Wie verhält man sich in folgendem Fall:
Beim Auszug wurde ein Übergabeprotokoll gefertigt. Dieses wurde dem Vormieter nicht ausgehändigt. Zwei Tage nach Auszug meldete der neue Mieter zwei weitere Mängel an den Vermieter. Der Vermieter schrieb diese Mängel - wie folgt: am ... von ... der Nachmieterin festgestellt Mängel - nachträglich in das bereits vom Vormieter unterzeichnete Protokoll (ohne Information an diesen). Nun verlangt der Vermieter die Behebung der Mängel innerhalb von einer Woche - ansonsten behält er die Kaution für einen von ihm angemessenen Betrag ein. u.a. Tapezieren der Wände + Streichen und Reinigung eines 12 Jahre alten Teppichs wegen 2 kleineren Flecken.
Ist dieses Vorgehen rechtlich i.O. Mit welcher Frist müssen diese festgestellte Mängel beseitigt werden - ist eine Woche ausreichend auch wenn in dieser Woche der Vormieter im urlaub ist? Hat der Vermieter das Recht die Kaution einzubehalten falls der Vormieter das Schreiben auf Grund von Abwesenheit nicht rechtzeitig erhält und deshalb den Mangel innerhalb der Frist nicht beseitigen kann?
Danke & Gruß
Sonnchen
Schönheitsreparaturen bei Auszug - Übergabeprotokoll
Was stand dem im ursprünglichen Übergabeprotokoll drin? Mängelfrei übergeben oder war noch etwas von Euch zu machen?
Wenn von Euch nichts mehr zu machen war, dann ist doch erstmal zu prüfen, ob die jetzt festgestellten Mängel wirklich versteckte Mängel sind, die der Vermieter nicht sehen konnte. Dann ist die Frage, ob Ihr zur Beseitigung überhaupt verpflichtet seid.
Beispiel: Tapezieren und Streichen der Wände. Tapezieren ist normalerweise sowieso kein Bestandteil der Schönheitsreparaturen. Und wieso war hier was versteckt? Hattet Ihr die Wänder verhängt oder so?? Und die Flecken auf dem Teppich: nach 12 Jahren ist ein Teppich sowieso abgewohnt und es ist Vermietersache, den zu ersetzen. Und wer will denn jetzt noch beweisen, dass Ihr und nicht der neue Mieter die verursacht habt?
Ihr solltet Euch überlegen, ob Ihr die Beseitigung dieser Mängel nicht generell ablehnt. Allerdings werdet Ihr dann evtl. Eure Kaution einklagen müssen.
Gruß
Islabonita
-- Editiert von islabonita am 08.07.2006 08:10:23
,
-- Editiert von islabonita am 08.07.2006 08:10:58
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
im Protokoll stand für das betreffende Zimmer i.O. und auch für den betreffenden Teppich i.O. jetzt heißt es aber die Flecken wären als feuchte Stellen zu sehen gewesen und an der wand befinden sich mit Krepp nachgebesserte Stellen die im Tageslicht nicht zu sehen gewesen sind... Das Krepp befindet sich ja tatsächlich dort, aber warum soll ich da jetzt tapezieren?
Als erstes solltest Du Dir unbedingt eine Kopie des Übergabeprotokolls aushändigen lassen. Dieses hätte eigentlich schon bei der Wohnungsübergabe geschehen müssen. Wie sonst willst Du denn jemals nachweisen, was dort drin stand?
Dann gehe ich mal davon aus, dass in dem Protokoll ein Datum steht, an welchem dieses vom Mieter unterschrieben wurde? Und wenn dann der Vermieter tatsächlich nachgetragen hat, dass später (wieder mit Datum) von der neuen Mieterin weitere Mängel festgestellt wurden, dann dürfte sich das m.E. als klassisches Eigentor erweisen. Der Vermieter hat zunächst Mangelfreiheit bestätigt. Bei den jetzt geltend gemachten Mängeln handelt es sich vermutlich nicht um verdeckte Mängel. Insoweit bist Du zur Mangelbeseitigung nicht verpflichtet. Ich würde diese ablehnen, wohl wissend, dann vermutlich die Kaution tatsächlich einklagen zu müssen.
Gruss,
Axel
-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
21 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten