Schwalbennest am Mietshaus

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2018 19:02:33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwalbennest am Mietshaus

Seit Juni 2018 wurde mein Vermieter darüber informiert, dass Schwalben unter dem Dachstuhl außerhalb ein Nest gebaut haben. Der Vermieter reagierte nicht darauf. Die Schwalben stehen unter Naturschutz . Deshalb musste ich das anfliegen der Schwalben an das Nest bis jetzt ertragen. Jetzt sind die Jungvögel weg geflogen und ich befürchte, dass jetzt Schwalbenwanzen in meine Wohnung eindringen könnten. Das Nest liegt genau über meinem Fenster. Kann mir hier jemand ein Rat geben, denn wenn unmittelbar ein Nest über einer Mietwohnung ist, muss das Nest entfernt werden. Was ist, wenn der Vermieter die Kosten dafür nicht übernehmen will?
Kann ich dann eine Mietminderung machen?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Zitat (von Laura2018):
Kann mir hier jemand ein Rat geben, denn wenn unmittelbar ein Nest über einer Mietwohnung ist, muss das Nest entfernt werden.
Derjenige, der dir gesagt hat, dass das Nest entfernt werden muss, kann dir sicherlich auch sagen, welche Gesetzesgrundlage dieses "muss" hat. Mit dieser Grundlage kannst du deinen Vermieter auffordern, das Nest zu beseitigen. Wenn das "muss" allerdings nur "das sagt doch der gesunde Menschenverstand ist, könnte es schwierig werden: die Teile werden nämlich normalerweise im Folgejahr wieder genutzt.

Alternativ, wenn du einfach nicht gestochen werden willst, kannst du das Fenster mit entsprechendem Schutzgitter sichern.

Wenn du die Miete mindern willst, musst du warten, bis die Wohnung nachweislich von Schwalbenwanzen befallen ist.

-- Editiert von quiddje am 06.08.2018 15:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3100x hilfreich)

Zitat:
Da laut Bundesartenschutzverordnung sämtliche Arten von Schwalben (u. a. die Flussschwalbe, Brandseeschwalbe, Zwergschwalbe und Raubseeschwalbe) besonders bedrohte Tierarten darstellen, ist es streng verboten deren Brutstätten zu zerstören und wird daher strafrechtlich verfolgt und mit Bußgeldern geahndet.

Somit ist es nicht gestattet sich durch eben diese Zerstörung von Schwalbennestern vor einem Parasitenbefall zu schützen. Es gilt also geeignete Präventivmaßnahmen dahingehend zu treffen, dass keine Schwalbenwanzen aus einem Nest in eine Wohnung gelangen. Diese Aufgabe ist allerdings einem professionellen Schädlingsbekämpfer zu überlassen, da eine unsachgemäße Handhabung von Insektengiften oft hohe Risiken birgt. (Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 § 1 Satz 2 und Bundesnaturschutzgesetz § 42 Abs. 1 Nr. 1 )

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Schwalbenwanzen.htm

Vielleicht wird man das Nest nicht los, aber anscheinend kann man verhindern, daß sich die Wanzen einnisten. Wenn der Schädling nachweislich schon "eingezogen ist", dann kann man eine Mietminderung vornehmen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Laura2018):
Der Vermieter reagierte nicht darauf.
Gut so! Denn wenn er etwas dagegen unternehmen würde, könnte es ihn teuer zu stehen kommen!

Zitat (von Laura2018):
....ich befürchte, dass jetzt Schwalbenwanzen in meine Wohnung eindringen könnten.
Mit dieser Furcht wirst du leben müssen. Alternativ kannst du das Fenster ja immer geschlossen lassen.

Zitat (von Laura2018):
wenn unmittelbar ein Nest über einer Mietwohnung ist, muss das Nest entfernt werden
Unsinn.

Zitat (von Laura2018):
Was ist, wenn der Vermieter die Kosten dafür nicht übernehmen will?
Diese Kosten braucht der VM nicht zu übernehmen, denn das Nest darf gar nicht entfernt werden.

Zitat (von Laura2018):
Kann ich dann eine Mietminderung machen?
Alleine wegen des Schwalbennestes: Nein!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.08.2018 19:02:33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Laie,
Das war wirklich eine tolle Antwort.
Alles was Sie geschrieben haben wusste ich schon.
Es ging mir um einen Rat.
Ich hoffe, dass Sie auch mal solch ein Problem bekommen.
Dann erst können Sie mir nachfüllen, wie das ist.
Wiesen Sie überhaupt, wenn Wanzen in einer Wohnung sich eingenistet haben, was das bedeutet, für Mensch und Katze?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Na ja Laura, alles wusstest Du ja nicht, sonst hättest Du nicht geschrieben, dass eine Verpflichtung des Vermieters bestehe, das Nest zu entfernen, was ja nun derfinitiv falsch ist.

Es ist nun mal so, dass man nicht alles Ungeziefer vermeiden kann. Wanzen können bei aller Sauberkeit und Sorgfalt jeden anfallen, ist ein normales Lebensrisiko. Da die von Dir genannte Wanzenart ja nur relativ kurz in dem Nest überlebt, würde ich für die Zeit mit dem Fenster aufpassen, abgesehen davon, für Katzen gibt es ja Halsbänder gegen Ungeziefer.

Nur, abgesehen von der gesetzlichen Lage, die meine Vorschreiber ja schon dargelegt haben, sehe ich rein tatsächlich keine Möglichkeit des Vermieters, eine Wohnung ungezieferfrei zu halten. Dann müsste um die Wohnung herum eine sterile Zone eingerichtet werden. Selbst in Krankenhäusern ..... immer wieder Ungeziefer, keiner weiss, woher es kommt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.08.2018 19:02:33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,
Ich schreibe dazu nur folgendes.
In der Schule würde der Lehrer Dir sagen, setzen 6, Thema verfehlt.
Ich möchte Dir aber dazu noch mitteilen, was passiert, wenn Wanzen in einer Wohnung festgestellt werden.
Die gesamte Wohnung muss mit Gift aus gespritzt werden, dass heißt, Möbel müssen von der Wand weg, Teppichboden muss entfernt werden, usw. mehrere Tage kann man die Wohnung nicht betreten.
Ich wurde heute darüber informiert. Wenn Du etwas noch begreifst, schau Dir die Temperaturen an.
Die Wohnungen sind überhitzt, ich habe bald 28 Grad. Die Wanzen fühlen sich dann sehr wohl.
Ich werde jetzt nach 1 Stunde das alles stornieren.
Ich finde darüber keine Worte mehr, wenn man keine Ahnung hat sollte man lieber nicht noch solchen Mist schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1452 Beiträge, 539x hilfreich)

Dann würde ich mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden, der versucht deinen Anspruch auf Entfernung des Nestes oder eine Absicherung gegen das Einwandern der Wanzen beim Vermieter durchzusetzen.

Wenn ich mir allerdings die Vorschriften der Behörde durchlese, wird es auch vor Gericht schwierig eine Entfernung des Nestes durchzusetzen.

Der Vermieter kann dann wohl nur dazu gebracht werden, am Fenster einen entsprechenden Schutz anzubringen.

Anscheindeng gibt es auch ein Urteil dazu. Wenn das Nest aus Naturschutzgründen nicht entfernt werden darf, darf der Vermeieter sogar u.U. die Kosten für eine regelmäßige Schädlingsbekämpfung auf die Mieter umlegen.

Ein nachgewiesener Befall kann zu einer Mietminderung von 20 % führen (die Angst alleine reicht dafür aber nicht aus)

-- Editiert von ratlose mama am 06.08.2018 17:04

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von Laura2018):
wenn man keine Ahnung hat sollte man lieber nicht noch solchen Mist schreiben.

@Laura2018
Damit hast Du eine wunderbare Zusammfassung deines letzen Beitrages geliefert.



Zitat (von Laura2018):
Die gesamte Wohnung muss mit Gift aus gespritzt werden

Unfug.
Diatomeenerde oder Kieselgur sind Möglichkeiten, genau wie die thermischen Verfahren.



Zitat (von Laura2018):
Ich wurde heute darüber informiert.

Offensichtlich nicht von jemandem der sich damit wirklich auskennt.



Zitat (von Laura2018):
Alles was Sie geschrieben haben wusste ich schon.

Dann hätte man das sinnigerweise erwähnen sollen.



Zitat (von ratlose mama):
Der Vermieter kann dann wohl nur dazu gebracht werden, am Fenster einen entsprechenden Schutz anzubringen.

Wenn überhaupt.



Zitat (von ratlose mama):
Dann würde ich mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden

Ich würde aufgrund der Reaktion erst mal einen anderen Spezialisten empfehlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von guest-12306.08.2018 19:02:33):
Wiesen Sie überhaupt, wenn Wanzen in einer Wohnung sich eingenistet haben, was das bedeutet, für Mensch und Katze?
Ja

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde aufgrund der Reaktion erst mal einen anderen Spezialisten empfehlen.
:rock:

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.678 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.