Schwager will Mutter aus dem Haus werfen

3. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
viniah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwager will Mutter aus dem Haus werfen

Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage an der richtigen Stelle bin.

Meine Mutter (GdB 100) wohnt seit ihrem Schlaganfall vor 25 Jahren bei Schwester und ihrem Mann und hat dort ein kleines Zimmer. Ihre Schwester verstarb vor 2 Jahren, seit dem kocht ihr Schwager für beide, den Einkauf machen sie gemeinsam.

Sie hat neben der starken Gehbehinderung auf Grund einer Depression keine Tagesstruktur und kann sich kaum selbst zu etwas motivieren. Vor 4 Jahren wurde eine Pflegestufe abgelehnt (- könnte man evtl. noch mal beantragen, wenn es noch Sinn macht). Nun wird es ihrem Schwager offenbar zuviel und er möchte sie ins Pflegeheim abschieben.

Wir wohnen über 200 km auseinander, so dass ich mich nicht täglich kümmern kann. Ich bin 1x mtl. wegen Reinigung der Räume und Wäsche da. Letzten Monat habe ich nach langem Suchen eine Begleitung für meine Mutter gefunden, mit deren Hilfe sie eine Seniorengruppe finden soll, der sie sich evtl. im nächsten Jahr anschließen kann - so hat auch der Schwager mehr Ruhe.
Da ich nur unklare Informationen bekomme, gehe ich davon aus, dass sie im Haus kein eingetragenes Wohnrecht hat. Ein Mietvertrag besteht nicht. Kann ihr Schwager sie aus dem Haus werfen, weil sie ihm zuviel wird?

Danke und Gruß
Viniah

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32 Antworten
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#1
 Von 
Ver
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Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Da ich nur unklare Informationen bekomme, gehe ich davon aus, dass sie im Haus kein eingetragenes Wohnrecht hat.


Warum sollte sie ein eingetragenes Wohnrecht haben? Gehörte ihr etwa das Haus von der Schwester und dem Schwager?

Zitat (von viniah):
Kann ihr Schwager sie aus dem Haus werfen, weil sie ihm zuviel wird?


Warum nicht? Eigentlich sind ja die eigenen Kinder dann irgendwann für die Eltern verantwortlich und nicht irgendwelche angeheiratete Verwandte!

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#2
 Von 
viniah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von viniah):
Da ich nur unklare Informationen bekomme, gehe ich davon aus, dass sie im Haus kein eingetragenes Wohnrecht hat.


Warum sollte sie ein eingetragenes Wohnrecht haben? Gehörte ihr etwa das Haus von der Schwester und dem Schwager?

Sie hat natürlich von ihrer Schwester etwas geerbt und statt Geld wurde mal ein Wohnrecht angedacht, so dass sie ihr Erbe darüber abwohnt.

Zitat (von viniah):
Kann ihr Schwager sie aus dem Haus werfen, weil sie ihm zuviel wird?


Warum nicht? Eigentlich sind ja die eigenen Kinder dann irgendwann für die Eltern verantwortlich und nicht irgendwelche angeheiratete Verwandte!


Nun, meine Verantwortlichkeit habe ich wohl deutlich gemacht. Das geht ja schon seit ein paar Jahren so. Meine Mutter will auch nicht zu mir ziehen. Entgegnen könnte ich, dass man meine Mutter vor 25 Jahren aufgenommen hat und, obwohl man um ihre Lage wußte, ihr in der Zeit nicht zu mehr Selbständigkeit verholfen hat. So hat man freiwillig eine Verantwortung übernommen. Nach dem langen Zusammenleben kann man wohl auch kaum von "irgendeiner angeheirateten Verwandten" sprechen, die man sozusagen plötzlich ganz fremd ins Haus hätte lassen müssen. Gibt es dazu richterliche Entscheide?

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Sie hat natürlich von ihrer Schwester etwas geerbt und statt Geld wurde mal ein Wohnrecht angedacht, so dass sie ihr Erbe darüber abwohnt.


Warum natürlich? In der Regel erbt nur der Ehegatte und die eigenen Kinder. Geschwister eigentlich nur, wenn weder Kinder noch Eltern oder Ehepartner vorhanden sind.

Und ging das "Andenken" mal bis zum Notar bzw. Grundbuchamt?

Zitat (von viniah):
Entgegnen könnte ich, dass man meine Mutter vor 25 Jahren aufgenommen hat und, obwohl man um ihre Lage wußte, ihr in der Zeit nicht zu mehr Selbständigkeit verholfen hat.


Na, das ist etwas dünn, um die Verlagerung in ein Pflegeheim zu verhindern.

Zitat (von viniah):
Nach dem langen Zusammenleben kann man wohl auch kaum von "irgendeiner angeheirateten Verwandten" sprechen, die man sozusagen plötzlich ganz fremd ins Haus hätte lassen müssen. Gibt es dazu richterliche Entscheide?


Gibt es richterliche Entscheidungen, die einen Schwager zwingen, die Schwägerin zu pflegen. Viel eher sind hier die Kinder in der Pflicht. Man kann doch nur dankbar sein, wenn das 25 Jahre gut gegangen ist und jetzt ist eben Schluß. Was ist da so schwierig dran zu verstehen?

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#4
 Von 
viniah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von viniah):
Sie hat natürlich von ihrer Schwester etwas geerbt und statt Geld wurde mal ein Wohnrecht angedacht, so dass sie ihr Erbe darüber abwohnt.


Warum natürlich? In der Regel erbt nur der Ehegatte und die eigenen Kinder. Geschwister eigentlich nur, wenn weder Kinder noch Eltern oder Ehepartner vorhanden sind.

- Meine Beschreibung impliziert, dass keine Kinder oder Eltern vorhanden sind.

Und ging das "Andenken" mal bis zum Notar bzw. Grundbuchamt?

- Wenn ich das wüsste, hätte ich die Frage anders gestellt! Denn dann würde ich von einem Wohnrecht ausgehen.

Zitat (von viniah):
Entgegnen könnte ich, dass man meine Mutter vor 25 Jahren aufgenommen hat und, obwohl man um ihre Lage wußte, ihr in der Zeit nicht zu mehr Selbständigkeit verholfen hat.


Na, das ist etwas dünn, um die Verlagerung in ein Pflegeheim zu verhindern.

- Das sehe ich anders. Wenn ein "Haushaltsmitglied" hilfsbedürftig wird, müsste es eigentlich möglich sein, ihr eine Begleitung oder eine Reinigungskraft zu organisieren. Letzteres will er nicht.

Zitat (von viniah):
Nach dem langen Zusammenleben kann man wohl auch kaum von "irgendeiner angeheirateten Verwandten" sprechen, die man sozusagen plötzlich ganz fremd ins Haus hätte lassen müssen. Gibt es dazu richterliche Entscheide?


Gibt es richterliche Entscheidungen, die einen Schwager zwingen, die Schwägerin zu pflegen. Viel eher sind hier die Kinder in der Pflicht. Man kann doch nur dankbar sein, wenn das 25 Jahre gut gegangen ist und jetzt ist eben Schluß. Was ist da so schwierig dran zu verstehen?


- Auch hier: Wie gesagt, er kocht für sie mit, er pflegt sie nicht (sie hat keine Pflegestufe) und muss sich auch sonst nicht um sie kümmern. Sie nervt ihn einfach. Selbst das Mietrecht macht es Vermietern da nicht einfach -> Härtefallregelung.
Und von heute auf morgen kann er sie nicht rauskriegen. Man kann nicht einfach sagen, ich hab keinen Bock mehr, zieh aus. Und setzt einen alten Menschen auf die Straße.

- Somit bleibt die Frage nach Urteilen und wieviel Zeit ggf. für ein Auszug bleibt (Räumungsfrist vs. Pflegeheimnotstand).

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#5
 Von 
Ani80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn deine Mutter mit Ihrem Schwager zusammen wohnt, würde ich natürlch erst mal versuchen das auf der Familiären eben zu klären. Wahrscheinlich wäre es nicht im Sinne Ihrer Schwester gewesen, wenn er Sie vor die Tür gesetzt hätte.

Aber wenn du anfängst hier irgendwelche Gerichtsentscheidungen zu nennen, denke ich wäre das schon der falsche Ansatz, das würde ich erst wenn er definitiv deine Mutter draußen haben möchte.

Du kannst dich auch an das zuständige Grundbuchamt wenden und aus gegeben Anlass darum bitten, eine Einsicht zu erhalten. Eventuell ist hier ein Wohnrecht deiner Mutter hinterlegt.

Ansonsten, ist auch die Frage, ob deine Mutter irgend eine Miete zahlt? Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform und kann sogar konkludent zustande kommen. Bei einer solchen langen Mietdauer von 25 Jahren, ist deine Mutter natürlich nicht als vorübergehender Gast anzusehen. Mit Ihrer 100% Behinderung und der langen Mietdauer, könnte er deine Mutter, dann auch nur sehr schwer kündigen.

Ab nächstem Jahr soll das Pflegegeld erweitert werden, die Hürde zum Erhalten soll wohl geringer sein als bisher. Eventuell würde ein solches Pflegegeld den Schwager auch etwas besänftigen. Ansonsten wenn Sie keine Pflegestufe hat, wäre deine Mutter auch kein Fall für ein Pflegeheim, sondern Altersheim.

Beides würde aber eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Je nach Vermögen deiner Mutter, müsste Sie dies erst aus eigenen Mitteln bezahlen und dann würden die Kinder in die Verantwortung gezogen.

Auch ist es immer empfehlenswert, sich bei einem Mieterverein beraten zu lassen. Die kennen sich da aus und sind auch Vertreter der Mieterseite. Wenn deine Mutter aktuell eine geringe Rente hat, kann Sie eventuell sogar einen Antrag auf eine Beratungshilfe für Rechtsberatung stellen. Dann kannst du dich an einen Rechtsanwalt damit wenden.

Aber wie gesagt, würde ich es als aller erstes Versuchen mit dem Schwager zu klären und Ihm erst mal mitzuteilen, das du beabsichtigst noch mal eine Prüfung der Pflegestufe zu beantragen.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Meine Beschreibung impliziert, dass keine Kinder oder Eltern vorhanden sind.


Und warum sollte dann die Schwester etwas erben? Das macht doch keinen Sinn.

Zitat (von viniah):
Und ging das "Andenken" mal bis zum Notar bzw. Grundbuchamt?

- Wenn ich das wüsste, hätte ich die Frage anders gestellt! Denn dann würde ich von einem Wohnrecht ausgehen.


Dann geh zum Grundbuchamt und frag die.

Zitat (von viniah):
Selbst das Mietrecht macht es Vermietern da nicht einfach -> Härtefallregelung.
Und von heute auf morgen kann er sie nicht rauskriegen. Man kann nicht einfach sagen, ich hab keinen Bock mehr, zieh aus. Und setzt einen alten Menschen auf die Straße.


Sie zahlt keine Miete, ergo ist es auch keine Mieterin, sondern nur geduldeter Gast der längst verstorbenen Schwester. Dann kann er sie mit einer Räumungfrist von wenigen Tagen vor die Tür oder bei der Tochter absetzen.

Zitat (von viniah):
Und von heute auf morgen kann er sie nicht rauskriegen. Man kann nicht einfach sagen, ich hab keinen Bock mehr, zieh aus. Und setzt einen alten Menschen auf die Straße.


Natürlich geht das und das ganz einfach. Viel schwieriger ist es, den Schwager zu zwingen, die Schwägerin zu pflegen, wenn er das nicht will. Oder sie in seinem Haus wohnen zu lassen, wenn sie kein Wohnrecht hat. Auf welcher Grundlage denn bitte schön?

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Ich denke auch, dass hier die Tochter in der Pflicht ist - dann muss die Tochter halt die Mutter aufnehmen, ob Tochter/Mutter das nun wollen oder nicht. Umziehen wird sie so oder so müssen, ob ins Heim oder zur Tochter.

Vielleicht möchte der Schwager gerne nochmal auf Freiersfüßen wandern und die Schwägerin stört dabei (ich hätte auch keine Lust, in einen Haushalt zu ziehen, wo die Schwägerin meines Freundes rumgeistert).

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
viniah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ani80):
Wenn deine Mutter mit Ihrem Schwager zusammen wohnt, würde ich natürlch erst mal versuchen das auf der Familiären eben zu klären. Wahrscheinlich wäre es nicht im Sinne Ihrer Schwester gewesen, wenn er Sie vor die Tür gesetzt hätte.

- Endlich mal eine vernünftige Antwort. Stimmt, das wäre auch tatsächlich nicht in ihrem Sinn gewesen. Die Diskussionen fingen ja schon etwas früher an, also nach dem ich bereits einiges in die Wege geleitet habe, was er auch nicht gerade unterstützt hat. Die Vorgeschichte ist aber für meine konkrete Fragestellung unerheblich. Sonst wäre es ein Roman geworden.

Aber wenn du anfängst hier irgendwelche Gerichtsentscheidungen zu nennen, denke ich wäre das schon der falsche Ansatz, das würde ich erst wenn er definitiv deine Mutter draußen haben möchte.

Du kannst dich auch an das zuständige Grundbuchamt wenden und aus gegeben Anlass darum bitten, eine Einsicht zu erhalten. Eventuell ist hier ein Wohnrecht deiner Mutter hinterlegt.

Ansonsten, ist auch die Frage, ob deine Mutter irgend eine Miete zahlt? Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform und kann sogar konkludent zustande kommen. Bei einer solchen langen Mietdauer von 25 Jahren, ist deine Mutter natürlich nicht als vorübergehender Gast anzusehen. Mit Ihrer 100% Behinderung und der langen Mietdauer, könnte er deine Mutter, dann auch nur sehr schwer kündigen.

- Das war auch meine Überlegung. Mutter zahlt seit Jahren eine Miete.

Ab nächstem Jahr soll das Pflegegeld erweitert werden, die Hürde zum Erhalten soll wohl geringer sein als bisher. Eventuell würde ein solches Pflegegeld den Schwager auch etwas besänftigen. Ansonsten wenn Sie keine Pflegestufe hat, wäre deine Mutter auch kein Fall für ein Pflegeheim, sondern Altersheim.

- Mit Pflegestufe 0 wegen der Depression (Gerontopsychiatrische Prüfung 2012, auch auf meine Veranlassung hin) wäre sicher was zu machen. Nur will er meinem Eindruck nach keinen Fremden im Haus haben, blockiert alles und Mutter nervt ja ohnehin nur.

Beides würde aber eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Je nach Vermögen deiner Mutter, müsste Sie dies erst aus eigenen Mitteln bezahlen und dann würden die Kinder in die Verantwortung gezogen.

Auch ist es immer empfehlenswert, sich bei einem Mieterverein beraten zu lassen. Die kennen sich da aus und sind auch Vertreter der Mieterseite. Wenn deine Mutter aktuell eine geringe Rente hat, kann Sie eventuell sogar einen Antrag auf eine Beratungshilfe für Rechtsberatung stellen. Dann kannst du dich an einen Rechtsanwalt damit wenden.

- Der Mieterverein ist eine gute Idee

Aber wie gesagt, würde ich es als aller erstes Versuchen mit dem Schwager zu klären und Ihm erst mal mitzuteilen, das du beabsichtigst noch mal eine Prüfung der Pflegestufe zu beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ani80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn deine Mutter bisher Miete gezahlt hat, dann ist es auch sehr wichtig das sie diese weiter zahlt. Weil sobald Sie in Verzug kommt, wird es ein leichtes eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Dadurch das Sie Miete zahlt und auch solange drinnen wohnt, ist sie wohl auch kein Gast, sondern es ist eher ein ein konkludentes Mietverhältnis entstanden. Weil hätte Sie für Umsonst drinnen gewohnt, wäre es kein Mietvertrag sondern ein "Leihvertrag". Dann hätte Sie der Schwager auch sehr viel leichter kündigen können.

Wenn der Schwager dann eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen würde, kann deine Mutter eine Widerspruch als Härtefall stellen. Hier kommen die 100% Behinderung, eine eventuelle Pflegestufe und die lange Mietdauer sehr zum Vorteil deiner Mutter zu tragen. Auf der Webseite ist das auch noch mal beschrieben.

http://www.haus.de/lbs-aktuell/recht-steuern/mietrecht-kuendigung-gruende-und-haertefaelle.htm

Je nach dem wie deine Mutter in der geistigen Verfassung ist, kannst du beim Betreuungsgericht einen Antrag stellen, auf die Überprüfung ob deine Muter entmündigt werden soll. Dann könnte Sie selbst bestimmen wer Ihr gesetzlicher Vormund wird oder notfalls wird ein Berufsbetreuer bestimmt. Dann kann deine Schwager auch nicht deiner Mutter eine Mietaufhebungsvereinbarung unterschieben welche Sie rechtskräftig unterschreibt.

Aber wie bereits gesagt, bei einem Familiären Verhältnis sollte man doch versuchen das außergerichtlich zu lösen. Es gibt eigentlich auch sehr viele Unterstützungen für ältere Menschen in Form von Essen auf Rädern, jemanden der für einen Einkaufen geht, einen gesetzlichen Betreuer (Vormund), Pflegedienst, etc.

Das ist aber alles eine finanzielle Frage, wenn deine Mutter das Geld hat, muss Sie das selbst bezahlen. Wenn Sie nicht das Geld hierfür hat, zahlt es auch Vater Staat, aber der wird dann versuchen das Geld wieder bei den Unterhaltsberechtigten Kindern einzufordern. Nur wenn die Kindern auch keine finanziellen Mittel habe, bleibt es beim Vater Staat hängen.

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#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Ani80

Deine Antwort in allen Ehren, aber das sind Halbwahrheiten!

Die Seniorin ist (u. U.) Untermieterin. Diese kann mit Frist gekündigt werden. Dazu bedarf es keinem Eigenbedarf. Wenn der Schwager mitteilt, dass er das Zimmer noch möbliert vergeben hast, dann beträgt die Kündigungsfrist lediglich 2 Wochen vor Monatsende.

Ansonsten macht es die TS sehr einfach - abschieben auf den Schwager. Es würde wohl deutlich sinniger sein der Mutter klar zu machen, dass Sie eben auch ausziehen muss.

Btw.: Die "Miete" kann ggf. auch nur eine Haushaltsabgabe für Essen und Nebenkosten sein. Das bedeutet nicht, dass ein Mietverhältnis besteht!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ani80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Deine Antwort in allen Ehren, aber das sind Halbwahrheiten!

Die Seniorin ist (u. U.) Untermieterin. Diese kann mit Frist gekündigt werden. Dazu bedarf es keinem Eigenbedarf. Wenn der Schwager mitteilt, dass er das Zimmer noch möbliert vergeben hast, dann beträgt die Kündigungsfrist lediglich 2 Wochen vor Monatsende.

Ansonsten macht es die TS sehr einfach - abschieben auf den Schwager. Es würde wohl deutlich sinniger sein der Mutter klar zu machen, dass Sie eben auch ausziehen muss.

Btw.: Die "Miete" kann ggf. auch nur eine Haushaltsabgabe für Essen und Nebenkosten sein. Das bedeutet nicht, dass ein Mietverhältnis besteht!


Untermieter von wem? Der Schwager ist doch der Eigentümer der Immobilie, wenn die Muter an Ihn direkt die Miete zahlt, ist sie keine Untermieterin.

Klar, der Schwager ist der Rolle des Vermieters und nicht ein pflegender Betreuer. Wenn die Mieterin, also die Mutter, ein Pflegefall wird, dann ist das nicht die Aufgabe vom Schwager sie zu betreuen. Deshalb hab ich auch auf die umfangreiche Hilfe hingewiesen, die es hier mit häuslichem Pflegedienst, Essen auf Rädern, Einkaufshilfe, gesetzlichen Betreuer, etc. gibt.

Aber das ist dann auch kein Problem im Mietrecht, sondern Bedarf eher eine Aussprache in der Familie wie man die evtl. Pflege durchführen kann. Wenn der Schwager hierzu nicht bereit ist, kann er die Mutter nicht einfach vor die Tür setzten.

Wenn er das den Behörden meldet, werden die im ersten Schritt die entsprechenden Maßnahmen einleiten, das die Mutter nicht verwahrlost. Diese werden aber aus finanziellen Aspekten natürlich auch erst mal den Verbleib in den bisherigen Wohnverhältnissen bevorzugen. Im zweiten Schritt wird die Stadt sich dann auch umschauen, ob Sie das Geld hierfür irgendwo eintreiben kann, bei der Mutter direkt oder unterhaltsberechtigten Kindern.

Aber bevor es soweit kommt, sollte die Kinder und der Schwager doch eine Lösung in der Familie suchen. Ich wiederhole noch mal, die häuslichen Hilfen die es hier gibt, können schon eine große Entlastung sein. Das wäre auch die weitaus günstigere Lösung für die Kinder, als ein eventuelles Alters- oder Pflegeheim.

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ani80):
Untermieter von wem? Der Schwager ist doch der Eigentümer der Immobilie, wenn die Muter an Ihn direkt die Miete zahlt, ist sie keine Untermieterin.

Sorry wo ist überhaupt bewiesen das die Mutter Miete zahlt, nur eine Vermutung vom TE, es kann sich leicht um eine Beitrag fürs Haushaltsgeld handeln.
Also wieder mal nur Halbwissen ohne Ende.
Zitat (von viniah):
Meine Mutter (GdB 100) wohnt seit ihrem Schlaganfall vor 25 Jahren bei Schwester und ihrem Mann und hat dort ein kleines Zimmer. Ihre Schwester verstarb vor 2 Jahren, seit dem kocht ihr Schwager für beide, den Einkauf machen sie gemeinsam.

Also da passt insgesamt was nicht zusammen, Schlaganfall mit Folgen und die Schilderung sprechen ganz klar für eine Pfegestufe 1.
Zitat (von viniah):
Kann ihr Schwager sie aus dem Haus werfen, weil sie ihm zuviel wird?

Es ist hier wohl weniger eine Frage vom Mietrecht, alle Kinder sind ab einem gewissen Einkommen für die Eltern auch zuständig. Damit sollte man nicht auf den Schwager sauer sein, sondern auch sich selbst an der Nase packen.
Zitat (von viniah):
Nun wird es ihrem Schwager offenbar zuviel und er möchte sie ins Pflegeheim abschieben.

Auf jeden Fall verständlich, weil sich die eigenen Kindern aus der Verantwortung stehlen mit Ausreden über die Entfernung. Zumal ein Pflegeheim auch besser die Versorgung garantieren kann, als ein Schwager wo von der Verwandtschaft genervt ist.
Allerdings müssen sich dann die Kinder im klarem sein, wenn der Unterhalt im Pflegeheim mehr kostest als die Einkünfte der Mutter, kann es sein, das sich die Kinder bei entsprechendem Einkommen auch daran beteiligen dürfen.

Ingesamt würde man besser die Frage im Sozialrecht stellen, wer für was aufkommen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Ani80):
Der Schwager ist doch der Eigentümer der Immobilie, wenn die Muter an Ihn direkt die Miete zahlt, ist sie keine Untermieterin.


Die Mutter wohnt gemeinsam mit dem Schwager im selben Haus. Selbst wenn die Mutter Miete zahlt, kann der Schwager sie erleichtert kündigen. Wenn er keinen Grund hat, verlängert sich die Kündigungszeit einfach um 6 Monate.

Außerdem geht es hier nicht ums Wohnen, sondern um die Pflegebetreuung einer kranken Frau.

Zitat (von viniah):
Wenn deine Mutter mit Ihrem Schwager zusammen wohnt, würde ich natürlch erst mal versuchen das auf der Familiären eben zu klären. Wahrscheinlich wäre es nicht im Sinne Ihrer Schwester gewesen, wenn er Sie vor die Tür gesetzt hätte.

- Endlich mal eine vernünftige Antwort. Stimmt, das wäre auch tatsächlich nicht in ihrem Sinn gewesen. Die Diskussionen fingen ja schon etwas früher an, also nach dem ich bereits einiges in die Wege geleitet habe, was er auch nicht gerade unterstützt hat.


Der Schwager ist nur der Vermieter und nicht noch der Betreuer.

Zitat (von Ani80):
Klar, der Schwager ist der Rolle des Vermieters und nicht ein pflegender Betreuer. Wenn die Mieterin, also die Mutter, ein Pflegefall wird, dann ist das nicht die Aufgabe vom Schwager sie zu betreuen. Deshalb hab ich auch auf die umfangreiche Hilfe hingewiesen, die es hier mit häuslichem Pflegedienst, Essen auf Rädern, Einkaufshilfe, gesetzlichen Betreuer, etc. gibt.


Und diese häusliche Pflege muss der Schwager auch nicht in seinem Haus dulden.

Zitat (von Ani80):
Wenn der Schwager hierzu nicht bereit ist, kann er die Mutter nicht einfach vor die Tür setzten.


Oh, doch. Er kann sich deshalb weigern, weil er nicht dazu verpflichtet ist, sich um sie zu kümmern. Und wenn sie verwahrlost, weil sie sich nicht mehr selbst versorgen kann, ruft er das Betreuungsgericht an und läßt einen gesetzlichen Betreuer einsetzen. Oder er macht das selbst und entscheidet: Die Schwägerin muss ins Heim. Und dann zahlt die Tochter.

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#14
 Von 
Ani80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Und diese häusliche Pflege muss der Schwager auch nicht in seinem Haus dulden.


Weshalb kann ein Eigentümer und Vermieter einer pflegebedürftigen Mieterin verweigern, das ein häuslicher Pflegedienst sie betreut? Wo wären wir den da, wenn der gesundheitliche Notstand dazu führt, das der Vermieter entscheiden kann, das er kranke Menschen nicht in seinem Haus wünscht.

Zitat (von Ver):
Oh, doch. Er kann sich deshalb weigern, weil er nicht dazu verpflichtet ist, sich um sie zu kümmern. Und wenn sie verwahrlost, weil sie sich nicht mehr selbst versorgen kann, ruft er das Betreuungsgericht an und läßt einen gesetzlichen Betreuer einsetzen. Oder er macht das selbst und entscheidet: Die Schwägerin muss ins Heim. Und dann zahlt die Tochter.


Das selbe habe ich auch geschrieben. Er kann sich weigern die Mutter weiter zu pflegen. Dann wird es notwendig das hierfür jemand anders einspringt, am ehesten wohl ein häuslicher Pflegedienst.

Zitat (von Ani80):
Wenn er das den Behörden meldet, werden die im ersten Schritt die entsprechenden Maßnahmen einleiten, das die Mutter nicht verwahrlost. Diese werden aber aus finanziellen Aspekten natürlich auch erst mal den Verbleib in den bisherigen Wohnverhältnissen bevorzugen. Im zweiten Schritt wird die Stadt sich dann auch umschauen, ob Sie das Geld hierfür irgendwo eintreiben kann, bei der Mutter direkt oder unterhaltsberechtigten Kindern.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ani80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Man muss einfach unterscheiden. Der Schwager hat aktuell zwei verschiedene Rollen. Er ist einerseits der Vermieter und anderseits auch eine Art Pfleger.

Zu der Pflege kann Ihn keiner zwingen, dann muss dies gegebenenfalls ein häuslicher Pflegedienst übernehmen oder man überzeugt den Schwager irgendwie dazu das er das weiterhin macht.

Das andere Verhältnis welches der Schwager mit der Schwester hat, das ist das Mietverhältnis. Der Schwager erhält laut Aussage des TE schon seit Jahren Miete. Wenn er dieses Mietverhältnis kündigen will, braucht er erst mal einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Aber selbst wenn er eine ordentliche Kündigung aussprechen kann, kann die Mutter aufgrund Ihrer Behinderung, Krankheit, langen Mietdauer, etc., immer einen Härtefall geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Lässt man mal die auferzwungene Pflege beiseite, was bleibt da noch?

Nichts.

Es ist vollkommen unklar welcher Art dieses Wohnverhältnis nun ist. Ich tendiere zu einem geduldeten Langzeitgast und wenn der Gastgeber keiner mehr sein möchte, dann kann er den Gast auffordern das Haus zu verlassen.

#4

Zitat:
Und von heute auf morgen kann er sie nicht rauskriegen. Man kann nicht einfach sagen, ich hab keinen Bock mehr, zieh aus. Und setzt einen alten Menschen auf die Straße.


Natürlich kann man das, es wäre nicht nett, aber das Leben ist kein Ponyschlecken.

Lt. Aussage des TE zahlt die Mutter Miete, wie kann das nachgewiesen werden? Und auch wenn sie Miete zahlt, sie ist wohl Untermieterin in einem Einfamilienhaus, da geht es mit der Kündigung schon schneller. Wie kann die Mietzahlung nachgewiesen werden, ist die Zahlung als Mietzahlung deklariert?

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#17
 Von 
viniah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie leicht es sich manche machen, ist wirklich erstaunlich. Nicht nur, dass es eine moralische Instanz gegenüber Schwächeren gibt, auch die Kündigung wird nicht so leicht sein. Und ein Betreuungsgericht wird erst mal bei den Angehörigen nachfragen, womit wir bei mir wären. Eine Vorsorgevollmacht habe ich bereits. Ich werde mich hier nicht weiter rechtfertigen, von wegen der Unterstellung "aus der Verantwortung ziehen", und das einfach auf Verdacht hin, sprich, ohne umfassende Informationen und Einblick in die jeweiligen Lebensverhältnisse.
Also, selbst wenn ich einen Verbleib erzwingen könnte, wäre das weder für meine Mutter noch für den Onkel langfristig eine Lösung. Denn der Stress, den mein Onkel vor allem sich selber macht, ist nicht nur unverhältnismäßig, er überträgt sich auch auf meine Mutter. Wäre er einsichtiger, hätte ich schon längst so manches in die Wege leiten können. Ich hatte es eingangs bereits erwähnt: Die Begleitung für meine Mutter ist nur bis März da. Sie soll mit meiner Mutter eine Gruppe für sie ausfindig machen, der sie sich anschließen kann. Damit hätten die beiden auch mal etwas Abstand von einander. Es ist also nur eine Frage der Zeit. Mit etwas mehr Geduld wäre das alles kein Thema. Mehr an Unterstützung erwarte ich nicht.

Ja, die Mietzahlung ist belegbar. Und noch einmal: Es besteht kein Pflegebedarf und er pflegt meine Mutter nicht. Sie kaufen zusammen ein, was ihm auch ganz gut gefällt, weil er dann nicht alleine los muss. Lediglich kocht er etwas mehr für sich selbst (sie bekommt keine Spezialkost).

-- Editiert von viniah am 04.12.2016 16:41

-- Editiert von viniah am 04.12.2016 16:42

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Wie leicht es sich manche machen, ist wirklich erstaunlich.

Das stimmt, betrifft einige Schreiber aber genauso wie dich.

Wenn ein Mietverhältnis existiert, dann kann das Mietverhältnis aller Wahrscheinlichkeit nach gekündigt werden. Entweder mit Verweis auf § 573a BGB oder direkt mit sehr kurzer Frist, wenn das Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist. Bei letzterem wäre die Härtefallklausel § 574 BGB im übrigen nicht anwendbar. Bei ersterem könnte die Mieterin versuchen, sich auf einen Härtefall zu berufen. Das wird aber nicht ganz einfach.

Wenn kein Mietverhältnis existiert, dann gibts eh keinen Mieterschutz. Ob die Zahlungen der Schwester nun Miete oder eher Pflegevergütung ist, kann hier keiner beurteilen.

Eines sollte aber auch dem Teilnehmer klar sein: Die Mutter wird seit 25 Jahren u.a. vom Schwager gepflegt. Vielleicht kann dieser einfach nicht mehr. Die Situation vor Ort inklusive seiner eigenen Belastung (psychisch und physisch) wird er sicherlich besser einschätzen können als jemand, der einmal im Monat zu Besuch kommt. Und das hat mit Mietrecht absolut nichts zu tun. Niemand kann den Mann zwingen, weiter die Schwägerin zu versorgen. Und was passiert, wenn dieser von heute auf morgen sämtliche Pflege einstellt? Nicht mehr kocht, nicht mehr gemeinsam einkaufen geht? Moralisch mag man das verwerflich finden, aber über Moral will der Teilnehmer ja offenbar nicht diskutieren. Rechtlich wäre es meiner Meinung nach erlaubt.

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ein sehr weiser Beitrag. Man sollte sich doch mal klar machen, dass es hier nicht um eine Pflege für ein paar Stunden am Tag geht. Sondern bei einem dermaßen unstrukturiertem Tagesablauf ist eine Pflege rund um die Uhr angesagt. Inklusive Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittag, Nachmittagsmahlzeit und Abendbrot. Es muss dafür gesorgt werden, dass das auch in die alte Dame reinkommt (das macht Essen auf Rädern nicht), es muss geguckt werden, was sie trinkt und vieles mehr. Wer soll das tun? Und wo, wenn sie nur ein kleines Zimmer gemietet hat? Wer wäscht hinterher das Geschirr ab, räumt die Küche auf? Was ist, wenn der Schwiegersohn mal in Urlaub fahren möchte, mal ausschlafen oder was weiss ich?

Hier ist eine grundsätzliche Entscheidung und Umstrukturierung durchzuziehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ani80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
[...]


Zitat (von wirdwerden):
[...]


Also ich gehe mal davon aus, das Ihr euren beiden Beiträge geschrieben habt, bevor der vom Threadersteller angezeigt wurde.

Wenn jemand Miete über mehrere Jahre zahlt, dann kann man davon ausgehen das selbst ohne Mietvertrag konkludent ein Mietverhältnis entstanden ist. Ebenso kann man davon ausgehen, das eine Rentnerin, die Pflegebedürftig ist und seit Jahrzehnten an einem Ort wohnt, nur sehr sehr schwer, wenn nicht sogar gar nicht, auf die Straße gesetzt werden kann.

Offensichtlich scheinen wohl er die beiden, die Mutter und der Schwager, nicht mehr so ganz gut zusammen zu passen. Wie es wohl auch in jedem anderen Lebensalter passieren kann. Aber selbst wenn jemand Pflegebedürftig ist, wird dieser ambulant durch einen Pflegedienst betreut. Je nach dem wie eigenständig eine Person ist und dementsprechend die Einstufung in eine Pflegestufe ist, wird die Person tagsüber betreut.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Nee, so ist das ganz und gar nicht. Eine rund-Um-Die -Uhr Versorgung ist über den Pflegdienst nicht sichergestellt. So ganz und gar nicht.Und selbst wenn, dann müsste ja für die Versorgerin ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Bei 24 Stunden Pflege wären wir dann bei drei Versorgern und drei Zimmern. So läuft das nicht.

Und bei einem Mietvertrag wie diesem ist der Vermieter die Mieterin ganz schnell los.

wirdwerden

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Es ist also nur eine Frage der Zeit. Mit etwas mehr Geduld wäre das alles kein Thema. Mehr an Unterstützung erwarte ich nicht.

Hat man das dem Schwager mal so deutlich mitgeteilt? Evetnuell schon mit einem "Fahrplan" wann dieMutter auszieht.



Zitat (von Ani80):
Wenn jemand Miete über mehrere Jahre zahlt,

Dazu müsste er auch erst mal Miete zahlen und keine Beteiligung an den Nebenkosten, Kostgeld oder ähnliches.
Was genau das gezahlt wurd, entscheidet im Fall der Fälle dann ein Gericht.



Zitat (von Ani80):
Ebenso kann man davon ausgehen, das eine Rentnerin, die Pflegebedürftig ist und seit Jahrzehnten an einem Ort wohnt, nur sehr sehr schwer, wenn nicht sogar gar nicht, auf die Straße gesetzt werden kann.

Das mag ja korrekt sien, wenn es um eine eigene Wohnung ginge.
Hier haben wir aber wohl nur ein Zimmer in der Wohnung des Schwagers. Und der muss halt nicht wirklich dulden, das da dauerend irgendwelche Pfleger in seiner Privatspähre rumlatschen. Eine gewisse Zeit mag zumutbar sein, aber das wären nur ein paar Wochen/Monate.



Zitat (von Ver):
Eigentlich sind ja die eigenen Kinder dann irgendwann für die Eltern verantwortlich

Aber juristisch nur finanziell, ab einem bestimmten Einkommen. Selbst tätig werden müssen die Kinder nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Ani80):
Also ich gehe mal davon aus, das Ihr euren beiden Beiträge geschrieben habt, bevor der vom Threadersteller angezeigt wurde.

Nö, den hatte ich schon gelesen.

Zitat (von Ani80):
Wenn jemand Miete über mehrere Jahre zahlt, dann kann man davon ausgehen das selbst ohne Mietvertrag konkludent ein Mietverhältnis entstanden ist.

Es sind Zahlungen geflossen. Ob das Miete war, müsste sich entweder aus dem jeweiligen Betreff in der Überweisung bzw. aus den Umständen ergeben. Ich habe das absichtlich nicht bewerten wollen.

Zitat (von Ani80):
Ebenso kann man davon ausgehen, das eine Rentnerin, die Pflegebedürftig ist und seit Jahrzehnten an einem Ort wohnt, nur sehr sehr schwer, wenn nicht sogar gar nicht, auf die Straße gesetzt werden kann.

Wenn du auf die Härtefallregelung anspielst: Die ist explizit bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgenommen. Sollte es sich also um solchen Wohnraum handeln, dann kann der Mieter der Kündigung wegen eines Härtefall nicht wiedersprechen. Und selbst wenn der Kündigungsschutz voll greift, wird ein Härtefall bei dieser speziellen Konstellation kein Selbstläufer. Da müssen nämlich die Interessen aller Beteiligten gegeneinander abgewogen werden. Und bei einem solchen Nahverhältnis, sind die Interessen des Vermieters nicht gerade klein. Dagegen stehen die Interessen der Pflegebedürftigen, die einer betreuten Einrichtung vermutlich deutlich besser wahrgenommen werden könnten. Das kann in alle Richtungen ausgehen.

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#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Wie leicht es sich manche machen, ist wirklich erstaunlich. Nicht nur, dass es eine moralische Instanz gegenüber Schwächeren gibt, auch die Kündigung wird nicht so leicht sein. Und ein Betreuungsgericht wird erst mal bei den Angehörigen nachfragen, womit wir bei mir wären.

Nein, das Vermundschaftgericht wird nach den Fakten seine Entscheidung treffen.
Zitat (von viniah):
Meine Mutter (GdB 100) wohnt seit ihrem Schlaganfall vor 25 Jahren bei Schwester und ihrem Mann und hat dort ein kleines Zimmer. Ihre Schwester verstarb vor 2 Jahren, seit dem kocht ihr Schwager für beide, den Einkauf machen sie gemeinsam.

Entweder stimmt die GdB 100 nicht oder man tischt uns ein Märchen auf, eine Person welche die Merkmale erfüllt, kann sein Leben nicht selbst organisieren.
Also komplett selbst versorgen wird die Person sich nicht können, damit sind wir im Bereich Sozialrecht.
Zitat (von viniah):
Wie leicht es sich manche machen, ist wirklich erstaunlich

Ja meist machen es sich die Kinder sehr leicht, und suchen die Schuld bei den anderen.

Zitat (von viniah):
Es besteht kein Pflegebedarf und er pflegt meine Mutter nicht. Sie kaufen zusammen ein, was ihm auch ganz gut gefällt, weil er dann nicht alleine los muss. Lediglich kocht er etwas mehr für sich selbst (sie bekommt keine Spezialkost).

Genau hier sind doch die wesentlichen Punkte welche für eine Pflege sprechen erreicht, es muss nicht Windeln wechsel dabei sein.
Zitat (von Ani80):
Aber selbst wenn jemand Pflegebedürftig ist, wird dieser ambulant durch einen Pflegedienst betreut.

Wider mal die trolligsten Beiträge, 3 Besuche vom Pflegedienst mit Selbstbeteiligung a 100€ bezahlt keine Pfegekasse, aber gut keine Ahnung von Steuerrecht aber aus Frust weiter anderen schlechte unhaltbare Vorschläge unterbreiten.
Zitat (von cauchy):
Eines sollte aber auch dem Teilnehmer klar sein: Die Mutter wird seit 25 Jahren u.a. vom Schwager gepflegt. Vielleicht kann dieser einfach nicht mehr. Die Situation vor Ort inklusive seiner eigenen Belastung (psychisch und physisch) wird er sicherlich besser einschätzen können als jemand, der einmal im Monat zu Besuch kommt. Und das hat mit Mietrecht absolut nichts zu tun.

Danke für den sachlichen Beitrag, ich habe selbst meine Mutter bis zum Tod 6 Jahre mit Pflegerin im Hause gehabt, aber wenn man ehrlich ist, selbst wenn es die eigene Mutter war, 25 Jahre ist wirklich schon eine beachtliche Leistung, welches der TE selbst wohl nie durchstehen würde.
Zitat (von viniah):
Wäre er einsichtiger, hätte ich schon längst so manches in die Wege leiten können. Ich hatte es eingangs bereits erwähnt: Die Begleitung für meine Mutter ist nur bis März da. Sie soll mit meiner Mutter eine Gruppe für sie ausfindig machen, der sie sich anschließen kann. Damit hätten die beiden auch mal etwas Abstand von einander. Es ist also nur eine Frage der Zeit. Mit etwas mehr Geduld wäre das alles kein Thema. Mehr an Unterstützung erwarte ich nicht.

Wären die Kinder einsichtiger würden sie erkennen, mit einer Gruppe ist es nicht getan.
Je nach Möglichkeit der Mutter gibt es in Pflegeheimen auch betreutes Wohnen, aber hier muss die Person sein Leben selbst größtenteils selbst organisieren können, was in Anbetracht der hier geschilderten Dinge nicht der Fall ist, sondern es ist schon eine Standardversorgung im Heim erforderlich, es gibt die Mahlzeiten und das Zimmer wird gereinigt das dürfte vielleicht reichen.
Auch hat die Mutter hier den ganzen Tag Leute um sich herum um ihr Leben entsprechend zu gestalten.
Jedoch werden für die Kosten eben ihre Rente / Pflegeversicherung und ihr Vermögen (falls vorhanden) herhalten müssen, die monatliche Summe dürfte sich bei 2500 bis 3000€ je nach Heim belaufen, je nach dem welche Pflegestufe (es müsste eine geben) sich von der Begutachtung im Heim ergibt, mehr ist besser, so dürfte es noch gute 2000€ übrig bleiben was von der Rente und Vermögen abgeht. Das übrige zahlt erst mal der Sozialhilfeträger und prüft ob von den Kindern Elternunterhalt zu zahlen wäre, also vom bereinigten Netto werden 1800€ Selbstbehalt abgezogen (Stand vor 3 Jahren, vielleicht sind die Grenzen heute höher).
Selbstverständlich würde das manchen Kindern nicht schmecken, aber bitte mal Nachgedacht, es sind die Eltern wo den Kindern mal die Windeln gewechselt hatten, wo die Kinder sauber gemacht hatten, wo für die Kinder Tag und Nach da waren.
Sind da die paar Euros wo vielleicht anfallen könnten wirklich zu viel?
Dem Onkel, Hut ab vor seiner bisherigen Leistung hat die Mutter nicht den Hintern abgewischt, und all die Dinge, aber von dem will man alles verlangen?
Zitat (von viniah):
Mehr an Unterstützung erwarte ich nicht.

Genau mal die Frage, warum nicht selbst an Unterstützung denken, anstatt die räumliche Weite als Ausrede benennen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Wie leicht es sich manche machen, ist wirklich erstaunlich. Nicht nur, dass es eine moralische Instanz gegenüber Schwächeren gibt,


Nun, wenn SIe hier eine moralische Diskussion wünschen, bitte: Wenn das meine Muter wäre, dann wäre sie schon längst bei mir, sie bräuchte keinen Betreuer, sie hätte eine liebevolle Familie, die sich um sie kümmern würde. Sie wäre nach dem Tod der Schwester zu ihren Kindern gezogen, die dann die Betreuung vollumfänglich übernommen hätten. Realtität ist aber, dass die Kinder wohl keine Lust haben und nun versuchen die Mutter irgendwo "unterzubringen" und bis dahin muss der Onkel gefälligst herhalten. Soviel zu Moral, einer Bewertung enthalte ich mich jetzt mal.

Zitat:
Ja, die Mietzahlung ist belegbar. Und noch einmal: Es besteht kein Pflegebedarf und er pflegt meine Mutter nicht. Sie kaufen zusammen ein, was ihm auch ganz gut gefällt, weil er dann nicht alleine los muss. Lediglich kocht er etwas mehr für sich selbst (sie bekommt keine Spezialkost).


Der monatliche Obulus, den Ihre Frau Mutter zahlt, wie wird der entrichtet? Bar oder per Überweisung? Wenn bar, gibt es "MIET"Quittungen, wenn per Überweisung, steht auf den Überweiusngen "MIETE"?

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat:
0815Frager

Entweder stimmt die GdB 100 nicht oder man tischt uns ein Märchen auf, eine Person welche die Merkmale erfüllt, kann sein Leben nicht selbst organisieren.


Sie würden sich wahrscheinlich wundern, wie viele Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung GdB 100 haben. Ich habe diesen sowie einige Merkzeichen dazu und Sie würden mir niemals ansehen, dass ich als "Wrack" in die EM-Rente aussortiert wurde. ;)

Grundsätzlich bleibe ich dabei, wie die meisten hier auch: es ist Sache der Tochter, sich um ihre Mutter zu kümmern - nicht die Sache des Schwagers. Und ja, ich stimme 0815Frager in dieser Hinsicht zu, es geht nicht darum jemanden dreimal am Tag nur das Essen zu richten, einen chronisch depressiven Menschen täglich zu versorgen kostet sehr viel Kraft. Eine Selbsthilfegruppe reicht da auf keinen Fall aus.

Aus eigener Erfahrung könnte ich Ihnen orakeln, dass sie dort allenfalls ein bis zweimal hingeht und dann nicht mehr, es sei denn sie wird tatsächlich dorthin getrieben sprich: gefahren. Wer macht das denn dann eigentlich? Auch mal wieder der Schwager?

Übernehmen Sie Verantwortung, Gruppen gibt es auch in Ihrer Nähe.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Sehe ich ebenso.

Fürs Fahren gibt es aber Dienste - da stellt sich halt nur die Frage, wann die Muttter das nicht mehr aus ihrem Vermögen/ihren Einkünften bezahlen kann. Da die Tochter aber nicht möchte dass ihre Mutter "in ein Pflegeheim/Altersheim abgeschoben wird", wird sie dann sicher auch eine Lösung für finden (müssen)

Andererseits stelle ich mir gerade vor: die Betreuung oder nennen wir es einfach nur "Gesellschafter spielen" für eine chronisch depressive Person kann auch selbst ganz schön herunterziehen. Zudem ist der Schwager der betreffenden Mutter wohl eher etwa in deren Alter - da kann nach 25 Jahren "Gesellschafter-Spielen" (meine Hochachtung dafür) auch dessen Gesundheit körperlich und/oder psychisch inzwischen stark gelitten haben. Ob der Schwager dann noch als so nahestehend betrachtet wird, wenn er selbst Hilfe/Unterstützung oder einfach nur Gesellschaft benötigt?

Aber mal wieder weg vom Moralischen - zurück zur Mietrechtsfrage:
Es ist doch völig klar, dass das nicht ewig so weitergehen kann.
Der Schwager/Vermieter muss weder Betreuung leisten noch Gesellschafter spielen und er darf natürlich das Mietverhältnis auch beenden.
Die Tochter muss sich halt schlichtweg darum kümmern, dass ihre Mutter schnellstens eine passende neue Bleibe findet.
Ganz normaler Vorgang

"Schwager will Mutter aus dem Haus werfen" ist einfach nur überzogen und unzutreffend

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Das, was hier als Mietrechtsfall anfing, ist nun ganz was anderes. Es geht um ein ganzes Paket, in welchem die Nutzung eines kleinen Zimmers ja wirklich eine untergeordnete Rolle spielt. Sie wird in diesem Zimmer nicht leben. Das Paket, was hier der Schwiegersohn zur Verfügung stellt, ist also ein ganz anderes und auch anders zu bewerten, nicht mietrechtlich. Wir haben hier einen Vertrag eigener Art, den man auch kündigen kann. Was hier geschehen ist, womit es nur noch um die Frage der Fristen geht, und da sollte man schnellstens eine Lösung finden.

Es liegt mir fern, hier die moralische Keule zu schwingen. @ AltesHaus: ich glaube, Du unterschätzt die Kraft und den professionellen Aufwand, den so ein alter Mensch benötigt. Ich hatte meine Großmutter einige Zeit bei mir wohnen, die räumlichen Gegebenheiten passten, aber es funktionierte nicht. Ich wundere mich noch heute, dass das Haus nicht abgefackelt wurde (gab nur ein paar schwere Verpuffungen), ich war trotz Berufstätigkeit rund um die Uhr jederzeit im Einsatz. Dem kann man nicht gerecht werden. Weder mit, noch ohne Pflegedienst.

Wir haben hier eine ältere Dame, die einen Schlaganfall hatte, gehbehindert ist, depressiv und keinen Tagesrythmus hat. Das ist mit einem "ich nehm sie mal zu mir" nicht zu stemmen. Auch nicht mit einem Pflegedienst. Pflegedienst ist dann sinnvoll, wenn zu bestimmten Zeiten (die müssen aber festgelegt sein) gewisse Hilfestellungen erforderlich sind. Und das ist ja schon hier gar nicht realisierbar. Weder bei der Tochter noch beim Schwiegersohn. Ich würde mir als Tochter in MEINER Nähe ein gutes Pflegeheim suchen, meine Großmutter hatte ein schönes eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln, eigenen Bad. Sie war umsorgt. Und wenn die Tochter sich dann noch regelmäßig um sie kümmert, dann wäre das doch optimal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Ani80):
Wenn jemand Miete über mehrere Jahre zahlt, dann kann man davon ausgehen das selbst ohne Mietvertrag konkludent ein Mietverhältnis entstanden ist. Ebenso kann man davon ausgehen, das eine Rentnerin, die Pflegebedürftig ist und seit Jahrzehnten an einem Ort wohnt, nur sehr sehr schwer, wenn nicht sogar gar nicht, auf die Straße gesetzt werden kann.


Die "Mieterin" bewohnt ein Zimmer und mehr nicht. Sie kann nicht selbständig einkaufen gehen, kochen und hat einen GDB von 100.
Wie soll hier der Pflegedienst überhaupt zur Mutter gelangen? Die müssen doch immer durch das Haus des Schwagers.

Wer macht denen auf? Richtig, der Schwager.

Wer kümmert sich um die Mieterin, wenn der Schwager mal krank ist oder in den Urlaub fährt. Ein Vermieter muss das nicht kümmern, der schließt seine Wohnung ab, ohne die Mieter zu fragen. Bestenfalls hat noch jemand den Schlüssel für Wohnung und Briefkasten und die Nr. für die Handwerker, falls einem Mieter wieder ein Mangel an seiner Mietwohnung auffällt.

Mehr nicht. 25 Jahre sind einfach für jeden mal genug.

@Ani80: Fällt Dir eigentlich nicht auf, dass Du die Einzige bist, die das Recht auf der Seite der TE sieht? Selbst die Schreiber (z.B. Cauchy oder asd71) hier, die sonst immer reflexartig auf der Seite der Mieter sind, unterstützen dieses mal die Vermieterseite.

@ TS: Einfach mal neutral betrachtet: Die moralische Keule zog vielleicht noch bei der Schwester, der Schwager ist zu gar nichts verpflichtet. Und von der Seite des Vermieters, kann er seine Schwägerin relativ einfach loswerden.

Und dem Schwager mit dem Willen seiner toten Frau zu kommen, halte ich für gradezu unmoralisch.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von viniah):
Wie leicht es sich manche machen, ist wirklich erstaunlich. Nicht nur, dass es eine moralische Instanz gegenüber Schwächeren gibt, auch die Kündigung wird nicht so leicht sein. Und ein Betreuungsgericht wird erst mal bei den Angehörigen nachfragen, womit wir bei mir wären. Eine Vorsorgevollmacht habe ich bereits. Ich werde mich hier nicht weiter rechtfertigen, von wegen der Unterstellung "aus der Verantwortung ziehen", und das einfach auf Verdacht hin, sprich, ohne umfassende Informationen und Einblick in die jeweiligen Lebensverhältnisse.
Also, selbst wenn ich einen Verbleib erzwingen könnte, wäre das weder für meine Mutter noch für den Onkel langfristig eine Lösung. Denn der Stress, den mein Onkel vor allem sich selber macht, ist nicht nur unverhältnismäßig, er überträgt sich auch auf meine Mutter. Wäre er einsichtiger, hätte ich schon längst so manches in die Wege leiten können. Ich hatte es eingangs bereits erwähnt: Die Begleitung für meine Mutter ist nur bis März da. Sie soll mit meiner Mutter eine Gruppe für sie ausfindig machen, der sie sich anschließen kann. Damit hätten die beiden auch mal etwas Abstand von einander. Es ist also nur eine Frage der Zeit. Mit etwas mehr Geduld wäre das alles kein Thema. Mehr an Unterstützung erwarte ich nicht.

Ja, die Mietzahlung ist belegbar. Und noch einmal: Es besteht kein Pflegebedarf und er pflegt meine Mutter nicht. Sie kaufen zusammen ein, was ihm auch ganz gut gefällt, weil er dann nicht alleine los muss. Lediglich kocht er etwas mehr für sich selbst (sie bekommt keine Spezialkost).

-- Editiert von viniah am 04.12.2016 16:41

Wer macht es wem leicht? Deine Doppelmoral in allen Ehren, aber du bist es doch diejenige die sich nicht um die Eltern kümmert, sondern an den Schwager schiebt. Er hat sein gutes Recht nein zu sagen - wie auch die Kinder.

Wenn du nur die halbe Geschichte erzählst, kannst du auch nicht erwarten, dass die Antworten entsprechend ausfallen. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass die Antworten anders ausfallen.

Ansonsten habe ich nirgends gelesen, dass die Immobilie dem Schwager gehört. Ist das der Fall? Oder ist er Mieter?

Und btw.: im Rechtswesen gibt es keine Moral. Insofern verabschiede dich davon.

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