Schornsteinfegerkosten - muss der Mieter selbst direkt zahlen ?

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Schornsteinfegerkosten - muss der Mieter selbst direkt zahlen ?

Wenn Mieter anstatt mit der ausgestatteten z.B. Elektroheizung beheizt, um Energiekosten zu sparen z.B. Kohleofen auf eigene Kosten anschafft und benutzt,
ist der VM verpflichtet für die neu entstehenden Schornsteinfeger-kosten in Vorlage zu treten; oder muß der M selbst direkt zahlen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wer hat denn den Schonrnstein wieder in Betrieb genommen und was wurde anläßlich dieses Ereignisses vereinbart?

Generell fallen Schonsteinfegergebühren unter die Betriebskostenverordnung, wenn also im Mietvertrag "alle laut Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten" auf den Mieter umgelegt wurden (ist z.B. im Hamburger Standardmietvertrag so), dann zahlt sowieso der Mieter.

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