Schwierigen Mieter ohne Mietvertrag kündigen

17. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)
Schwierigen Mieter ohne Mietvertrag kündigen

Hallo zusammen,
folgende Fragestellung:

Frau A war lange Mieterin in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. 2010 zog sie aus ohne dem Vermieter Bescheid zu geben und ließ einfach ihren Sohn einziehen. Der Sohn ist dort bis heute nicht gemeldet und hat niemals einen Mietvertrag unterzeichnet. Der Sohn von Frau A bezahlt jedoch seit 2010 die Miete selbst. Der Eigentümer hat dies hingenommen, nachdem er erst 1,5 Jahre später überhaupt davon erfahren hat.

Über die Jahre hinweg hat der Sohn von Frau A immer wieder die Nebenkosten eigenständig gekürzt, die Miete zurück gehalten und Schulden bei div. Energieversorgern gemacht. Drohte die Kündigung wg den Mietschulden, hat er wieder bezahlt.

Nun lebt ein neuer Bewohner in der Wohnung darunter und beschwert sich regelmäßig über Lärm und laute Musik. Die Ruhezeiten werden immer wieder gestört und die Polizei musste mehrmals anrücken. Hier wurde dann festgestellt, dass Herr A Junior gar nicht dort gemeldet ist und es wurde eine Anzeige gegen ihn erstattet (wird wohl auf ein höheres Bußgeld rauslaufen).
Der Eigentümer möchte nun die Kündigung wg. wiederholter Störung des Hausfriedens - es erfolgte bisher aber noch keine schriftliche Abmahnung.

Dass kein Mietvertrag mit Herrn A Junior existiert, dürfte mit der Zeit ja die Duldung oder das Gewohnheitsrecht aufgehoben haben. Die Frage ist, was dann für Bedingungen für ihn gelten - der Mietvertrag, den seine Mutter unterzeichnet hat?

Herr A Junior ist ja wie bekannt sehr schwierig und wird sich mit allen Mitteln gegen eine Kündigung wehren. Diese sollte also zügig von Statten gehen - aber mit welcher Frist, wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht?

Können ihm ggf. auch die ständigen Mietschulden und Nebenkostenkürzungen (die grundlos erfolgt sind) zur Last gelegt werden? Es gab seit 2010 keine Mieterhöhung mehr, der Zustand der Wohnung ist unbekannt und Herr A Junior hat bereits eine Anzeige gegen die HV gestellt, wg. verunreinigtem Wasser (was natürlich nicht stimmt).

Eure Einschätzung dazu? Danke!



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Dass kein Mietvertrag mit Herrn A Junior existiert,

Aber sicher existiert einer.



Zitat (von Janina1190):
das Gewohnheitsrecht

... ist nur ein nicht auszurottendes Märchen.



Zitat (von Janina1190):
Die Ruhezeiten werden immer wieder gestört

Welche Ruhezeiten? Wo kommen die her, auf welcher Rechtsgrundlage?



Zitat (von Janina1190):
Diese sollte also zügig von Statten gehen -

Dann wäre es sinnig sich eines Fachanwaltes zu bedienen statt selber rum zu werklen.



Zitat (von Janina1190):
aber mit welcher Frist, wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht?

Mit der Gesetzlichen, es sei denn die vertraglichen wäre für den Mieter günstiger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Frau A war lange Mieterin in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus.


Hat Frau A den Mietvertrag gekündigt oder warum ist sie jetzt nicht mehr Mieterin?

Zitat (von Janina1190):
Dass kein Mietvertrag mit Herrn A Junior existiert, dürfte mit der Zeit ja die Duldung oder das Gewohnheitsrecht aufgehoben haben.


Es besteht wohl nach wie vor ein Mietvertrag mit Frau A und nicht mit Herrn A junior. Frau A hat die Wohnung Herrn A junior überlassen.

Zitat (von Janina1190):
Herr A Junior ist ja wie bekannt sehr schwierig und wird sich mit allen Mitteln gegen eine Kündigung wehren. Diese sollte also zügig von Statten gehen - aber mit welcher Frist, wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht?


Eine Kündigung, die sich an Herrn A junior richtet ist von vorneherein unwirksam.
Wenn der Mietvertrag mit Frau A gekündigt werden soll, dann dürfte es in einem Fall wie diesem erforderlich sein, Frau A zunächst einmal eine Abmahnung mit fundierter Begründung zukommen zu lassen.

Zitat (von Janina1190):
Können ihm ggf. auch die ständigen Mietschulden und Nebenkostenkürzungen (die grundlos erfolgt sind) zur Last gelegt werden?


Das hängt von den genauen Details ab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Antworten ;)

Wie schließt sich also so ein Mietvertrag, wenn einfach das Kind einzieht, ohne Wissen des ET - und der, der den Vertrag unterschrieben hat, verschwindet einfach?? Das Kind hat ja niemals etwas unterzeichnet.

Die gesetzlichen Ruhezeiten / ergo die Nachtruhe / gelten von 22 bis 6 Uhr am Morgen - zumindest in dieser Region ;)
An Sonn- und Feiertagen hat ganztags Ruhe zu herrschen. Und nicht wie in diesem Fall, Musik auf voller Lautstärke bis 3 Uhr am Morgen oder am Sonntag.

Laut Herrn A Junior hat er ja nie etwas unterzeichnet und muss sich somit weder an Ruhezeiten, noch an die Hausordnung halten. So geht das aber eben nicht....

Frau A ist einfach ausgezogen, hat dies NIE dem Vermieter gemeldet und freilich ihren Mietvertrag nicht gekündigt. Der läuft bis heute auf Ihren Namen. Frau A ist jedoch nicht mehr auffindbar (ggf. mittlerweile auch verstorben, wer weiß das schon...).

-- Editiert von Janina1190 am 17.06.2021 09:34

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

So wie ich das lese wurde der ursprüngliche Mietvertrag nie gekündigt. Entweder ist damit die ursprüngliche Mieterin, so sie nicht verstorben ist, immernoch Mieterin oder es fand eine konkludente Mietvertragsänderung der Art statt, dass der aktuelle Bewohner an Stelle der Mieterin in den Mietvertrag eingetreten ist. Eindeutig festlegen möchte ich mich nicht. Das wird auch damit zusammenhängen, mit wem in weiterer Folge kommuniziert wurde.

So oder so wird eine Kündigung aktuell vermutlich sehr schwierig. Dazu sollte aber ein Rechtsanwalt befragt werden. Der kann alle Optionen aufdröseln und feststellen, ob es bei der jeweiligen Option einer Abmahnung bedarf. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass ohne Abmahnung vermutlich keine Kündigung möglich sein wird. Wenn denn überhaupt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
2010 zog sie aus ohne dem Vermieter Bescheid zu geben und ließ einfach ihren Sohn einziehen.


Und hat die Mutter den Mietvertrag überhaupt gekündigt?
Wie ich das sehe, besteht der Mietvertrag mit der Mutter weiter.

Kinder dürfen grundsätzlich bei den Eltern einziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Wie schließt sich also so ein Mietvertrag, wenn einfach das Kind einzieht, ohne Wissen des ET - und der, der den Vertrag unterschrieben hat, verschwindet einfach?? Das Kind hat ja niemals etwas unterzeichnet.

In dem der Vermieter das ganze widerspruchslos akzeptiert. Das nennt sich dann "konkludent. Solche Verträge müssen ja nicht schriftlich geschlossen werden.



Zitat (von cauchy):
oder es fand eine konkludente Mietvertragsänderung der Art statt, dass der aktuelle Bewohner an Stelle der Mieterin in den Mietvertrag eingetreten ist.

Der Beschreibung nach, würde ich das so sehen.



Zitat (von Janina1190):
An Sonn- und Feiertagen hat ganztags Ruhe zu herrschen.

Noch so ein Märchen das nicht auszurotten ist...



Zitat (von Janina1190):
Laut Herrn A Junior hat er ja nie etwas unterzeichnet und muss sich somit weder an Ruhezeiten, noch an die Hausordnung halten. So geht das aber eben nicht....

Wenn es in der Region tatsächlich gesetzlichen Ruhezeiten geben sollte, dann muss er sich daran halten. Gesetze sind keine Verträge die man unterzeichnen muss.
Die Hausordnung hingegen muss entsprechend vertraglich vereinbart werden. Ist das nicht erfolgt, hilft auch kein "so geht das aber eben nicht".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Kinder dürfen grundsätzlich bei den Eltern einziehen.
Bei den Eltern aber nicht ohne Eltern. Wenn die Eltern die Mieter sind, dann müssen diese die sogenannte Sachherrschaft über die Wohnung behalten. Kinder dürfen also in den Haushalt der Eltern ohne Genehmigung des Vermieters einziehen. Wenn die Eltern jedoch ausziehen und das Kind alleine in der Mietwohnung der Eltern weiterwohnt, dann ist das eine ungenehmigte Gebrauchsüberlassung an Dritte und rechtfertig prinzipiell mal eine fristlose Kündigung, § 543 (2) 2. BGB und § 540 BGB.

Zum einen ist das aber schon ewig her , zum zweiten bräuchte es da eine Abmahnung und zum dritten kann es sein, dass der Vermieter konkludent einer Mietvertragsänderung zugestimmt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Die Frage ist halt, gegen wen man die Kündigung richten müsste:
- Frau A, weil der Mietvertrag nie gekündigt wurde
- Die Erben von Frau A (zu denen möglicherweise, aber nicht zwangsläufig, auch Sohn A junior gehört)
- Sohn A junior, weil der Mietvertrag konkludent auf Sohn A junior übergegangen ist

In allen Konstellationen gelten aber die Kündigungsfristen aus dem ursprünglichen Mietvertrag von Frau A.
Wobei bei sehr alten Mietverträgen die Möglichkeit besteht, dass die Kündigungsregeln nach derzeitigem Recht unwirksam sind. Dann würden die gesetzlichen Regelungen gelten.

Ich rate zum Anwalt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Der Eigentümer möchte nun die Kündigung wg. wiederholter Störung des Hausfriedens - es erfolgte bisher aber noch keine schriftliche Abmahnung.
Dann könnte der Eigentümer/Vermieter mal mit der Abmahnung beginnen.
Zitat (von Janina1190):
Können ihm ggf. auch die ständigen Mietschulden und Nebenkostenkürzungen (die grundlos erfolgt sind) zur Last gelegt werden?
Ja, aber davon wird der Ast nicht abbrechen, wenn die *Schulden* stets wieder ausgeglichen wurden. Immerhin scheint der Vermieter den Spaß mit Herrn A 10 Jahre mitgemacht zu haben.
Zitat (von Janina1190):
Nun lebt ein neuer Bewohner in der Wohnung darunter
Damit geht nun die Sache erst los.

Unruhige und unbequeme Mieter sind als Nachbarn eben bis zu einer gewissen Schwelle zu tolerieren. Auch Ruhestörungen passieren durchaus und dass sich Mieter wegen irgendwas bei der HV beschweren, dürfte dort zum Tagesgeschäft gehören.
Zitat (von Janina1190):
Das Kind hat ja niemals etwas unterzeichnet.
Wenn es den Eigentümer/Vermieter bisher nicht gestört hat, und er seit 8,5 Jahren auch nichts geändert hat, kann der neue Bewohner nicht an diesem Ast sägen.
Deine Angaben zu Ruhezeiten sind auch in dieser Region falsch. Kein Ansatzpunkt für Kündigung, vor allem der neue Bewohner kann dazu nichts tun.

Die anderen Bewohner des MFH stört das alles nicht?
Nur den nun unter A eingezogenen Bewohner?

Das ähnelt sehr diesem Fall:
https://www.123recht.de/Forum-__f576607.html
ach nein, dieser Herr dort wohnt ja erst seit ca 1 Jahr dort.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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