Schönheitsreparaturen bei Auszug Pflicht oder nicht?

3. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jimmyrecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen bei Auszug Pflicht oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe eine renovertiere Wohnung übernommen und ziehe nun nach 3 Jahren wieder aus.

Laut Mietvertrag müssen nur alle 5 Jahre die Wände neu gestrichen werden.

Weiterhin steht bei der Auszugsklausel, dass die Wohnung in einem "Vertragsgerechten" Zustand übergeben werden muss.

Aber was genau heißt hier "Vertragsgerecht"? Der Vermieter meint, ich müsste nun alles neu streichen und alle Löcher zu machen, weil es ja auch am Anfang so übergeben wurde.

Aber ich denke, dass ja die 5 Jahre noch nicht um sind, sondern nur 3 Jahre, also muss da doch nichts gemacht werden, ist ja alles nach Vertrag, oder?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Jimmyrecht123):
Laut Mietvertrag müssen nur alle 5 Jahre die Wände neu gestrichen werden.
Das steht selten in Mietverträgen.---> Bitte mal den Wortlaut dazu. Danke.
Zitat (von Jimmyrecht123):
dass die Wohnung in einem "Vertragsgerechten" Zustand übergeben werden muss.
Ja, das will der Vermieter.
Zitat (von Jimmyrecht123):
Der Vermieter meint, ich müsste nun alles neu streichen und alle Löcher zu machen, weil es ja auch am Anfang so übergeben wurde.
Vermutlich irrt der Vermieter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von Jimmyrecht123):
Aber was genau heißt hier "Vertragsgerecht"?


Vertragsgerecht heißt, dass Du die Schönheitsreparaturen entsprechend der Klausel durchgeführt hast. Da noch keine Schönheitsreparaturen fällig waren, kann die Wohnung besenrein übergeben werden. Die Löcher müssen auch nicht zugemacht werden.

Zitat (von Jimmyrecht123):
Aber ich denke, dass ja die 5 Jahre noch nicht um sind, sondern nur 3 Jahre, also muss da doch nichts gemacht werden, ist ja alles nach Vertrag, oder?


Richtig

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.160 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen