Hallo zusammen,
ich habe eine renovertiere Wohnung übernommen und ziehe nun nach 3 Jahren wieder aus.
Laut Mietvertrag müssen nur alle 5 Jahre die Wände neu gestrichen werden.
Weiterhin steht bei der Auszugsklausel, dass die Wohnung in einem "Vertragsgerechten" Zustand übergeben werden muss.
Aber was genau heißt hier "Vertragsgerecht"? Der Vermieter meint, ich müsste nun alles neu streichen und alle Löcher zu machen, weil es ja auch am Anfang so übergeben wurde.
Aber ich denke, dass ja die 5 Jahre noch nicht um sind, sondern nur 3 Jahre, also muss da doch nichts gemacht werden, ist ja alles nach Vertrag, oder?
Schönheitsreparaturen bei Auszug Pflicht oder nicht?
3. November 2022
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Frage vom 3. November 2022 | 12:08
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen bei Auszug Pflicht oder nicht?
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#1
Antwort vom 3. November 2022 | 12:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Das steht selten in Mietverträgen.---> Bitte mal den Wortlaut dazu. Danke.ZitatLaut Mietvertrag müssen nur alle 5 Jahre die Wände neu gestrichen werden. :
Ja, das will der Vermieter.Zitatdass die Wohnung in einem "Vertragsgerechten" Zustand übergeben werden muss. :
Vermutlich irrt der Vermieter.ZitatDer Vermieter meint, ich müsste nun alles neu streichen und alle Löcher zu machen, weil es ja auch am Anfang so übergeben wurde. :
#2
Antwort vom 3. November 2022 | 12:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
ZitatAber was genau heißt hier "Vertragsgerecht"? :
Vertragsgerecht heißt, dass Du die Schönheitsreparaturen entsprechend der Klausel durchgeführt hast. Da noch keine Schönheitsreparaturen fällig waren, kann die Wohnung besenrein übergeben werden. Die Löcher müssen auch nicht zugemacht werden.
ZitatAber ich denke, dass ja die 5 Jahre noch nicht um sind, sondern nur 3 Jahre, also muss da doch nichts gemacht werden, ist ja alles nach Vertrag, oder? :
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