Hallo , darf ein Vermieter auch der Teil "zur privaten Verwendung" aus der Schufa Auskunft verlangen ???
Kurze Erklärung : Ich habe beim Vermieter einen vorläufigen Mietvertrag unterschrieben der ja für mich bindend ist .
Das er eine Schufa Auskunft haben wollte ist ja klar und die habe ich ihm auch gegeben . Jetzt will er auch noch den privaten Teil der Schufa haben von mir und meiner Ehefrau haben .
Darf er diese verlangen ???
Inzwischen habe ich schon die Lust auf die Wohnung verloren weil der Vermieter ja wohl ein riesen Pingel ist .
Ich möchte ihm auch nicht mein ganzes Leben offen legen . Kann ich von dem Vorvertrag zurücktreten wenn er auf den persönlich Teil besteht ???
Hab gerade gegooglet das nur Teil 1. für Dritte ist ( aus Datenschutzgründen ) !
Danke schon mal
Frank
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-- Editiert am 25.10.2010 20:10
-- Editiert am 25.10.2010 21:01
-- Editiert am 25.10.2010 21:13
Schufa (persönlicher Teil)
25. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2010 | 20:07
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 38x hilfreich)
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2010 | 21:40
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
ganz klar, das darf er nicht!
Aber auch klar! Bekommt er sie nicht, bekommst du auch nicht seine Wohnung!
Wenn er den Vorvertrag davon abhängig machen will, bist du im Recht!
#2
Antwort vom 26. Oktober 2010 | 06:53
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 38x hilfreich)
Hab ich mir schon gedacht .
Der Markler wird ja dann wohl auch nichts bekommen weil ja kein Mietvertrag zustande gekommen ist , oder ?
Meine Schufa ist sauber aber wo soll das noch hinführen ? Gesundheitszeugnis , Gentest usw. ???
Was geht den das an wenn ich meinen Kaffeeautomat mit 0% Finanzkauf abbezahle und mein Geld lieber auf dem Sparbuch lassen .
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2010 | 07:58
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 21x hilfreich)
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