Schreiben vom Vermieter

7. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
Schreiben vom Vermieter

Hallo zusammen,

ich hoffe hier bekomme ich eine beruhigende Antwort auf mein Problem. Ich wohe nun seit dem 1.1.2005 in einem Mehrfamilienhaus, pro Etage zwei Bewohner. Ich wohne im ersten OG.
Habe Ende Juni ein Schreiben vom Vermieter bekommen, daß ich die Hausordnung einhalte würde. Ich wohne mit meiner Frau und meinen zwei Kindern (6 + 10) in dieser Wohnung. Uns wird vorgeworfen, daß die nachts laut sind, trampeln, Türen laut öffnen und zuknallen, den Flur nicht sauber machen und dadurch Beschwerden über uns gibt.

das Haus ist im schlechten Zustand, wohnen direkt an der Hauptstraße wo viel Verkehr ist und man laut die Autos vorbeifahren hört, also ist die Wohnung ziemlich laut, so daß man automation den Ferseher zum Beispiel lauter dreht.... Die Türen klemmen bißchen, da die Schlösser veraltet und etwas verzogen sind. Man muß zum Beispiel beim Kinderzimmer schon doll ziehen und auch wieder drücken damit es auf und zu geht.. Flur wird gereinigt bei uns! Hatte mich einmal mit dem Nachbarn in der Wolle daher schikaniert er uns ständig.

Was kann ich tun und kann der Vermieter mich nach so einem Schreiben kündigen?
Wüßte nicht was ich machen sollte, leben vom ArbeitslosengeldII und ein Umzug ist ja nicht günstig und vorallem würde ich keine günstigere Wohnung mehr finden.

Ich bitte um hilfreiche Antworten.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guidowr
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Also erstmal wäre es eine Idee die Kinder nachts schlafen zu lassen anstatt Lärm ausüben zu lassen, gelle ;) Zweitens vielleicht etwas mehr Rücksicht zu üben. Drittens dem Vermieter schriftlich mitteilen, daß Du die Vorwürfe abstreitest aber in Zukunft mehr auf den Umgang mit den Nachbarn achten wirst. Falls er weiterhin schreibt soll er ein Protokoll vorlegen, woraus die Belästigungen ersichtlich sind.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 863x hilfreich)

Ganz ruhig bleiben.
Wahrscheinlich reagiert der Vermieter auf die
Beschwerden von anderen Mietern. Er muss
ja irgendetwas tun. Also schreibt er Euch einen Brief und hat damit seine Pflicht
erfüllt.
Es gibt darüber hinaus unzählige Urteile, die besagen, dass man gegen Kinderlärm nichts tun kann. Geräusche die Kinder verursachen,
sind von Mitmietern hinzunehmen.
Es ist natürlich auch kein Kündigungsgrund.
(übrigens: gib doch mal hier im Forum bei der Suchfunkton forumssuche) den Begriff Kinder, oder Kinderlärm ein, da bekommst Du
auch Infos.

Und selbst wenn der Vermieter eines Tages
auf die Idee kommt, Euch zu kündigen, so
wird er es schwer haben.
(Ihr müsst der Kündigung dann sofort schriftlich widersprechen)
Er hat dann nur die Möglichkeit, vor Gericht zu beweisen, dass Ihr unverhältnismäßig großen Lärm macht , und dies mit Absicht!!.
Das wird ihm kaum gelingen.

Ich würde den Brief einfach vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort!

Da beide Kinder frühs aufstehen müssen wegen Schule usw.. sind sie auch spätestens um 22 Uhr eingeschlafen...

Das ist nur Schikane von einem Nachbarn, mit dem ich mich leider nicht verstehe. Er ist allein und ein Opa, der keine Kinder mag. Er hat ja auch versucht gleich meine Kinder und auch mich anzumachen, als wir beim Umziehen schon waren. Daraufhin habe ich ihm gesagt, daß er alles mit dem Vermieter klären soll, da ich mir keiner Schuld bewußt bin...

Ist es wirklich so, daß man Kinderlärm nichts machen kann? Es ist natürlich nicht beabsichtigt aber sind halt verwöhnte Kinder, die auch mal launisch sind...

Soll ich auf das Schreiben mit gegen Argumenten reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guidowr
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Dann sollte man die verwöhnten Kinder mal entwöhnen... sorry, nichts für ungut, aber wenn ich Nachbarskinder haette, die um 22 Uhr die ANlage aufdrehen zum Beispiel ist ein Schreiben an den Vermieter noch das Netteste ;)
Kinderlärm ist zwar grundsätzlich hinzunehmen - A B E R nur innerhalb gewisser Grenzen, die ab 22 Uhr sicherlich greifen!!

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#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 213x hilfreich)

Die Frage ist ja immer die, ob die Beschwerden des Nachbarn begründet sind? Man liest in diesem Forum ja immer nur die eine Seite.

In unserem Haus ist ein Hort. Also müssen wir mit extremen Lärm von 40 brüllenden Kindern rechnen. Trotzdem haben Ex-Mieter hier es durchgebracht, die Miete zu mindern, weil man zwischen 13:00 - 15:00 Anspruch auf Ruhe hat. Ich hasse zwar auch Lärm, habe aber deswegen nie gemindert. Es gibt solche und solche Mieter und wie gesagt trotz des Wissens bei Einzug, dass es einen Hort gibt, durften die wegen dem Lärm die Miete mindern.

Türe knallen gehört nicht zum Kinderlärm! Man darf sich also nicht alles erlauben und es auf die Kinder schieben und sagen, es muss geduldet werden. Oft denkt man, ein Nachbar ist kinderfeindlich, weil man als Eltern seine Kinder nicht in Griff hat und denen alles erlaubt. Ich hätte eine Hammer Wohnung haben können, habe sie aber abgelehnt, weil die jetzige Mieterin, meine Nachbarin geworden wäre und ihr Kind brüllt 24/7 wie am Spieß und das muss sich keiner freiwillig antun.

Ich lese hier auch von wegen, Deine Kinder machen die Stereoanlage laut nach 22 Uhr an? Das hat auch mit Kinderlärm nichts zu tun und soweit ich mich erinnern kann, war ich mit 10 Jahren, spätestens um 21 Uhr im Bett und mit sechs Jahren, gegen 20 Uhr. Wieso Deine Kinder so lange auf bleiben, ist Erziehungssache und muss wie gesagt in diversen Situationen von den Nachbarn nicht geduldet werden.

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#6
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo Umut...

...Kinderlachen ist der schönste Krach, den man sich denken kann (Richteraussage bei zu viel Lärm auf dem Kinderspielplatz). Also damit hat dein Nachbar kein Glück. Aber den Ferseher muß man ab 22 Uhr schon leiser stellen. Das die Türen klemmen,sollte man dem Vermieter mitteilen. Da iss mit nem Tropfen Oel bestimmt viel zu machen.

Gruß grueneu

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Umut
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

ich möchte hier zu einigen Kommentaren keine Antworten geben, die sollten erstmal lesen was ich geschrieben haben!

@ grueneu

die Türen klemmen weil sie alt sind und die Zargen verzogen sind. bekomme sogar 2 Fenster im Haus nicht mal mehr auf! Der Vermieter macht das halt nicht, weil ich die Wohnung so übernommen habe. Das war im Winter und er sagte mir mündlich, daß es im Sommer bestimmt geht und ich hab ihm das geglaubt.

Es geht bei mir nicht um die Anlage, lautes Fernsehen usw.. Es geht lediglich darum, daß Türen laut gschlagen werden und daß getrampelt werden soll. Ich kann mir das nur somit erklären, daß beim WC-Gang das Tür öffnen schon genug Geräusche macht, da sie ja klemmen und nur laut aufgehen... Das Trampeln kann ich mir nicht vorstellen. Es kommt aber oft vor, daß die Kinder grad so schaffen wach zu werden und dann in die Toilette sprinten, das kennt man soch als Eltern, oder???

Meine Frage war nur, ob ich Angst haben muß, wegen Kündigung des Vermieters?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 863x hilfreich)

@guidowr

Es hört sich so an, also wenn du selbst ein
Problem mit Nachbarskindern hast.
Warum unterstellst Du dem Frager, dass er
sein Kinder nicht richtig erzieht?
Für mich klingt das so!

Hier wurde nicht gesagt, dass die Kinder bis
22 Uhr lärmen. Sie schlafen um 22Uhr!

Aber es geht ja um etwas anderes. Nämlich darum, ob ein Kündigung Aussicht auf ERfolg hat, bei der es um Kinderlärm geht.
Und da muss Umut keine Befürchtungen haben

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guidowr
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

@Odil: Das ist Deine Interpretation meines Statements. Und bezueglich der Klage kann man das so pauschal, wie Du es beschreibst, nicht dahin gestellt lassen. Nicht jeder Kinderlärm ist hinnehmbar und auch die AG sehen das so.

Gruss von einem Vater von 2 Kindern :-)

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