Schutz der Investition in einem unbefristeten Gewerbemietvertrag

22. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
marctran
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutz der Investition in einem unbefristeten Gewerbemietvertrag

Hallo an alle MitgliederInnen,

wir wollen ein Laden in einem Einkaufszentrum öffnen, und der Gewerbemietvertrag wird unbefristet (auf bestimmte Dauer) sein. Laut Gesetzt gibt es Kündigungsfrist von 6 Monaten für beide Parteien. Nun ist die Frage, wie ich meine Investition in das Laden schützen kann. Wenn ich jetzt 20 Tausend Euro in das Laden investiere, möchte ich nicht, dass der Vermieter mich kündigt, und ich nach 6 Monaten mein Laden abreißen muss. Wie kann ich solchen Schutz im Vertrag vereinbaren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von marctran):
der Gewerbemietvertrag wird unbefristet (auf bestimmte Dauer) sein.

Finde den Widerspruch.



Zitat (von marctran):
Wie kann ich solchen Schutz im Vertrag vereinbaren?

In der Realität: gar nicht. Das nennt sich unternehmerisches Risiko.

In der Theorie: In dem man den Schutz reinschreibt.
Vermutlich wird der Vermieter dann aber nicht mehr an Dich vermieten wollen, warum auch sollte er Dein Risiko tragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
marctran
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von marctran):
der Gewerbemietvertrag wird unbefristet (auf bestimmte Dauer) sein.


Finde den Widerspruch.


Ja, hast du Recht. "Auf unbestimmte Dauer" muss es sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von marctran):
Laut Gesetzt gibt es Kündigungsfrist von 6 Monaten für beide Parteien.
Ich wäre der Meinung, dass man bei einem Gewerbemietvertrag das auch einseitig für den Mieter vereinbaren kann.

Also der Gestalt, dass der Mieter einen Mietvertrag z.B. auf 3 oder 5 Jahre schließt und sich ein Sonderkündigungsrecht mit beispielsweise 3monatiger Ankündigung einräumen lässt.

Üblich bei Anmietung von Ladenflächen sind auch Optionen. Du mietest den Laden auf 3 Jahre und vereinbarst weitere Optionen à 2 Jahre (möglichst viele) den Vertrag fortzusetzen. Vorteil für den Mieter, er sichert sich den Laden und die Konditionen (ausgenommen der Mietanpassung durch die Wertsicherungsklausel) auf die gesamte Zeit. Der Vermieter dagegen ist an den Vertrag gebunden, so lange Du rechtzeitig eine der verlängernden Optionen ziehst. Je nach geschäftlicher Entwicklung, kannst Du sogar verhandeln, dass die Option gezogen würde, wenn die Miete (nach unten) angepasst wird. Der Vermieter kann diese Karte nicht ausspielen.

Das, in Verbindung mit dem Sonderkündigungsrecht ist der beste Schutz vor Überraschungen seitens des Vermieters. Bei der derzeitigen Vermietungssituation von Ladenflächen stehen Deine Chancen IMO gut, dass sich die Centerleitung darauf einlässt. Von "professionellen" Mietern kennt das Center das nicht anders.

Bedenke, das Risiko für die Einrichtung und den Start liegt voll auf Deiner Seite. Das Center hat im Gegensatz dazu kein Risiko. Es wird eine Fläche los und schließt vielleicht sogar eine Lücke.
Bedenke auch, dass die Zeiten für Einkaufzentren härter werden - und, dass das geschäftliche Umfeld in einem solchen Center auch nicht in Stein gemeisselt ist. Achte ferner auf die Nebenkosten des Centers (Energie, Sicherheit, Marketing usw.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von marctran):
Wie kann ich solchen Schutz im Vertrag vereinbaren?


Indem man einen Kündigungsausschluss für den Vermieter für die Dauer von x Jahren vereinbart.

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich wird der Vermieter dann aber nicht mehr an Dich vermieten wollen, warum auch sollte er Dein Risiko tragen?


Es ist völlig üblich, dass gewerbliche Mieter durch entsprechende Vertragsgestaltung eine längerfristige Bindung vereinbaren. Regelmäßig werden dazu befristete Verträge über 5 - 10 Jahre abgeschlossen.

Es ist absolut unüblich, dass im gewerblichen Bereich ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsbeschränkungen abgeschlossen wird, wenn der Mieter erhebliche Investitionen in die Mietsache vornehmen will.

Der Mieter sollte auch bedenken, dass im gewerblichen Bereich Kündigungen zum Zwecke der Mieterhöhung zulässig sind. Der Abschluss eines unbefristeten Vertrages ist daher für den Mieter hoch riskant, während der Vermieter nur geringe Risiken eingeht.

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