Hallo zusammen,
wir haben ein Haus in dem unsere Schwiegereltern vor 2,5 Jahren eingezogen sind. Die Wohnung war vorher vermietet und Bezugsfertig. Da es meinen Schwiegereltern nicht so gefallen hatte bauten sie auf eigene Kosten um, neuen Fußboden, Toilette, Duschkabine etc. , wir haben hier fest dazugeholfen und 1000€ dafür bekommen.
Sie wollten auch die Terrasse begradigen lassen. Wir stellten den Bauantrag und organisierten die Baufirma, alles lief auf unseren Namen. Als die Rechnung kam, hieß es: wir teilen uns die Kosten, schließlich habt ihr auch Mal was davon, nur wann weil wir im 1. Og leben.
Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.!
Sie setzten uns damals aber unter Druck, das wir ein Schreiben über lebenslanges Wohnrecht unterschreiben, nicht notariell beglaubigt!
Für die Wohnung gab es früher 365€
vom Mieter Miete, die uns jetzt die Schwiegereltern auch geben, in Bar!
Nun gibt es Streitigkeiten und Differenzen die auf unsere Psyche geht.
Sie sagten auch, wenn wir hier ausziehen sollten habt ihr eine Bruchbude, nehmen alles mit was sie bezahlt haben, Toilette,Boden etc.
Besteht hier die Möglichkeit meine Schwiegereltern aus der Wohnung zu kündigen und wenn wie am einfachsten!
Schwiegereltern in Miete
24. Mai 2023
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Frage vom 24. Mai 2023 | 05:22
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwiegereltern in Miete
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#1
Antwort vom 24. Mai 2023 | 07:58
Von
Status: Unbeschreiblich (45553 Beiträge, 16190x hilfreich)
Zitatnehmen alles mit was sie bezahlt haben, Toilette,Boden etc. :
Können sie gerne machen. Sie sind dann jedoch verpflichtet, den alten Zustand wieder herzustellen. Eine Bruchbude dürfen sie jedenfalls nicht hinterlassen.
ZitatBesteht hier die Möglichkeit meine Schwiegereltern aus der Wohnung zu kündigen und wenn wie am einfachsten! :
Wohnt Ihr auch in dem Haus und wenn ja, wieviele Wohnungen hat das Haus insgesamt?
#2
Antwort vom 24. Mai 2023 | 08:07
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWohnt Ihr auch in dem Haus und wenn ja, wieviele Wohnungen hat das Haus insgesamt? :
Ja wir wohnen auch in dem Haus ! Ist ein zwei Familien Haus wo uns gehört, wir wohnen im 1.og und Dachgeschoss,
Schwiegereltern wohnen im EG.
Also 2 Wohnungen.
-- Editiert von User am 24. Mai 2023 08:07
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#3
Antwort vom 24. Mai 2023 | 10:03
Von
Status: Student (2934 Beiträge, 457x hilfreich)
ZitatNun gibt es Streitigkeiten und Differenzen die auf unsere Psyche geht. :
Und diese Streitigkeiten und Differenzen sollte man beenden, evl. mit einem Mediator.
Es wurden von beiden Seiten Fehler gemacht, nur die Schwiegereltern dafür verantwortlich machen, ist recht einfach.
Eine Ablöse dürfte fällig werden, wenn ihnen gekündigt wird. Dann können sie keine Bruchbude hinterlassen.
ZitatMiete, die uns jetzt die Schwiegereltern auch geben, in Bar! :
Und haben sie die Miete versteuert bei Barzahlung wohl eher nicht? Wenn nein, kleinere Brötchen backen, sonst könnten die Schwiegereltern für Ärger sorgen.
Klar, hätte man vorher die Sache mit der Terrasse klären können. Es mag wohl einen Grund geben, warum sie plötzlich nur noch die Hälfte bezahlen wollen.
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:08
Von
Status: Gelehrter (10208 Beiträge, 4112x hilfreich)
ZitatEs wurden von beiden Seiten Fehler gemacht, nur die Schwiegereltern dafür verantwortlich machen, ist recht einfach..... Und haben sie die Miete versteuert bei Barzahlung wohl eher nicht? Wenn nein, kleinere Brötchen backen, sonst könnten die Schwiegereltern für Ärger sorgen. :
Klar, hätte man vorher die Sache mit der Terrasse klären können. Es mag wohl einen Grund geben, warum sie plötzlich nur noch die Hälfte bezahlen wollen.
Sonst alles in Ordnung im Glücksbärchiland, oder wie kommst Du auf solche Unterstellungen?
#5
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:14
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEine Ablöse dürfte fällig werden, wenn ihnen gekündigt wird. Dann können sie keine Bruchbude hinterlassen. :
Oder eben zurückbauen! Und bei der Steuer, lieber zurück zahlen als leider Chaos!
#6
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:16
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEine Ablöse dürfte fällig werden, wenn ihnen gekündigt wird. Dann können sie keine Bruchbude hinterlassen. :
Oder eben zurückbauen! Und bei der Steuer, lieber zurück zahlen als leider Chaos!
#7
Antwort vom 24. Mai 2023 | 13:06
Von
Status: Student (2934 Beiträge, 457x hilfreich)
ZitatSonst alles in Ordnung im Glücksbärchiland, oder wie kommst Du auf solche Unterstellungen? :
Es war bzgl. der Miete eine sachliche Frage und alles andere keine Unterstellungen. Wie kommst Du darauf?
Wenn man die Schwiegereltern Geld investieren lässt, ein Wohnrecht einräumt, wenn auch ohne notarielle Beglaubigung sei manche Anmerkung erlaubt.
#8
Antwort vom 24. Mai 2023 | 13:11
Von
Status: Student (2934 Beiträge, 457x hilfreich)
ZitatOder eben zurückbauen! Und bei der Steuer, lieber zurück zahlen als leider Chaos! :
Zurückbauen wird nicht so einfach sein, siehe Boden.
#9
Antwort vom 24. Mai 2023 | 13:23
Von
Status: Gelehrter (10208 Beiträge, 4112x hilfreich)
ZitatEs war bzgl. der Miete eine sachliche Frage :
ZitatUnd haben sie die Miete versteuert bei Barzahlung wohl eher nicht? :
Sachlich?
Mag wohl im Auge des Betrachters liegen.
Zitatund alles andere keine Unterstellungen. :
ZitatEs wurden von beiden Seiten Fehler gemacht, nur die Schwiegereltern dafür verantwortlich machen, ist recht einfach. :
Zwei in einem Satz.
ZitatEs mag wohl einen Grund geben, warum sie plötzlich nur noch die Hälfte bezahlen wollen. :
Die nächste.
ZitatWenn man die Schwiegereltern Geld investieren lässt, ein Wohnrecht einräumt, wenn auch ohne notarielle Beglaubigung sei manche Anmerkung erlaubt. :
Stimmt, man sollte seine Wortwahl nur eventuell mal überdenken.
#10
Antwort vom 24. Mai 2023 | 21:00
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Kündigung würdet ihr hier wirksam machen: BGB 573a oder ordentliche Kündigung !
#11
Antwort vom 24. Mai 2023 | 22:11
Von
Status: Schüler (418 Beiträge, 43x hilfreich)
Zitatwir haben ein Haus in dem unsere Schwiegereltern vor 2,5 Jahren eingezogen sind. :
Wer ist den "wir" und wären die "anderen" mit einer Kündigung der Eltern/Schwiegereltern verstanden?
ZitatSie setzten uns damals aber unter Druck, das wir ein Schreiben über lebenslanges Wohnrecht unterschreiben, nicht notariell beglaubigt! :
Und, wurde ein Vertrag über ein lebenslanges Wohnrecht abgeschlossen? Dann wird es mit der Kündigung schwierig oder teuer werden auch wenn keine notarielle Beglaubigung vorliegt. Pacta sunt servanda.
ZitatWelche Kündigung würdet ihr hier wirksam machen: BGB 573a oder ordentliche Kündigung ! :
Eine ordentliche Kündigung käme nur bei vertragswidrigem Verhalten der Miete in Frage, davon wurde aber nichts vorgetragen. Insofern käme wohl nur die Kündigung nach §573a in Betracht. Wobei der Vertrag über das Wohnrecht hier ein dauerhaftes Hemmnis darstellen dürfte.
#12
Antwort vom 24. Mai 2023 | 22:28
Von
Status: Unbeschreiblich (111497 Beiträge, 38592x hilfreich)
Da man mit der Angelegenheit offenbar völlig überfordert ist, sollte man überlegen, die Angelegenheit an einen Profi abgeben.
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen nicht ohe Grund per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
ZitatWelche Kündigung würdet ihr hier wirksam machen: BGB 573a oder ordentliche Kündigung ! :
Es ist schon fraglich, ob man überhaupt wirksam kündgen kann. Aber wenn dann wäre in jedem Falle die Kündigung nach 573a vorzuziehen.
#13
Antwort vom 25. Mai 2023 | 05:25
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWer ist den "wir" und wären die "anderen" mit einer Kündigung der Eltern/Schwiegereltern verstanden? :
Wir sind die alleinigen Hausbesitzer!
ZitatUnd, wurde ein Vertrag über ein lebenslanges Wohnrecht abgeschlossen? Dann wird es mit der Kündigung schwierig oder teuer werden auch wenn keine notarielle Beglaubigung vorliegt. Pacta sunt servanda. :
Es wurde ein Schriftstück unterschrieben, worauf steht : lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung, ohne Zusätze!
#14
Antwort vom 25. Mai 2023 | 08:48
Von
Status: Lehrling (1759 Beiträge, 274x hilfreich)
ZitatWir sind die alleinigen Hausbesitzer! :
Wenn ihr Mieter im EG habt, dann seid ihr genau das gerade nicht.
Ihr seid bestenfalls der alleinige Hauseigentümer. Aber das Besitzrecht teilt ihr euch mit eurem Mieter.
(Beispiel: Ein Dieb, der ein Auto gestohlen hat, wird dadurch nicht Eigentümer, aber Besitzer des Autos)
Zitatlebenslanges Wohnrecht in der Wohnung, ohne Zusätze! :
Wenn ihr dann den Mietverhältnis kündigt, dann setzen die Mieter halt einfach ihr lebenslanges Wohnrecht durch. Das geht auch ohne Mietverhältnis.
#15
Antwort vom 25. Mai 2023 | 09:12
Von
Status: Wissender (14977 Beiträge, 8845x hilfreich)
ZitatWir sind die alleinigen Hausbesitzer! :
Die Frage, wer "Wir" ist, ist immer noch offen. "D.R.123" + Ehepartner/in?
Falls ja, was sagt der/die Ehepartner/in von D.R.123 dazu?
Für eine Kündigung ober einen Rechtsstreit, müssen alle Eigentümer an einem Strang ziehen.
Das ist auf jeden Fall eine Sache für einen Anwalt.
Allein, sollte man da nichts tun.
Das lebenslange Wohnrecht wiegt sehr schwer. Dass es nicht nicht notariell beglaubigt wurde, ändert daran nichts.
Irgendwie kommt mit der Fall bekannt vor. Sowas hatten wir doch schon mal, oder?
#16
Antwort vom 25. Mai 2023 | 09:34
Von
Status: Schüler (462 Beiträge, 50x hilfreich)
ZitatEs gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.! :
Das ist schlechter für euch, als für deine Schwiegereltern.
Die Wohnung beim Auszug renovieren müssen sie dann nämlich z.B. nicht.
ZitatSie setzten uns damals aber unter Druck, das wir ein Schreiben über lebenslanges Wohnrecht unterschreiben, nicht notariell beglaubigt! :
M.E. ungültig, da nicht im Grundbuch eingetragen.
ZitatFür die Wohnung gab es früher 365€ :
vom Mieter Miete, die uns jetzt die Schwiegereltern auch geben, in Bar!
So lange ihr diese Einnahmen versteuert, ist alles im grünen Bereich.
ZitatSie sagten auch, wenn wir hier ausziehen sollten habt ihr eine Bruchbude, nehmen alles mit was sie bezahlt haben, Toilette,Boden etc. :
Das können sie machen, wenn sie alles in den ursprünglichen Zustand versetzen.
ZitatBesteht hier die Möglichkeit meine Schwiegereltern aus der Wohnung zu kündigen und wenn wie am einfachsten! :
Bei einem selbst bewohnten Zweifamilienhaus habt ihr ein Sonderkündigungsrecht, allerdings ist hier eine entsprechend längere Kündigungsfrist zu beachten.
-- Editiert von User am 25. Mai 2023 09:39
#17
Antwort vom 25. Mai 2023 | 09:41
Von
Status: Unbeschreiblich (45553 Beiträge, 16190x hilfreich)
ZitatDas dürfte ungültig sein, denn ein Wohnrecht wird normalerweise ins Grundbuch eingetragen. :
Es handelt sich um ein schuldrechtliches Wohnrecht. Es ist aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich, warum das ungültig sein sollte. Eine Kündigung ist daher nicht möglich.
#18
Antwort vom 26. Mai 2023 | 17:16
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Frage, wer "Wir" ist, ist immer noch offen. "D.R.123" + Ehepartner/in? :
Falls ja, was sagt der/die Ehepartner/in von D.R.123 dazu?
Ja Ehepartnerin! Sehen es beide genauso, geht nicht anders als zu kündigen!
#19
Antwort vom 26. Mai 2023 | 18:17
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa Ehepartnerin! Sehen es beide genauso, geht nicht anders als zu kündigen! :
Das mit dem lebenslangen handgeschriebenen Wohnrecht macht uns echt Kopfzerbrechen, haben nicht Mal einen Durchschlag bekommen, wissen gar nicht mehr wie genau der Inhalt war(glauben aber: ... haben Wohnrecht auf Lebenszeit; kurz und knapp) und haben quasi darauf gepocht... Unterschrift!
Sind am überlegen ob wir es mit § 573a mit Begründung von Androhungen( vom Mieter) sowie unuberbrückbaten Differenzen durchziehen. Meine Frau ist schon psychisch angeschlagen und komplett durch, traut sich gar nicht mehr in den Flur/Keller, da sie dann lautstark angemacht wird, wenn man ihnen begegnet(ihren Eltern), auch in der Öffentlichkeit.
Aussage der Mutter war noch mündlich und schriftlich: Du bist nicht mehr meine Tochter!
Oder
doch die fristlose Kündigung, wegen dem lebenslangen Wohnrecht!
Danke für eure Unterstützung.
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