Schönheitsreparaturen Malerarbeiten beim Auszug aus der Wohnung

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Karho
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen Malerarbeiten beim Auszug aus der Wohnung

Bin ich verpflichtigt beim Auszug aus der Wohnung die Wände komplett oder anteilig im Verhältnis zum Mietdauer zu übernehmen?

Beispiel: Mein Mietvertrag besteht seit 2,5 Jahre und ich werde den Mietvertrag kündigen.

Vertrag:

"Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
Regelmässig werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:

in Küchen,Bädern und Duschen: alle 5 Jahre
in Wohn und Schlafräumen Fluren Dielen und Toileten: alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen: alle 5 Jahre

Mietvertragsvorlage: Brunnen Artikel 1025222 02.04

In der Anlage zum Mietvertrag:

1) Malerarbeiten
Die Wohnung wird vom Vermieter mit weißem Neuanstrich übergeben. Bei Auszug wird der Mieter den gleichen Zustand wieder herstellen lassen.





-----------------
"Karho"

-- Editiert von Karho am 24.08.2007 14:28:44

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
danny_wo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht das so wortwörtlich im Mietvertrag drin?

Wenn ja, ist diese Klausel unwirksam:

1. zu starre Fristenregelung (siehe andere Treats)
2. für die Nebenräume wurde die nach allgemeiner Rechtssprechung anerkannte Frist von 7 Jahren verkürzt, dies ist eine unangemessene Benachteiligung des Mieters
3. Mit den Malerarbeiten hat dir der Vermieter eine Endrenovierungspflicht aufgebürdet. Da jedoch nach Rechtsprechung bei Vorhandensein einer Schönheitsreparaturenpflicht für den Mieter keine zusätzliche Plicht zur Endrenovierung auferlegt werden darf, sind beide Klauseln unwirksam.

Fazit: Du kannst die Wohnung geräumt und besenrein verlassen, ohne einen Klecks Farbe an die Wände bringen zu müssen, da durch Unwirksamkeit der Klauseln das Gesetz greift, so dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen muß :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Danny, Danny, Danny,

schau Du Dir besser noch einmal die anderen Threads an (sonst wird Dir eines Tages das Grinsen noch vergehen).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen