Schwierig Vermieter zahlt Rohrreinigung nicht

3. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.04.2010 11:28:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Schwierig Vermieter zahlt Rohrreinigung nicht

Hilfe!!

Toilettenrohr ist verstopft. Ich habe gegen die Absprache mit dem Vermieter den Klemptner Notdienst schon vor Samstag früh beauftragt. Er konnte das Problem weder finden, noch beseitigen. Ich bekomme bald eine Rechnung von 300,-. Heute hat der Vermieter einen Rohrreiniger beauftragt, der konnte das Problem beseitigen. Das Rohr das von unserer Toilette abfliesst, war zu. Nach Aussage der Vermieterin ist unser Rohr von den anderen Rohren getrennt, kein Rohr von oben ist vor der Verstopfung mit unserem verbunden. Sie sagt wer die zweite Rechnung zahlt, das klären wir noch. In der Kellerwohnung wohnt neben uns noch einer und hat ein Bad.

Wie kann ich mich schützen, wenn der Vermieter versucht, mir die Schuld in die Schuhe zu schieben? Kann er das überhaupt? Unter welchen Umständen muss ich beide Rechnungen des Rohrdienstes bezahlen?



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2010 11:28:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Angenommen, die Mieterin fordert den Vermieter in der Nacht auf, am nächsten Morgen den Rohrreiniger anzurufen um den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter erklärt sich dazu nicht bereit, mit der Begründung, der Mieter habe das Problem verursacht, müsse den Anruf tätigen und für die entstehenden Kosten aufkommen. Lediglich die Adressen dafür würde er ihr morgen früh geben. Er legt ihr Nahe, den verstreich der Feiertage abzuwarten.
Die Mieterin sieht sich daraufhin gezwungen, den Mangel selbst zu beseitigen und den Anruf zu machen. Sie beauftragt keinen Rohrreiniger, sondern einen Sanitärtechniker. Den Zeitpunkt dafür wählt sie nach eigenem Ermessen, noch in der selben Nacht. Nichts deutet bei der Arbeit des Rohrreinigers darauf hin, das die Mieter die Verstopfung verursacht haben(keine Binden, Tampons, Wäsche, Essensreste o.Ä. im Rohr). Das Problem kann von dem Sanitärtechniker nicht beseitigt werden. Am nächsten Morgen beauftragt der Vermieter einen Rohrreiniger, der das Problem beseitigt. Der Rohrreiniger kann die Ursache nicht finden.

Wie ist die Lage?

-- Editiert am 03.04.2010 20:45

-- Editiert am 03.04.2010 20:45

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2010 11:28:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

In der selben Wohnung, Kellerwohnung, also auf der selben Höhe gibt es auch noch ein Bad und Klo. Es kann sein dass die Rohre also hinterher zusammenlaufen. Wäre eigentlich logisch, zwei getrennte Abwasserrohre auf selber höhe währen denke ich unökonomisch. Daher kann die Verstopfung auch kommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Julian Def
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Es kann nur ein kausaler Zusammenhang bestehen, wenn der Nachbar auf gleicher Höhe / Etage ebenfalls den Abfluss verstopft hat. Das lässt sich durch Fragen wohl leicht ermitteln.

Interessant finde ich hingegeben, dass der nächtliche Rohrreiniger nicht den Schaden beheben resp.ermitteln kann, dafür allerdings 300 € verlangt. Das wäre ein Fall für die Innung der Sanitärhandwerks, ansonsten scheint es wohl ein dubioser Rohrreiniger zu sein.

Wenn Du den Schaden resp. die Verstopfung verursacht hast, sehe ich dich durchaus in der Haftungspflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2010 11:28:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

lol! global! Es ist das Recht des Mieters, jederzeit eine funktionsfähige Mietsache zu haben. Es ist die Pflicht des Vermieters, Reparaturen einzuleiten und zu bezahlen. Nur wer ein Sepp ist, lässt sich als Mieter gefallen, das eine Vermieterin ihn mit einer Reparatur unzumutbar warten lässt und mit einem "nö" ihre Pflicht verletzt, als Vermieter für das beheben des Mangels einzutreten. Schon garnicht wenn die Vermieterin auch noch von vorneherein(!) erwartet, das der Mieter eine Rechnung für eine Reparatur bezahlt, deren Schaden er nicht(!) nachweislich schuldhaft verursacht hat. Hätte sie gesagt, sie werde sich morgen darum kümmern, hätte sie jetzt kein Problem, weil der Mieter nicht zur Selbstvornahme berechtigt gewesen wäre. Um mich mal deinem Schreibstil anzupassen: Im Ernst, wo kämen wir denn da hin? Man kann doch niemanden auf so eine wichtige Reparatur warten lassen. Es ist nicht zumutbar für den Mieter, länger als einen Tag die Toilette des Vermieters benutzen zu müssen. Das ist auch nicht ungefährlich. Es greift nämlich zu der Zeit eine Magen-Darm-Epidemie um sich. Aber du hast recht: Ich hätte am besten bis nach den Feiertagen mit der Reparatur warten sollen. Dann hätte ich das Bad von der Vermieterin richtig schön vollgekotzt. Darüber hätte sie sich sicher gefreut. Und wenn nicht, was solls - das hätte sie verdient gehabt. Die Pflicht als Vermieterin verletzen und dann auch noch auf kosten des Mieters Geld sparen wollen, der das Problem überhaupt nicht verursacht hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Francis2
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

1. Rohrreinigung vom M beauftragt
a) Anspruch des Handwerkers gegen Dich als Auftraggeber
Ich gehe davon aus, dass der "Sanitärtechniker" noch vor Ort festgestellt hat, dass er die Verstopfung nicht beseitigen konnte (und nicht erst, nachdem er fort war sich herausstellte, dass er nicht erfolgreich war).
Im ersten Fall schuldest Du ihm nichts, denn er hätte die Verstopfung beseitigen können müssen, wie der zweite Rohrdienst beweist.
Im zweiten Fall hättest Du ihn nochmal anrufen und zur Nachbesserung auffordern müssen. In diesem Fall bleibt nur eine geringfügige Kürzung der Rechnung um ersparte Aufwendungen.

b) Falls Handwerker, trotz fehlgeschlagener Reparatur, berechtigt! Zahlung ganz oder teilweise fordert (was mir nur im zweiten Fall (s.o.) einleuchten würde)
Kein Anspruch gem. §§ 683 , 670 BGB gegen VM, da Du hättest wissen müssen, dass Du Handwerker zur Nachbesserung hättest auffordern müssen.

2. Rohrreinigung vom VM beauftragt
Wenn die Ursache der Verstopfung nicht zweifelsfrei Dir zugeordnet werden kann, zahlt VM. Das bezieht sich sowohl auf die "Anlieger" des Rohres als auch auf die Ursache der Verstopfung. Denn häufig sind Rohre von innen so stark verkrustet, dass sich sich über kurz oder lang, selbst bei gewöhnlicher Nutzung, immer wieder zusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.04.2010 11:28:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

rofl! ich sag dazu nichts mehr. hat sich erledigt

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Francis2
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke, für Deinen freundlichen Kommentar. Vielleicht hatten doch einige Recht mit der Einschätzung Deiner Person.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.04.2010 11:28:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Kommentar war an global gerichtet, Francis. Danke für deine Antwort. Falls es jemanden interessiert, ich habe inzwischen zuverlässige Informationen zu meiner Frage:

Die Vermieterin muss beide Rechnungen zahlen.
a) ihre Weigerung, den Dienst zu beauftragen, berechtigt den Mieter zur Selbstvornahme. Kosten für berechigte Selbstvornahmen zahlt VM.

b) Der Handwerker hat notwendige Arbeit verrichtet und getan was er konnte. Dafür muss er entlohnt werden, unabhängig davon ob das Problem aussergewöhnlich hartnäckig ist.

c) Kosten für Reparaturen der Mietsache, deren schaden durch Vertrags- und Sachgemäße benutzung der Mieter entstanden sind, trägt immer VM.

d) Will der VM dem M schuldhaftes Verursachen des Schadens unterstellen, hat er eine strenge gesetzliche Nachweispflicht.

Das die erste Rechnung an mich adressiert ist, hält mich nicht davon ab, in Vorausleistung zu treten und das Geld, welches mir rechtmäßig zusteht, als Aufwandsentschädigung vom VM einzufordern.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Francis2
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

@Charlotte

Na ja.
Der erste Handwerker hätte nicht nur das tun müssen, was er konnte, sondern was er hätte können müssen.
Wenn Du dem ersten Handwerker nichts schuldest (und dafür spricht einiges), muss die VM dafür auch nichts zahlen.



-- Editiert am 10.04.2010 09:58

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Dann hätte ich das Bad von der Vermieterin richtig schön vollgekotzt. Darüber hätte sie sich sicher gefreut

Irgendwie kann ich die Vermieterin verstehen. Für solch eine Mieterin würde ich mir auch keinen Haxen ausreissen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Warum sollte ein Vermieter die Rechnung eines Handwerkers bezahlen, den der Mieter ENTGEGEN einer Absprache (so die einleitenden Sätze) eigenmächtig beauftragt hat und dessen Bemühungen erfolglos waren?

Anders verhält es sich offenbar im zweiten Fall. Hier hat der Vermieter beauftragt, der Handwerker war erfolgreich. Will der Vermieter nun Geld vom Mieter, muss er dessen Verschulden nachweisen, und zwar die genaue Zuordnung. Kommen mehrere Mieter als Verursacher in Frage, gibt es keine Sippenhaft. Verschulden kommt nur bei unsachgemäßer Nutzung in Frage, also nachgeweisenermaßen Fremdkörper im Abflussrohr (Putzlappen, massenweise Tampons, hatten wir alles schon).

@Fragesteller: ein höflicher Umgangston wäre schon angebracht. Gegenüber Vermieter UND Forum.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.04.2010 11:28:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Informationen sind Zuverlässig, da sie von einem Fachmann stammen, dessen Arbeitsleistung darin besteht, solche Fragen jeden Tag zu beantworten und sich derartigen Fällen anzunehmen.



quote:
Liest du bitte mal deine eigenen Worte? Was sagen die für dich über dich selbst aus? Ich helfe mal nach: geht es noch primitiver? Und putzt du lieber dein eigenes vollgekotztes Bad? Du weisst, in welchem Zustand du deine Mietsache hinterlassen musst?

Übrigens: Was sagt dir das Wort Respekt? Und gleich noch eine: Erwartest du, dass andere Menschen dich respektieren?

Über eine Antwort würde ich mich freuen....


Wie kannst Du Dir herausnehmen, wissen zu glauben, was ich von anderen Menschen erwarte? Ich weiß nicht in bezug auf welche Aussage oder Handlung meinerseits Du dieses Wort ins Zentrum stellen möchtest. Mit meiner Aussage habe ich außerdem lediglich erklärt, was als Konsequenz gefolgt wäre, wenn die Reparatur nicht rechtzeitig erfolgt wäre und wollte betonen, dass die für die Reparatur verantwortliche Person unter beachtung dieser Konsequenzen sicher auch meiner Meinung gewesen wäre und eine schnelle Reparatur bevorzugt hätte. Tut mir leid wenn Du Dich jetzt angegriffen fühlst oder in Deiner Würde verletzt. Oder sonst jemand. Das war nicht meine Absicht.

Ich habe von VM erwartet, dass VM die eigene Verantwortung anerkennt und sich an die Regeln hält die gesetzlich festgelegt sind. Ich habe nicht von erwartet, dass VM versucht, M in die Pfanne zu hauen. VM muss gewusst haben, dass der Beauftragende die Rechnung zahlt. Er muss gewusst haben, dass er selbst für Beauftragen und Zahlen verantwortlich ist. Vom M zu erwarten, dass dieser selbst die Beauftragung ausführt, geschah mit dem Ziel, selbst die Rechnung nicht zahlen zu müssen trotz der Verantwortlichkeit.

Was hat das Wort Respekt hier also zu suchen? Wer mir eine derart arglistige Falle stellt, kann keinerlei Respekt erwarten. Ich respektiere, wer Verantwortung annimmt und sich seiner Pflichten bewusst ist.

Ich finde diese Diskussion verliert langsam an zweckmäßigkeit. Ich möchte ja niemanden mit Beiträgen langweilen, in denen es jetzt um meine Person geht. Wir kommen gerade sehr weit vom Thema ab. Die Frage ist inzwischen geklärt. Ich sehe auch keinen rechten Zweck darin, mich zu rechtfertigen oder irgentwas von meiner Person preiszugeben. Ich würde zwar gerne noch weiter ausführlich darüber diskutieren, aber das möchte ich aus Respekt vor den Forenlesern
niemandem zumuten und weise für ungemein dringende Rückfragen auf die PM funktion hin.







-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen