Schufa (persönlicher Teil)

25. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Schufa (persönlicher Teil)

Hallo , darf ein Vermieter auch der Teil "zur privaten Verwendung" aus der Schufa Auskunft verlangen ???
Kurze Erklärung : Ich habe beim Vermieter einen vorläufigen Mietvertrag unterschrieben der ja für mich bindend ist .
Das er eine Schufa Auskunft haben wollte ist ja klar und die habe ich ihm auch gegeben . Jetzt will er auch noch den privaten Teil der Schufa haben von mir und meiner Ehefrau haben .
Darf er diese verlangen ???
Inzwischen habe ich schon die Lust auf die Wohnung verloren weil der Vermieter ja wohl ein riesen Pingel ist .
Ich möchte ihm auch nicht mein ganzes Leben offen legen . Kann ich von dem Vorvertrag zurücktreten wenn er auf den persönlich Teil besteht ???

Hab gerade gegooglet das nur Teil 1. für Dritte ist ( aus Datenschutzgründen ) !

Danke schon mal
Frank

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-- Editiert am 25.10.2010 20:10

-- Editiert am 25.10.2010 21:01

-- Editiert am 25.10.2010 21:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ganz klar, das darf er nicht!
Aber auch klar! Bekommt er sie nicht, bekommst du auch nicht seine Wohnung!
Wenn er den Vorvertrag davon abhängig machen will, bist du im Recht!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Hab ich mir schon gedacht .
Der Markler wird ja dann wohl auch nichts bekommen weil ja kein Mietvertrag zustande gekommen ist , oder ?

Meine Schufa ist sauber aber wo soll das noch hinführen ? Gesundheitszeugnis , Gentest usw. ???
Was geht den das an wenn ich meinen Kaffeeautomat mit 0% Finanzkauf abbezahle und mein Geld lieber auf dem Sparbuch lassen .

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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