Schwiegereltern in Miete

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwiegereltern in Miete

Hallo zusammen,
wir haben ein Haus in dem unsere Schwiegereltern vor 2,5 Jahren eingezogen sind. Die Wohnung war vorher vermietet und Bezugsfertig. Da es meinen Schwiegereltern nicht so gefallen hatte bauten sie auf eigene Kosten um, neuen Fußboden, Toilette, Duschkabine etc. , wir haben hier fest dazugeholfen und 1000€ dafür bekommen.
Sie wollten auch die Terrasse begradigen lassen. Wir stellten den Bauantrag und organisierten die Baufirma, alles lief auf unseren Namen. Als die Rechnung kam, hieß es: wir teilen uns die Kosten, schließlich habt ihr auch Mal was davon, nur wann weil wir im 1. Og leben.
Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.!

Sie setzten uns damals aber unter Druck, das wir ein Schreiben über lebenslanges Wohnrecht unterschreiben, nicht notariell beglaubigt!

Für die Wohnung gab es früher 365€
vom Mieter Miete, die uns jetzt die Schwiegereltern auch geben, in Bar!
Nun gibt es Streitigkeiten und Differenzen die auf unsere Psyche geht.

Sie sagten auch, wenn wir hier ausziehen sollten habt ihr eine Bruchbude, nehmen alles mit was sie bezahlt haben, Toilette,Boden etc.

Besteht hier die Möglichkeit meine Schwiegereltern aus der Wohnung zu kündigen und wenn wie am einfachsten!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45553 Beiträge, 16190x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
nehmen alles mit was sie bezahlt haben, Toilette,Boden etc.


Können sie gerne machen. Sie sind dann jedoch verpflichtet, den alten Zustand wieder herzustellen. Eine Bruchbude dürfen sie jedenfalls nicht hinterlassen.

Zitat (von D.R.123):
Besteht hier die Möglichkeit meine Schwiegereltern aus der Wohnung zu kündigen und wenn wie am einfachsten!


Wohnt Ihr auch in dem Haus und wenn ja, wieviele Wohnungen hat das Haus insgesamt?

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#2
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wohnt Ihr auch in dem Haus und wenn ja, wieviele Wohnungen hat das Haus insgesamt?


Ja wir wohnen auch in dem Haus ! Ist ein zwei Familien Haus wo uns gehört, wir wohnen im 1.og und Dachgeschoss,
Schwiegereltern wohnen im EG.
Also 2 Wohnungen.

-- Editiert von User am 24. Mai 2023 08:07

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2934 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
Nun gibt es Streitigkeiten und Differenzen die auf unsere Psyche geht.

Und diese Streitigkeiten und Differenzen sollte man beenden, evl. mit einem Mediator.
Es wurden von beiden Seiten Fehler gemacht, nur die Schwiegereltern dafür verantwortlich machen, ist recht einfach.
Eine Ablöse dürfte fällig werden, wenn ihnen gekündigt wird. Dann können sie keine Bruchbude hinterlassen.
Zitat (von D.R.123):
Miete, die uns jetzt die Schwiegereltern auch geben, in Bar!

Und haben sie die Miete versteuert bei Barzahlung wohl eher nicht? Wenn nein, kleinere Brötchen backen, sonst könnten die Schwiegereltern für Ärger sorgen.
Klar, hätte man vorher die Sache mit der Terrasse klären können. Es mag wohl einen Grund geben, warum sie plötzlich nur noch die Hälfte bezahlen wollen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10208 Beiträge, 4112x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es wurden von beiden Seiten Fehler gemacht, nur die Schwiegereltern dafür verantwortlich machen, ist recht einfach..... Und haben sie die Miete versteuert bei Barzahlung wohl eher nicht? Wenn nein, kleinere Brötchen backen, sonst könnten die Schwiegereltern für Ärger sorgen.
Klar, hätte man vorher die Sache mit der Terrasse klären können. Es mag wohl einen Grund geben, warum sie plötzlich nur noch die Hälfte bezahlen wollen.


Sonst alles in Ordnung im Glücksbärchiland, oder wie kommst Du auf solche Unterstellungen?

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#5
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Eine Ablöse dürfte fällig werden, wenn ihnen gekündigt wird. Dann können sie keine Bruchbude hinterlassen.


Oder eben zurückbauen! Und bei der Steuer, lieber zurück zahlen als leider Chaos!

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#6
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Eine Ablöse dürfte fällig werden, wenn ihnen gekündigt wird. Dann können sie keine Bruchbude hinterlassen.


Oder eben zurückbauen! Und bei der Steuer, lieber zurück zahlen als leider Chaos!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2934 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sonst alles in Ordnung im Glücksbärchiland, oder wie kommst Du auf solche Unterstellungen?

Es war bzgl. der Miete eine sachliche Frage und alles andere keine Unterstellungen. Wie kommst Du darauf?
Wenn man die Schwiegereltern Geld investieren lässt, ein Wohnrecht einräumt, wenn auch ohne notarielle Beglaubigung sei manche Anmerkung erlaubt.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2934 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
Oder eben zurückbauen! Und bei der Steuer, lieber zurück zahlen als leider Chaos!

Zurückbauen wird nicht so einfach sein, siehe Boden.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10208 Beiträge, 4112x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es war bzgl. der Miete eine sachliche Frage

Zitat (von Loni12):
Und haben sie die Miete versteuert bei Barzahlung wohl eher nicht?

Sachlich?
Mag wohl im Auge des Betrachters liegen.
Zitat (von Loni12):
und alles andere keine Unterstellungen.

Zitat (von Loni12):
Es wurden von beiden Seiten Fehler gemacht, nur die Schwiegereltern dafür verantwortlich machen, ist recht einfach.

Zwei in einem Satz.
Zitat (von Loni12):
Es mag wohl einen Grund geben, warum sie plötzlich nur noch die Hälfte bezahlen wollen.

Die nächste.

Zitat (von Loni12):
Wenn man die Schwiegereltern Geld investieren lässt, ein Wohnrecht einräumt, wenn auch ohne notarielle Beglaubigung sei manche Anmerkung erlaubt.

Stimmt, man sollte seine Wortwahl nur eventuell mal überdenken.

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#10
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Kündigung würdet ihr hier wirksam machen: BGB 573a oder ordentliche Kündigung !

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#11
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(418 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
wir haben ein Haus in dem unsere Schwiegereltern vor 2,5 Jahren eingezogen sind.


Wer ist den "wir" und wären die "anderen" mit einer Kündigung der Eltern/Schwiegereltern verstanden?

Zitat (von D.R.123):
Sie setzten uns damals aber unter Druck, das wir ein Schreiben über lebenslanges Wohnrecht unterschreiben, nicht notariell beglaubigt!


Und, wurde ein Vertrag über ein lebenslanges Wohnrecht abgeschlossen? Dann wird es mit der Kündigung schwierig oder teuer werden auch wenn keine notarielle Beglaubigung vorliegt. Pacta sunt servanda.

Zitat (von D.R.123):
Welche Kündigung würdet ihr hier wirksam machen: BGB 573a oder ordentliche Kündigung !


Eine ordentliche Kündigung käme nur bei vertragswidrigem Verhalten der Miete in Frage, davon wurde aber nichts vorgetragen. Insofern käme wohl nur die Kündigung nach §573a in Betracht. Wobei der Vertrag über das Wohnrecht hier ein dauerhaftes Hemmnis darstellen dürfte.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111497 Beiträge, 38592x hilfreich)

Da man mit der Angelegenheit offenbar völlig überfordert ist, sollte man überlegen, die Angelegenheit an einen Profi abgeben.

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen nicht ohe Grund per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von D.R.123):
Welche Kündigung würdet ihr hier wirksam machen: BGB 573a oder ordentliche Kündigung !

Es ist schon fraglich, ob man überhaupt wirksam kündgen kann. Aber wenn dann wäre in jedem Falle die Kündigung nach 573a vorzuziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Wer ist den "wir" und wären die "anderen" mit einer Kündigung der Eltern/Schwiegereltern verstanden?

Wir sind die alleinigen Hausbesitzer!

Zitat (von Gerd61):
Und, wurde ein Vertrag über ein lebenslanges Wohnrecht abgeschlossen? Dann wird es mit der Kündigung schwierig oder teuer werden auch wenn keine notarielle Beglaubigung vorliegt. Pacta sunt servanda.

Es wurde ein Schriftstück unterschrieben, worauf steht : lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung, ohne Zusätze!

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#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1759 Beiträge, 274x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
Wir sind die alleinigen Hausbesitzer!

Wenn ihr Mieter im EG habt, dann seid ihr genau das gerade nicht.
Ihr seid bestenfalls der alleinige Hauseigentümer. Aber das Besitzrecht teilt ihr euch mit eurem Mieter.
(Beispiel: Ein Dieb, der ein Auto gestohlen hat, wird dadurch nicht Eigentümer, aber Besitzer des Autos)

Zitat (von D.R.123):
lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung, ohne Zusätze!

Wenn ihr dann den Mietverhältnis kündigt, dann setzen die Mieter halt einfach ihr lebenslanges Wohnrecht durch. Das geht auch ohne Mietverhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14977 Beiträge, 8845x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
Wir sind die alleinigen Hausbesitzer!

Die Frage, wer "Wir" ist, ist immer noch offen. "D.R.123" + Ehepartner/in?
Falls ja, was sagt der/die Ehepartner/in von D.R.123 dazu?
Für eine Kündigung ober einen Rechtsstreit, müssen alle Eigentümer an einem Strang ziehen.

Das ist auf jeden Fall eine Sache für einen Anwalt.
Allein, sollte man da nichts tun.
Das lebenslange Wohnrecht wiegt sehr schwer. Dass es nicht nicht notariell beglaubigt wurde, ändert daran nichts.

Irgendwie kommt mit der Fall bekannt vor. Sowas hatten wir doch schon mal, oder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nana71
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.!


Das ist schlechter für euch, als für deine Schwiegereltern.

Die Wohnung beim Auszug renovieren müssen sie dann nämlich z.B. nicht.

Zitat (von D.R.123):
Sie setzten uns damals aber unter Druck, das wir ein Schreiben über lebenslanges Wohnrecht unterschreiben, nicht notariell beglaubigt!


M.E. ungültig, da nicht im Grundbuch eingetragen.

Zitat (von D.R.123):
Für die Wohnung gab es früher 365€
vom Mieter Miete, die uns jetzt die Schwiegereltern auch geben, in Bar!


So lange ihr diese Einnahmen versteuert, ist alles im grünen Bereich.

Zitat (von D.R.123):
Sie sagten auch, wenn wir hier ausziehen sollten habt ihr eine Bruchbude, nehmen alles mit was sie bezahlt haben, Toilette,Boden etc.


Das können sie machen, wenn sie alles in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Zitat (von D.R.123):
Besteht hier die Möglichkeit meine Schwiegereltern aus der Wohnung zu kündigen und wenn wie am einfachsten!


Bei einem selbst bewohnten Zweifamilienhaus habt ihr ein Sonderkündigungsrecht, allerdings ist hier eine entsprechend längere Kündigungsfrist zu beachten.

-- Editiert von User am 25. Mai 2023 09:39

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45553 Beiträge, 16190x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Das dürfte ungültig sein, denn ein Wohnrecht wird normalerweise ins Grundbuch eingetragen.


Es handelt sich um ein schuldrechtliches Wohnrecht. Es ist aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich, warum das ungültig sein sollte. Eine Kündigung ist daher nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage, wer "Wir" ist, ist immer noch offen. "D.R.123" + Ehepartner/in?
Falls ja, was sagt der/die Ehepartner/in von D.R.123 dazu?

Ja Ehepartnerin! Sehen es beide genauso, geht nicht anders als zu kündigen!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.05.2023 17:19:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von D.R.123):
Ja Ehepartnerin! Sehen es beide genauso, geht nicht anders als zu kündigen!


Das mit dem lebenslangen handgeschriebenen Wohnrecht macht uns echt Kopfzerbrechen, haben nicht Mal einen Durchschlag bekommen, wissen gar nicht mehr wie genau der Inhalt war(glauben aber: ... haben Wohnrecht auf Lebenszeit; kurz und knapp) und haben quasi darauf gepocht... Unterschrift!


Sind am überlegen ob wir es mit § 573a mit Begründung von Androhungen( vom Mieter) sowie unuberbrückbaten Differenzen durchziehen. Meine Frau ist schon psychisch angeschlagen und komplett durch, traut sich gar nicht mehr in den Flur/Keller, da sie dann lautstark angemacht wird, wenn man ihnen begegnet(ihren Eltern), auch in der Öffentlichkeit.
Aussage der Mutter war noch mündlich und schriftlich: Du bist nicht mehr meine Tochter!

Oder

doch die fristlose Kündigung, wegen dem lebenslangen Wohnrecht!

Danke für eure Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

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