Durch Verschulden des Mieters ist es zu mehreren Flecken auf der ansonsten weiß gestrichenen Wand gekommen. Der Vermieter übernimmt laut Vertrag die Schönheitsreparaturen.
Fällt das Neustreichen der Wand nun auch dazu obwohl die Flecken wohl nicht von einer sachgemäßen Benutzung der Räumlichkeiten herführen?
Schönheitsreperaturen Vermieter, veschmierte Wand
5. Juni 2011
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Frage vom 5. Juni 2011 | 14:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreperaturen Vermieter, veschmierte Wand
#1
Antwort vom 5. Juni 2011 | 15:09
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 984x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. Juni 2011 | 16:06
Von
Status: Schüler (234 Beiträge, 120x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 6. Juni 2011 | 04:26
Von
Status: Unbeschreiblich (129832 Beiträge, 41405x hilfreich)
Die Beseitigungn von Beschädigungen der Mietsache zählt nicht zu den Schönheitsreparaturen.
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"
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