Schönheitsreparaturen gültig?

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
so384270-33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen gültig?

Guten Tag,

ich bin verunsichert was die Schönheitsreparaturen lt. Mietvertrag ausgeführt werden müssen, oder ob diese ungültig sind, vor allem weil bei der Definition der Übergabe der Wohnung widersprechliges steht. Es gibt kein Übergabeprotokoll.

Anbei die Klauseln als Anhang. Ich freue mich auf Antwort.

DROPBOX
Zustand der Mietsache
https://www.dropbox.com/s/e63kjllw4dcc1wi/Bildschirmfoto%202018-11-12%20um%2012.33.23.png?dl=0

und

Schönheitsreparaturen
https://www.dropbox.com/s/h7dle9j32eansjx/Bildschirmfoto%202018-11-12%20um%2012.32.59.png?dl=0

________


ONEDRIVE
Schönheitsreparaturen
https://1drv.ms/u/s!AvUGnnFkYsu9hI5DEvj1J16NCO2ySg

und

Zustand der Mietsache
https://1drv.ms/u/s!AvUGnnFkYsu9hI5Cz6NvIclTvh2kRQ

-- Editiert von so384270-33 am 12.11.2018 12:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7423 Beiträge, 1622x hilfreich)

Ich würde sagen aufgrund der Genehmigungspflicht durch den Vermieter beim Wunsch andere als die "zulässigen" Farben zu verwenden ist die Klausel unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

ich denke da sind mehrere Punkte, die die Klausel unwirksam machen.
Allein schon das Entfernen alter Tapeten und neu tapezieren....
Sorry, was bitte?

Und wie gesagt, die Farbvorschriften sind totaler Quatsch, besonders da es sich ja nicht um eine Enrenovierungsklausel handelt

War die Wohnung nun renoviert bei Einzug oder nicht?


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 12.11.2018 22:32

0x Hilfreiche Antwort

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