Für den Abschluss eines Gewerbe - Mietvertrages ( Mietzins 690,00 + 170,00 NK monatl , Kaution 1380,00 ) verlangt der Eigentümer eine Schufa Selbstauskunft, ein poliz. Führungszeugnis sowie ein Finanzierungskonzept
Ich habe nun durch Dritte Informationen erhalten, das dies nicht zulässig sein, da er somit in die Privatsphäre eindringt ...
Meine Frage : Gibt es dazu entsprechende Gesetzestexte und wie muß ich mich dem Vermieter gegenüber verhalten, wenn er auf seine Forderung besteht .
Schufa und Führungszeugnis ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du kannst den Vermieter nicht zwingen, mit Dir einen Mietvertrag abzuschließen. Da helfen auch keine Gesetzestexte weiter.
wie muß ich mich dem Vermieter gegenüber verhalten, wenn er auf seine Forderung besteht
Ein anderes Objekt suchen.
Das ich ihn zum Abschluß nicht zwingen kann ist mir schon klar ... Ich möchte mir einfach nur sicher sein, das es mein Recht ist dieses zu verweigern bzw. wissen ob es hierzu einen Paragraphen gibt , der einem Vermieter die Einsicht dieser Unterlagen untersagt ... Damit ich mich dem Vermieter gegenüber besser erklären kann, warum ich eine event. Einsichtnahme umgehen will.
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Wie gesagt, entweder tust Du was er will und kriegst die Wohnung oder tust Du das nicht, dann kriegst Du sie auch nicht.
Aber von solchen Vermieter würde ich sowieso abraten, da dies meistens erst der Anfang ist.
Die Forderung nach solchen Informationen stellt keinen Gesetzesverstoß dar.
Die Offenlegung der Informationen ist jedoch freiwillig.
Wenn Du Dich darauf berufst, dass die Informationen zur Privatsphäre gehören, dann kann der Vermieter sich auf die Vertragsfreiheit berufen und auf sein Recht, zu entscheiden, mit wem er Verträge abschließt.
Es ist ein Gewerbemietvertrag.
Da gelten etwas andere Gesetze.
Du schreibst es gelten, in Bezug auf ein Gewerbe Mietvertrag, andere Gesetze .... heißt das nun das ich oder das ich mich nicht offenbaren muß .
Das hat nichts mit irgendwelchen Gesetzen zu tun.
Die Sache ist ganz einfach. Man ist zu einer Mitteilung dieser Daten nicht verpflichtet, aber die andere Seite ist auch nicht verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen. Natürlich wird dieser dies nicht mit der Weigerung begründen, sondern gar nicht oder anders.
Hier schon gelesener Tipp: Schlag doch dem Vermieter einfach vor, daß Du ihm diese Unterlagen vorlegst (natürlich um sensitive Daten wie Kreditkartennummern bereinigt), wenn er Dir zuvor dieselben Unterlagen hinsichtlich seiner Person vorlegt. Schließlich hat man als Mieter auch ein legitimes Interesses an der Gesetzestreue und der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. bei anstehenden Reparaturen) des Vermieters...
nuja, schufa auskunft ist selbst bei privatwohnungen schon oft der fall. ein führungszeugnis sollte auch kein problem sein - wenn man nichts zu verbergen hat.
das von dir angedachte finanzierungskonzept würde ich nur kurz umreissen, als sicherheit hinterlegst du kaution und irgendwo ist zweifelsohne schluss - sonst hat du am ende einen vermieter am hacken der den ganzen tag nichts besseres zu tun hat als irgenwelche fragebögen durch die gegend zu schicken und sonstige absuditäten zu veranstalten. wenn er rumnölt würde ich ihm anbieten die kaution auf drei monatskaltmieten zu erhöhen und ihm gleichzeitg klar machen, dass es eine grenze gibt ab der du keine auskünfte mehr gibst. vielerorts ist zudem der markt für gewerbeobjekte auf mietersicht sehr gut, so daß er vermutlich einlenken wird.
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