Schreiben an den Vermieter - Fristsetzung?

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)
Schreiben an den Vermieter - Fristsetzung?

Hallo!

Wir wohnen DG mit Klapp- & Klappschwingfenstern von Velux.
Ich habe heute früh in einer Ecke des Kinderzimmerfesters (Klappschwingfenster) leichten Schimmel entdeckt.

Hab gleich erstmal Alkohol drauf getan.

Hab mit das Fenster von innen begucken und im Falz (also der Zwischenraum zwischen Rahmen und Blatt) Wassertropfen gesehen.

War dann mit dem Hund unten und sehe, dass eines der "Schutzbleche" vom Fenster fehlt.

Jetzt wollte ich den VM darauf hin weisen. Schriftlich natürlich.

Ich weiß ehrlich nicht, wie lange das schon so ist. Nebenan die Wohnung hat das selbe Problem (ist aber derzeit unbewohnt).

Welche Frist setze ich da? Wir haben ja Ostern und Fr und Mo Feiertag.

Kann ich da 14 Tage ab Montag angeben? Oder Dienstag?

Wie mach ich das?

Ungefähr so?:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Gestern stelle ich am Kinderzimmerfester leichte Schimmelbildung in der unteren, rechten Ecke fest.

Beim genauen untersuchen des Fensters konnte ich zwischen Rahmen und Fensterblatt Wassertropfen feststellen.

Von Außen betrachtet sieht man eine fehlende Rahmenabdeckung.

Ich vermute von dort ein eindringen von Regenwasser.

Ich fordere Sie daher auf, den Schaden bis zum 16.4.2018 zu beheben."

Und dann? Droht man dann mit Mietminderung?

Wie formuliere ich das?

Oder hab ich schon zu viel geschrieben?

Danke.

PS: Unser Vermieter ist toll. Das meine ich ernst. Hier wird sich um alles schnell gekümmert. Will den nicht verärgern ;-)

PPS: Sollte ich vom (noch abwischbaren) Schimmel mal ein Foto machen?

-- Editiert von Cotton am 29.03.2018 13:36

-- Editiert von Cotton am 29.03.2018 13:37




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)

Wenn der VM toll ist und eine guter Umgang herrscht, ist die Formulierung "Ich fordere Sie auf...." sehr hart.

Schildere doch das Problem so wie bereits gut beschrieben, bitte um Behebung des Mangels und schlage einen gemeinsamen Besichtigungstermin vor. Es geht ja nicht um Leben und Tod, der Schimmel ist noch abwischbar. Von einem Recht zur Mitminderung bist du noch weit entfernt!

Erst wenn keine oder eine sehr träge Reaktion folgt, kannst du "reinschlagen" und eine Frist setzen.

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#2
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Ja danke :-)

Man merkt wohl, was für VM ich vorher hatte :party:

Danke. Genau solche Tipps suche ich.

Werde noch auf den Schaden der Nebenwohnung hinweisen. Das die da mal drauf gucken.
Muss ja nicht nebenan rumschimmeln.

Das mit dem Besichtigungstermin ist gut. Das mach ich so. :)

Ach so also das mit der Frist erstmal weg lassen? Danke.



-- Editiert von Cotton am 29.03.2018 13:46

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)

Es ist "Gefühlssache": Ichl würde so streng nicht mit meinem VM kommunizieren, wenn aus der Vergangenheit zur erwarten ist, dass er schnell reagiert!


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#4
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Es ist "Gefühlssache": Ichl würde so streng nicht mit meinem VM kommunizieren, wenn aus der Vergangenheit zur erwarten ist, dass er schnell reagiert!


Ich würde einfach schreiben, dass ich hoffe, dass man zeitnah eine Lösung findet und ich für einen Besichtigungstermin bin, den man ggf telefonisch abklären vorher.

Denke das müsste dann ausreichend sein.

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