Schreiben an Vermieter aufsetzen - wie?

14. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)
Schreiben an Vermieter aufsetzen - wie?

Hallo an alle,

meine Nachbarn und ich sind momentan alle stinksauer, weil unser Haustürschloß immer noch defekt ist (geht mittlerweile seit 6 Monaten schon so). Es kann also jeder rein, wenn wir die Türe so stellen, das man sich nur gegen lehnen braucht. Mein einer Nachbar sagte mir heute, das er schon mitbekommen hat, das welche nachts einfach in unseren Kellereingang da ihr Geschäft verrichten. Nicht sehr appetitlicher Gedanke. Einmal ist er gekommen und hat nur die Schlüssel ausgetauscht und ein neues Zylinderschloß selbst eingebaut (ohne eine Firma zu beauftragen). Aber keiner der Nachbar kann richtig schließen und wenn dann ist es reine Glückssache.

Ein Nachbar ist schon drauf und dran einen Schlüsseldienst auf seine Rechnung zu beauftragen und ein anderer hat mir erzählt, das er die Miete mindern will.

Wir sind jetzt mehr oder weniger überein gekommen, das ich ein Schreiben aufsetze im Namen der ganzen Mieter natürlich und wir ihn dazu auffordern, das Schloß fachgerecht zu reparieren von einer fachmännischen Firma oder wir aber selber eine Firma beauftragen und diese das dem Vermieter wenn das überhaupt gesetzlich geht, in Rechnung stellen. Es wird langsam immer zeitiger dunkel und Winter. Uns ist klar, das der VM dafür haften muss, wenn hier bei uns was passiert, siehe diese eine Sache mit dem Keller.

Wie kann ich so ein Schreiben am besten formulieren und wie soll ich die Frist einsetzen? Wir können jetzt auch nicht mehr 4 Wochen, da muss endlich was getan werden. Wenn die Haustüre ganz zu ist muss geklingelt werden, falls durch Glück jemand zuhause ist natürlich.

Gruß Blacky

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nerven
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 27x hilfreich)

Damit würde ich direkt zu Anwalt.


Der kann euch auch direkt in Sachen Fristen und Mietminderung helfen.

Ich würde nicht einfach so ein Schreiben aufsetzten und einer von euch Kurzt die Miete und was weiss ich.

alle sollten gleich handeln - so sind auch alle auf sicherer Seite

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Der kann euch auch direkt in Sachen Fristen und Mietminderung helfen


Durch eine Mietminderung wird die Schließanlage aber nicht besser!

quote:
Ein Nachbar ist schon drauf und dran einen Schlüsseldienst auf seine Rechnung zu beauftragen und ein anderer hat mir erzählt, das er die Miete mindern will.


Beides keine glänzende Idee! Da Du Dich "verpflichtet" hast zu schreiben, solltest Du das auch tun:
Die Sachlage nochmals schildern und darum bitten, dass der Mietmangel unverzüglich behoben wird, anderenfalls sieht sich die Mietgemeinschaft leider (!)gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, und das würdet ihr gerne vermeiden, so schreibst Du es. Dann schreibst Du ihm noch, dass ihr es für angemessen haltet, dass die Arbeiten bis zum ..(14 Tage) abgeschlossen sein werden.
Den Brief am besten mit (unbeteiligtem) Boten zu ihm nach Hause bringen lassen.

Bleibt natürlich zunächst die Frage offen, ob er denn im Augenblick weiß, dass seine Reparatur schiefgegangen ist. Hat ihm das jemand gesagt?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

wie Pachlus in anderen Worten schon geschrieben hat:
ohne dass Verzug vorliegt, besteht kein Anspruch auf Ersatz für Anwaltskosten, Auslagen oder Schadensersatz.

Ein Musterschreiben ist auch nicht schwerer zu finden, als das auf den entsprechenden Sachverhalt umzumünzen - z.B. dies

OK, und weil der Mieterclub auch hauptsächlich gen Mietminderung rennt und das Wichtigere vergessen hat, schreibt man eben noch dazu - z.B.:
Da die Sache aufgrund der Jahreszeit drängt, behalte ich mir nach erfolgloser Fristverstreichung Selbstbeseitigung und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen gem. BGB § 536 a vor.

BGB ab § 535 = Mietrecht zum Selbstnachlesen - bitteschön
auch die Mängelanzeigepflicht = § 536 c

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 14.11.2013 22:55

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