtl. sagen warum das abblättert ?

Gruß



-- Editiert von michael32 am 16.03.2006 10:12:24

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#9
 Von 
IrisK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist richtig. Aber wenn es versaut worden ist? Dann kann man nicht von mittlerer Art und Güte sprechen oder? Hier wurde einfach der Vorgang der Vorarbeit nicht ordentlich ausgeführt.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das ist eben die Frage, ob diese "mittlere Güte" genuaso lange halten muss wie bei einem Fachmann.

Lässt sich die Farbe denn wieder ganz entfernen ?

Gruß

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#11
 Von 
IrisK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

So weit ich weiss lässt sich die Farbe nicht entfernen, da die Fliesen dabei zerkratzt würden. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Fliesen beschädigt würden und somit Wasser eintreten könnte. Das schlimme bei der Sache ist, dass ich mich eigentlich gut mit den Mietern verstehe. Vielleicht hat ein Handwerker doch noch eine anderweitige Lösung. Aber Fachmännisch muss in diesem Sinne schon so gesehen werden, dass es zumindest hält.

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#12
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

oder rufen sie mal hier an
Telefon: (+49)1805-20 20 40 (0,12 Euro/min)
ist die hotline von molto, evtl. haben die ne lösung für sie.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
VM und Mietse verstehen sich meistens gut bis zum Auszug....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Zu den Fliesen:
Wenn nach spätestens 4 Jahren die Farbe abblättert und auch nicht ohne Beschädigung der Fliesen entfernt werden kann, kann doch wohl niemand auf die Idee kommen, dass es sich um fachgerechte Arbeit mittlere Güte handelt.
Wie alt sind denn die Fliesen im Bad?
Ein Problem könnte natürlich dann bestehen, wenn der Restwert nahe Null liegt.

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#15
 Von 
IrisK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Badezimmer ist ca. 25 Jahre alt. Aber es war bis Dato in Ordnung. Nicht so krass gefliesst wie es seinerzeit üblich war. Wie der Schadenersatz aussehen könnte, weiss ich auch nicht. Ich habe auf jeden Fall die Mieter gebeten, Ihre Versicherung einzuschalten.

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