Schönheitsreparaturen - Pflichten vom Vormieter übernommen

5. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Danny_8008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - Pflichten vom Vormieter übernommen

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Wohnung von Deutsche Wohnen gemietet und mein Vertrag läuft zum Ende November aus.
Zum Einzug habe ich mich schriftlich dazu bereit erklärt, dass ich die Schönheitsreparaturen der Vormieterin übernehme. Dieser Vertrag wurde mit dem Vermieter erstellt.

Meine Frage lautet nun: Bin ich dazu verpflichtet diese Schönheitsreparaturen zu leisten, wenn mir der Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses keine Ausgleichszahlung gegeben hat?

Ich habe gelesen, dass dies der Fall ist, wenn man solch einen Vertrag mit seinem Vormieter abschließt - aber gilt das auch für den Vermieter?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Viele Grüße

-- Editiert von go536219-8 am 05.10.2020 14:49

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Schau dir mal dieses BGH Urteil an: BGH, 22.08.2018 - VIII ZR 277/16.

Ich denke, dass sollte auf deinen Fall anwendbar sein. War die Wohnung denn in einem renovierungsbedürftigen Zustand, als du sie übernommen hast? Wenn ja, hast du einen Ausgleich dafür erhalten?

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#2
 Von 
Danny_8008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cauchy,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

der Vermieter hat schriftlich festgelegt, dass ich die Schönheitsreparaturen übernehmen muss. Die zu leistenden Reparaturen wurden auch im Vertrag festgelegt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Wände in der gesamten Wohnung.

Liebe Grüße
Danny

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Okay, und wie lauten die Antworten auf diese Fragen

Zitat (von cauchy):
War die Wohnung denn in einem renovierungsbedürftigen Zustand, als du sie übernommen hast? Wenn ja, hast du einen Ausgleich dafür erhalten?

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#4
 Von 
Danny_8008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah sorry.

Also meiner Meinung nach war die Wohnung in einem sehr gepflegten Zustand. Aber wie bereits erwähnt, wurden in dem Vertrag sämtliche Wände bemängelt. Somit ist die Wohnung zum Einzug, aus Sicht des Vermieters, in einem renovierungsbedürftigen Zustand gewesen.

Ich habe trotzdem keinen Ausgleich erhalten.

VG
Danny

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Warum hast du dann die Renovierungspflicht des Vormieters übernommen?

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#6
 Von 
Danny_8008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich brauchte damals sehr dringend eine Wohnung in Berlin und das war der Deal mit der Vormieterin. Da habe ich natürlich auch den entsprechenden Vertrag mit dem Vermieter unterzeichnet. Nun habe ich aber mehrmals gelesen, dass man als Mieter nur verpflichtet ist eine Wohnung zu renovieren, wenn man sie in einem renovierten Zustand bekommen hat oder es eben einen Ausgleich gab. Die Vormieterin sagte mir damals, dass sie die Wohnung selbst in einen unrenovierten Zustand bekommen hat.

Somit war sie, so würde ich als Laie argumentieren, selbst nicht in der Pflicht zu renovieren, womit die Übertragung auf mich auch unwirksam wird.

Viele Grüße
Danny

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Die Deutsche Wohnen ist ein sehr großer Vermieter. Daher sollte man sehr vorsichtig sein. Die werden vermutlich sehr geschickt argumentieren und den Mieter im Zweifel in irgendwas reinquatschen. Wenn z.B. beim Auszug ein "Protokoll" gefertigt und vom Mieter unterschrieben werden soll und in dem Protokoll steht drin " Der Mieter zahlt eine komplette Wohnungsrenovierung", dann wäre das möglicherweise sogar gültig und der Mieter hängt drin.

Daher möchte ich in aller Vorsicht anmerken, dass meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht. Das maßgebliche BGH-Urteil habe ich genannt. Die Wohnung war bei Übergabe an den Mieter nach Ansicht des Vermieters renovierungsbedürftig, ein angemessener Ausgleich wurde nicht gezahlt.

Vielleicht macht es dennoch Sinn, einen Mieterverein in Berlin zu fragen. Klar, die kosten Geld. Aber ich befürchte, der Mieter wird ohne Hilfe die Kaution nicht so einfach wiederbekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Danny_8008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das sehe ich genauso wie du.

Danke auch nochmal für das Senden des Urteils. Das hat mich nochmal motiviert dem weiter nach zu gehen.

Ich habe jetzt eine Mitgliedschaft beim Mieter Verein beantragt - ich denke ohne gestützter Argumentation durch einen Anwalt wird Deutsche Wohnen uns keinen Schritt entgegen kommen.

Viele Grüße
Danny

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