Hallo, hier von einer Bekannten der Mietvertrag..Alleinerziehend arbeitet am Limit und soll bei Auszug für ne 80qm Wohnung 5.000€ zahlen, damit die Wohnung renoviert wird. Sie hat schon vieles selbst gemacht, doch der Vermieter ist mit nichts zu frieden und verlangt selbst einen Handwerker zu beauftragen, welchen die Mieterin auch noch schwarz zahlen soll...
Ich finde das Vorgehen dreist, bei allem Verständnis die Wohnung auch wieder vermietbar zu machen.. Die Wohnung wurde auch nicht total versaut, halt über 10 Jahre normal abgewöhnt.
Sehr ihr im Mietvertrag etwas, das man anfechten kann und so evtl. Die Schönheitsreparaturen nicht getragen werden müssen?
Ich sehe dass die Fristen ("alle 7 Jahre") z.B. nicht flexibel sind und somit anfechtbar sind oder ?
https://1drv.ms/i/s!AjHgjPCVY4Oqg48WaIItVDbY6--Fbw
https://1drv.ms/i/s!AjHgjPCVY4Oqg48XWmnBo_cnh1w90g
VG Alex
Schönheitsreparaturen richtig formuliert?
17. September 2023
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Frage vom 17. September 2023 | 12:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen richtig formuliert?
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#1
Antwort vom 17. September 2023 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (35033 Beiträge, 5987x hilfreich)
Das steht alles nicht im MV.Zitat.Alleinerziehend arbeitet am Limit und soll bei Auszug für ne 80qm Wohnung 5.000€ zahlen, damit die Wohnung renoviert wird. Sie hat schon vieles selbst gemacht, doch der Vermieter ist mit nichts zu frieden und verlangt selbst einen Handwerker zu beauftragen, welchen die Mieterin auch noch schwarz zahlen soll... :
Vermutlich beruft sich der Vermieter unabhängig von § 13 jetzt auf die in §25 genannten zusätzlichen Vereinbarungen.
#2
Antwort vom 17. September 2023 | 13:56
Von
Status: Gelehrter (10269 Beiträge, 4569x hilfreich)
Die sogenannten Zusatzvereinbarungen machen alle Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen im Vertrag unwirksam. Bei den Decken ist es z.B. eine Renovierungsverpflichtung bei Mietende ohne Rücksicht auf den Zustand. Das macht alles unwirksam. Also auch die restlichen Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen, welche irgendwo im Vertrag stehen. Die Mieterin kann sogar ihre Unkosten vom Vermieter als Schadensersatz einklagen, sofern sie Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt hat. Würde ich aber nicht empfehlen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. September 2023 | 14:11
Von
Status: Lehrling (1768 Beiträge, 279x hilfreich)
ZitatIch sehe dass die Fristen ("alle 7 Jahre") z.B. nicht flexibel sind und somit anfechtbar sind oder ? :
Die Fristen sind mit dem Zusatz "i.d.R." flexibel.
#4
Antwort vom 17. September 2023 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (125925 Beiträge, 40561x hilfreich)
ZitatDie Fristen sind mit dem Zusatz "i.d.R." flexibel. :
Richtig.
Aber wie von cauchy schon geschrieben, sind die Renovierungsklauseln nichtig.
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