Schönheitsreperaturen Vermieter, veschmierte Wand

5. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
ben go
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreperaturen Vermieter, veschmierte Wand

Durch Verschulden des Mieters ist es zu mehreren Flecken auf der ansonsten weiß gestrichenen Wand gekommen. Der Vermieter übernimmt laut Vertrag die Schönheitsreparaturen.
Fällt das Neustreichen der Wand nun auch dazu obwohl die Flecken wohl nicht von einer sachgemäßen Benutzung der Räumlichkeiten herführen?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Die Beseitigungn von Beschädigungen der Mietsache zählt nicht zu den Schönheitsreparaturen.





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