Im Zuge unserer Wohungskündigung beruft sich der Vermieter auf eine Schönheitsreparaturklausel von 2007. Wir sollen Decken streichen, Tapete entfernen, sogar weisse Raufaser.Im Mietvertrag steht das die Wohnung bei Rückgabe in einen Ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben ist. Dabei haben wir gekündigt wegen Ruhebelastigung durch unsere Nachbarn über uns, der Vermieter hat diesbezüglich nicht viel unternommen. Wir bewohnen unsere Wohnung seit fast 4 j., haben sie Teilrenoviert übernommen. Und jetzt habe auch Mängelliste des Vorabnahmeprotokolls anerkannt u. auch unterschrieben Ist diese Vorgehensweise rechtens so?, kann ich das Vorabnahmeprotokoll widerrufen? Immerhin ist 8n den jüngsten Urteilen vom BGH anderes festgelegt worden.
Schönheitsreparaturklausel Mietrecht
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Wiederrufen können Sie das Protokoll nicht, Sie haben es ja unterschrieben. Was genau steht in der Mängelliste drin?
Ich soll die decken streichen, Tapete entfernen, gemustert u. weiše Raufaser, Teppichboden entfernen sowie Bohrlöcher verschlueßen
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Bitte scan das Protokoll ein, anonymisier es, lade es irgendwo hoch und stell hier den Link dazu ein. Dann können wir vielleicht abschätzen, welche rechtliche Wirkung das Protokoll hat. Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob ihr dort einen Zustand bestätigt habt, oder ob ihr das Vorhandensein von Mängeln bestätigt habt oder ob ihr sogar schon eure Haftung für die Mängel erklärt habt. Das kann man aber ohne die Details des Protokolls zu kennen nicht abschätzen.
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