Schönheitsreparaturen Treppenhaus - Beseitigung von Schäden und Verschmutzungen nach Möbeltransport

8. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
go727086-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen Treppenhaus - Beseitigung von Schäden und Verschmutzungen nach Möbeltransport

Vor Kurzem habe ich mit einem Kollegen eine braune Ledercouch aus meiner Wohnung im 4. OG durch das Treppenhaus hinuntergetragen und abtransportiert um Platz für eine neue Couch zu schaffen.
Wegen der Größe der Couch sind punktuell braune Flecken im Treppenhaus zurückgeblieben.
Unter Berufung auf den Mietvertrag gemeinschaftliche Flächen pfleglich zu behandeln und Verschmutzungen und Beschädigungen pfleglich zu behandeln, hat mir der Vermieter eine Frist eingeräumt das Treppenhaus vom EG bis zum 4. OG fachgerecht streichen zu lassen.
Nach Verstreichen der Frist beabsichtigt der Vermieter auf meine Kosten eine Fachfirma mit den Malerarbeiten zu beauftragen um das gesamte Treppenhaus vom Erdgeschoss bis zum 4. Obergeschoss streichen zu lassen.
Der Vermieter nimmt die durch den Abtransport meiner Couch entstandenen punktuell entstanden braunen Schleifspuren zum Anlass auf meine Kosten sämtliche Verschmutzungen und Schäden beseitigen zu lassen.
Ich halte das nicht für statthaft, da wie bereits ausgeführt, neben den bereits vorhanden Verschmutzungen an den Wänden des Treppenhauses, nur punktuell Verschmutzungen in Form von braunen Schleifspuren entstanden sind.
Auch ist es für meine Begriffe völlig überzogen und unverhältnismäßig die Verschmutzungen von einer Fachfirma, verbunden mit entsprechende hohen Kosten, beseitigen zu lassen.
Wie soll ich nun reagieren bzw. was soll ich dem Vermieter auf sein Schreiben zur Wiederherstellung des Treppenhauses entgegnen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13255 Beiträge, 4743x hilfreich)

Zitat (von go727086-39):
Wie soll ich nun reagieren bzw. was soll ich dem Vermieter auf sein Schreiben zur Wiederherstellung des Treppenhauses entgegnen?

Besteht eine Privathaftpflichtversicherung Deinerseits?
Würde die Sache enorm vereinfachen....
Dieser den Schaden unter Nennung aller Vorschäden melden und dem Vermieter die Kontaktdaten der Versicherung geben.

Ansonsten:
Es ist der Zeitwert unter Berücksichtigung der Vorschäden zu regulieren, fraglich wie der Vermieter den beziffern möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40039 Beiträge, 6529x hilfreich)

Zitat (von go727086-39):
hat mir der Vermieter eine Frist eingeräumt das Treppenhaus vom EG bis zum 4. OG fachgerecht streichen zu lassen.
Da würde mich der genaue Wortlaut und die genannte Frist mal interessieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50104 Beiträge, 17557x hilfreich)

Zitat (von go727086-39):
hat mir der Vermieter eine Frist eingeräumt das Treppenhaus vom EG bis zum 4. OG fachgerecht streichen zu lassen.

Dieses Angebot solltest Du ablehnen. Außerdem ist es sinnvoll, durch Fotos und Zeugen den aktuellen Zustand des Treppenhauses zu dokumentieren.

Ersetzen musst Du nur den Zeitwert und es ist denkbar, dass der bei 0€ liegt, siehe auch #1.

1x Hilfreiche Antwort

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