Schreiben vom Anwalt

3. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kati73
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)
Schreiben vom Anwalt

So nun ists soweit, nachdem mein Anwalt ein Schreiben an meine Ex-VM verschickt hat, um die Rückzahlung der Kaution anzumahnen, habe ich gestern ein Schreiben von ihrem Anwalt bekommen.
Es beinhaltet eine wunderschöne Aufstellung von abstrusen Beträgen, die völlig unglaublich sind. Auch Forderungen, über Dinge, die überhaupt nicht im Übergabeprotokoll stehen oder VM Sache sind, z.B. ein gemeldeter Wasserschaden der von einem tropfenden Eckventil kam, wird mir nun mit 300,00 Euro in Rechnung gestellt und Mietausfall für einen Monat (!!).

Meine Frage ist nun, wenn mein Anwalt dazu sagt, ich habe hier wenig Chancen, und die Kosten sind nicht im Verhältnis, bestehen Chancen Dinge wie, Kratzer an Terrassentür usw. von der Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen?

Danke

ps. zahlt die Haftpflicht denn an mich, wenn ich die Schäden bereits mit der Kaution beglichen habe??




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 363x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

lass Dich erstmal nicht einschüchtern. Ich habe gerade meinen eigenen Mietrechts-Streitfall vor Gericht hinter mir und da kamen auch ganz absurde Forderungen durch den Anwalt meines Ex-VM.

Statt dass ich meine Kaution zurückerhalte, wollten die von mir noch 5000 Euro haben für angeblich nicht oder nicht fachgerechte Schönheitsreparaturen, angebliche Beschädigungen in der Wohnung und - wie bei Dir - sogar für Mängel, die ich mehrfach ohne Erfolg beim VM gemeldet hatte.

Als ich zuerst das Anwaltsschreiben mit dieser Forderung in Händen hielt, ging es mir damit gar nicht gut, da ich in diesen Dingen bis dato nicht bewandert war und mir nicht klar war, dass die allermeisten Dinge völlig haltlose Behauptungen waren und es allenfalls ein oder zwei Punkte gab, über die man unterschiedlicher Auffassung sein konnte.

Nach Beratung durch eigenen Anwalt und selber sachkundig machen, wie es rechtlich aussieht, war ich dann relativ beruhigt darüber, dass ich keinesfalls mehr etwas zu zahlen haben würde und gute Chancen hatte, von meinem Geld noch etwas wiederzusehen.

Der VM ist trotzdem vor Gericht gezogen und hat verloren! Dadurch, dass er den Streitwert durch die Forderung an mich noch künstlich hochgepusht hat, hat er jetzt reichlich hohe Kosten zu tragen, die Kosten sind mittlerweile um einiges höher als die Kaution, die ich eingefordert hatte....

Gruß + nicht unterkriegen lassen!
Islabonita

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kati73
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke Ihr Beiden für die aufmunternden Antworten, ich bin in der Tat am Boden zerstört und könnte an die Decke gehen. Mein Anwalt - nun ja, ich denke inzwischen leider, dass ich mehr Ahnung habe als er..

Trotz allem, wenn alle Stricke reißen, kann ich das der Haftpflicht melden mit Aussicht auf etwas Erfolg?

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1609x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kati73
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Volker,
leider keine Rechtsschutzversicherung, allerdings wird mir der Ex-VM das, was die Versicherung nicht übernehmen würde, oder vielleicht sogar doppelt - trotzdem von der Kaution einbehalten, ob er damit im Recht ist oder nicht.
Mein VM hatte damals (vor über 3 Jahren) 1500 Euro in bar erhalten. Einen Nachweis über die Anlage hatte ich erst vor 2 Monaten in Form einer Kopie eines Auszuges erhalten. Darauf ist lediglich ersichtlich, dass das Geld bei der Bank XY auf seinen Namen angelegt wurde. Mehr nicht..

Danke für weitere Tipps!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Kati,

das hört sich verdächtig nach meinem Ex-VM an, Du wohnst nicht zufällig in Berlin? Na ja, wahrscheinlich gibt es nicht nur einen VM, der auf "Deibel komm raus" die Kaution einbehalten will....

Aber nun nochmals zu Deinem Fall: Du hast da nur etwas über 3 Jahre gewohnt? Und Du bist schon seit 4 oder 5 Monate raus? Und er kommt jetzt mit Mängeln, die weder im Übergabeprotokoll erwähnt waren, noch für die er Dir zur Beseitigung eine Nachfrist gesetzt hat? Das geht gar nicht. Wenn das Dein Anwalt nicht erkennt, solltest Du Dir einen anderen suchen.

Du musst Dir natürlich überlegen, ob bei den Schäden etwas dabei ist, was Du wirklich verursacht hast. Dann, und nur dann, würde ich mich an die Versicherung wenden.

Gruß
Islabonita

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kati73
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

@islabonita:
vollkommen korrekt - und nein, ich wohne in München ;-)

Ich meine, natürlich sind das Dinge, wie ein 4mm Kratzer an der Terrassentür, die er nun abgeschliffen und neu gestrichen hat und das Wohnzimmer reinigen musste (angeblich) für das er 175 Euro ansetzt usw. Hier wurde keine Beseitigung von mir verlangt und auch keine Frist gesetzt. Die Sachen, die von mir zu beseitigen waren, standen auf dem Übergabeprotokoll extra unter "vom Mieter bis zum .... zu beheben". Das habe ich auch getan und es wurde vom VM abgezeichnt.

Das sind für mich keine Beschädigungen, sondern Gebrauchsspuren, aber gut, sicher kann der Kratzer von mir stammen, was anderes kann ich nicht beweisen, und er ist vom VM im Protokoll aufgenommen worden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Kati,

also ich bin mir ziemlich sicher, dass Du damit aus dem Schneider bist. Er muß Dich nämlich auffordern, Schäden und Mängel zu beseitigen und Dir dafür eine Frist setzen. Nur wenn Du diese Frist verstreichen lässt, kann er die Arbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen und Dir das von der Kaution abziehen.

Ich würde an Deiner Stelle von einem fähigen Anwalt (Mieterverein??) einen Brief schreiben lassen und ihn zur Kautionszahlung auffordern. Wenn er nicht zahlt, kannst Du nach spätestens 6 Monaten einen Mahnbescheid beantragen und wenn er dem widerspricht Klage einreichen. Das kostet alles Zeit, Geld und Nerven, dürfte aber so wie Du es beschreibst, mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben.

Darauf bauen diese Art von VM nämlich: dass Du so eingeschüchtert bist, dass Du vor einem Verfahren zurückschreckst.

Gruß
Islabonita

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.688 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.