Schönheitsreperaturen? Wie sieht es mit Bohrungen in der Wand aus?

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Heckler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreperaturen? Wie sieht es mit Bohrungen in der Wand aus?

Moin,

ich wohne jetzt seit einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus. Ich werde im Mai ausziehen. Nun habe ich das Problem, dass sich flecken an der Wand befinden (öl - farblos) und mir ein Stück von dem Putz beim Fenster ( Da wo man seine Jalousien anbringt) abgebrochen ist. Muss ich als Mieter diese Schönheitsreperaturen ausbessern? Wie lautet die Rechtsgrundlage dazu, und wie sieht es mit bohrungen in der Wand aus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich persönliche würde mir solche Fragen gar nicht erst stellen. Was ich als Mieter verursacht habe muss ich auch entfernen, wie auch sonst im Leben. Aber das ist natürlich nur meine Meinung, und man sollte nicht von sich auf andere schliessen ;)

Was steht bei Dir im MV zu dem Thema?

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

1. Ölflecken an der Wand ist keine Vertragsgemässe Nutzung, muss also beseitigt werden

2. Putz aus der Wand gebrochen beim Anbringen von Rolos ? Dann Loch verschliessen

3. Bohrungen ? Meinst Du normale Dübellöcher ? Diese müssen nicht verschlossen werden, da dies zum normalen Gebrauch der Wohnung zählt.

Ausser es sind überdimesnionale Bohrlöcher und große Mengen davon.

Gruß

Michael

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