Schrank durch Schimmel defekt

24. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Markus69
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schrank durch Schimmel defekt

Hallo,

folgendes Problem ist bei meinem Auszug aufgetreten.

Wir waren ca 1,5 Jahr in dieser Wohnung. Der Vermieter hat darauf hingewiesen das diese Wandseite speziell behandelt wurden damit kein Schimmel mehr entstehen kann ( Speziell Farbe, etc)
Na 1,5 Jahren habe ich den Schrank abgebaut, ca 2 cm von der Wand weg.
Die Hälfte des Schrankes war von Schimmel befallen.
Habe dem Vermieter dies gesagt. Dann kam ein Maler oder so, mit einem Feuchtigkeitsmeßgeräte.
Laut dessen Aussage, alles i.o. Die Wand-Feuchtigkeit läßt keinen Schimmel zu.
An der Wand selber ist auch nichts zu sehen ausser einem hel gelben Fleck auf der Höhe, wo auch mein Schrank verschimmelt ist.
Vor einem halben Jahr haben wir bereits in einem Eck dieser besagten Wand mit einem Schimmel-Weg-Spray eine kleine Stelle die wieder geschimmelt hat, behandelt.
Auch an dieser Stelle sei kein Schimmel zu messen.

Frage: WIe kann ich nun nach Nachweiß erbringen, das mein Schrank durch den Wohnungsschimmel beschäfigt wurde?

Vielen Dank

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. durch einen sachveständigen, würde ich sagen. vielleicht hilft rückfrage beim mieterverein , einen geeigneten zu finden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Was willst du mit dem Nachweis denn erwirken? Schadensersatz für den Schrank?

Schau doch vorher nochmal in deinen Mietvertrag. Gibt es da eine Klausel - ein §, wie z.b.:
Schäden an der Mietsache:
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegen-
ständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer, ... usw.

feuerelfe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallöchen, bei uns ging das über die Hausrat, die Versicherung hat den Vermieter dann angerufen, er hat das bestätigt (Wasserrohrbruch in der Wand, also höhere Gewalt)) und schwupps war´s bezahlt,und der Vermieter ist auch ohne Kosten drumrum gekommen, vielleicht fragt ihr mal ob euer vermieter das auch macht.....gibt ja auch noch "Menschen", und Versicherungen die man teuer bezahlt....;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Markus69
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das verstehe ich ja.
Vor ca. 8 Monaten haben wir auch schon einen erneuten Schimmelfleck mit einem Spary entfernt.
Dies haben wir dem Vermieter auch mitgeteilt.
Nur was nach dem Auszug der Maler da, der den Schimmel mit einer Spezialfarbe überstrichen hatte.Dieser macht eine Feuchtigkeitsmessung an der Wand(Wohnung schon seit zwei Wochen leer). Und der stellt natürlich nix fest.
Habe auch an der Stelle wo der Schrank verschimmelt ist, eine helbgelbe Stelle an der Wand entdeckt.
Aussage Maler "Da ist nix"
Mh, ich denke mal da muß nun ein Anwalt ran.

Danke




0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen