Schönheitsreparaturen bei Auszug nach neuem BGH Urteil

2. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mieterin26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen bei Auszug nach neuem BGH Urteil

Hallo,
ich wohne seit fünf Jahren in meiner Wohnung und wäre laut Mietvertrag verpflichtet nun bei Auszug zu streichen.
Im Vertrag befindet sich jedoch folgende Klausel zur Qotenregelung:

"Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen (...) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlags (...)"

Jetzt ist meine Frage: Ist diese Klausel nach dem BGH Urteil von 2015 unwirksam und damit der ganze Paragraph zu Schönheitsreparaturen? Müsste ich demnach nun gar keine Schönheitsreparaturen vornehmen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
nach dem BGH Urteil von 2015


Welchem genau?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Zitat:nach dem BGH Urteil von 2015
Welchem genau?

Ich vermute es geht um BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 , Quotenklauseln sind damit passee.

Zitat (von Mieterin26):
Jetzt ist meine Frage: Ist diese Klausel nach dem BGH Urteil von 2015 unwirksam und damit der ganze Paragraph zu Schönheitsreparaturen?

Ja und keine Ahnung. Die Quotenklausel ist ungültig. Ich weiß jedoch nicht, ob dadurch auch der Rest unwirksam wird. Wie sieht denn der Rest überhaupt aus? Nach 5 Jahren werden in der Regel doch nicht alle Räume gemalert werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute es geht um BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14


Danke, das kannte ich noch gar nicht.

Zitat:
Ich weiß jedoch nicht, ob dadurch auch der Rest unwirksam wird.


Kommt sicher im Einzelfall auf die Gestaltung des MV an; im o.a. Urteil jedenfalls hieß es:

Zitat:
An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt gemäß § 306 Abs. 2 BGB die dispositive gesetzliche Bestimmung des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB . Das bedeutet, dass der Vermieter mangels wirksamer Abwälzung der Schönheitsreparaturen die Instandhaltungslast in vollem Umfang zu tragen hat (st. Rspr.; siehe nur Senatsurteile vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07 , BGHZ 177, 186 Rn. 20; vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 285/12 , aaO).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Der BGH hat in dem Urteil über zwei unterschiedliche Klauseln geurteilt: Einmal über Schönheitsreparaturenklauseln, wenn die Wohnung unrenoviert ohne entsprechenden Ausgleich übergeben wurde, und einmal über Quotenklauseln bei Auszug. Beide Klauseltypen sind unwirksam. Mir ist nicht klar, ob bei renovierter Übergabe der Wohnung obiges Zitat aus den Urteilsgründen immernoch greift. Die Schönheitsreparaturenklausel an sich wäre ja - im Gegensatz zu der aus dem Mietvertrag des Urteils - wirksam. Ob dann die unwirksame Quotenklausel diese eigentlich wirksame Schönheitsreparaturenklausel killt, habe ich bisher nicht verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ob dann die unwirksame Quotenklausel diese eigentlich wirksame Schönheitsreparaturenklausel killt, habe ich bisher nicht verstanden.


Kommt sicher auf den Einzelfall an.
Einerseits ist grundsätzlich nur die betroffene Klausel auch unwirksam.
Andererseits, wie der BGH schon schreibt, fällt diese nicht einfach weg, sondern wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Und wenn die dann derart ist, daß die Schönheitsreparaturenklausel damit kollidiert, dann wird auch letztere nicht wirksam sein. So habe ich das verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Entscheidend ist hier, ob die Wohnung renoviert übergeben wurde oder nicht.

Die Quotenklausel ist in jedem Fall unwirksam und zwar auch schon nach älteren Urteilen. Die Untwirksamkeit der Quotenklausel macht aber eine Klausel mit weichen Fristen zu den Schönheitsreparaturen automatisch unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.129 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen