Sehr Hohe Nebenkostennachforderung für 3 Monate

29. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Sehr Hohe Nebenkostennachforderung für 3 Monate

Hallo,
habe gestern meine Betriebskostenabrechnung für 2009 erhalten, da ich für erst mitte 2009 eingezogen bin, gilt diese nur für Juli, Aug, September 2009, davon habe ich die Wohnung im Juli 2009 nicht bewohnt.
Jetzt der Hammer ich soll 144 Euro Betriebskosten nachzahlen, da ich angeblich 308 Euro „verheizt" habe, da ich in meinen anderen Mietverhältnissen nie etwas nachzahlen musste sonder immer etwas rausbekommen habe, halte ich das Ganze für Betrug oder einen Abrechnungsfehler.
Zumal ich mich nicht erinnern könnte das der August und September 2009 so kalt war, dass ich permanent heizen musst.
Desweiteren ist mir aufgefallen, dass für 3 Monate anteilig für mich 63 Euro Hausmeisterkosten anfallen, also bis auf Mülltonne raustellen und einmal die Treppe wischen macht die Firma nicht wirklich was?
Wie kann ich jetzt feststellen wie sich die Heizkosten auf alle Parteien berechnen? Ich finde die Aufstellung total undurchsichtig zumal ich glaube das im Gesamtquadratmeterpreis auch ein nicht vermieteter Gewerberaum sowie 2 leer stehende Wohnungen mit drin sind.
Desweiteren ist in der Abrechnung der Heizkosten ein Betrag von über 500 Euro für die Erstellung der Abrechnung enthalten, ist das ganz nicht ein bisschen viel?
Wie soll ich jetzt vorgehen?

Ab November soll ich deshalb auch gleich mal 54 Euro mehr bezahlen, das macht eine Teuerung von Über 20% der Gesamtmiete aus.


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Betrug vorzuwerfen ist m. E. 2 Etagen zu hoch gehängt !

Erstmal Originalbelege einsehen und sich die Verteilerschlüssel (Plausibilität, rechnerische Korrektheit)erklären lassen und natürlich auch mit dem Mietvertrag (Verteilerschlüssel so vereinbart ?) vergleichen.

Erst dann kann man eine Aussage treffen !

MFG

-----------------
""

-- Editiert am 29.09.2010 10:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Also wenn jemand die Nebenkosten 50% niedriger angibt als sie am Ende tatsächlich sind, wenn ich davon ausgehe wenn der VM "ehrlich" ist, ist das in meinen Augen abzocke um seinen Wohnraum überhaupt vermietet zu bekommen.

Aber ich weiß das sich hier in dem Forum auch genug Trolle rumtreiben, die gerne Ihren Senf schreiben um nix zum Thema beitragen, nicht wahr LW?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Unterstellt der VM hätte bewusst die BK zu niedrig angesetzt, geht nur wenn...

der Mietinteressent die Vorjahresbelege/und/oder Summen nicht recherchiert/erfragt
der ME keine Vergleichsmöglichkeiten (z.B. Immoscout24) nutzt
der ME keine Vergleichszahlen z.B. des Mieterbundes nutzt
der ME sonstige Vergleichszahlen im Internet nutzt.

Wenn z.B. BK bei 60m² Wfl. nur € 60,00 betragen ist was faul (es fehlen zum Beispiel die HK), sehe ich aber immer wieder und ist natürlich nicht ok !

Was ich damit meine ist, wer sich nicht informiert, bezahlt.

MFG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich zahle für 54qm ca. 112 €HK/NK diese erhöhen sich dann ab November auf 168 €

-- Editiert am 29.09.2010 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
XiroC
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Abrechnung der Nebenkkosten, insbesondere der Heizkosten sollten Sie sich schon transparenter aufschlüsseln. Hohe Heizkosten sind insbesondere unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung nicht immer ungewöhnlich.

Wenn sie dennoch zweifeln, lassen Sie sich die Belege des Versorgers vom Vermieter zeigen und rechnen sie den Verteilerschlüssel nach. Den Eigenverbrauch haben sie sich doch beim Abelesetermin dokumentiert?
Ansonsten dürfen leerstehende, nicht vermietete Räume nicht hinzugerechnet werden. Lassen sie sich die Leerzeiten der Räume auflisten.

Über die Höhe der NK besteht m.E. keine Informationspflicht des Vermieters, da es ja zum Großteil variable Kosten sind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

also es geht um 308 Euro Heizkosten für 3 Monate im SOmmer, also ich weiß nicht wie ich die verbraucht haben soll

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Wenn jemand mit etwas Verstand im Forum eine Frage stellt, bekommt er auch eine entsprechende Antwort, die er sich hinter den Spiegel stecken kann.


Da gebe ich Dir vollkommen Recht, denn brauchbar sind Deine Antworten ja nun wirklich nicht. Hinterm Spiegel richten die aber wenigstens keinen Schaden an.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Spike2371

quote:<hr size=1 noshade>da ich für erst mitte 2009 eingezogen bin, gilt diese nur für Juli, Aug, September 2009 , davon habe ich die Wohnung im Juli 2009 nicht bewohnt. <hr size=1 noshade>

Was meinen Sie denn damit?
Grundsätzlich beträgt der Abrechnungszeitraum sowohl für die Betriebskosten als auch für die Heizkosten zwölf Monate sh. § 556 Abs. 3 BGB . Kürzere oder längere Zeiträume sind nicht zulässig. Wenn Mieter/innen - wie im Regelfall - im Laufe eines Jahres einziehen oder ausziehen, muss der Abrechnungszeitraum ebenfalls zwölf Monate betragen und dann die Betriebskosten für die entsprechende anteilige Mietdauer berechnet werden.

Gruß
Karakorum



-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Desweiteren ist in der Abrechnung der Heizkosten ein Betrag von über 500 Euro für die Erstellung der Abrechnung enthalten, ist das ganz nicht ein bisschen viel?

Wie viele Wohnungen + Gewerbe sind das insgesamt ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Abrechnung für Oct 2008 bis Sept 2009, ich bin aber erst am 1 Juli lt. MV dort eingezogen deswegen ist diese anteilig berechnet, soviel dazu.

Es ist nur von 700 qm die rede es lässt sich aber nicht ersehen wieviel davon was ist, im EG ist eine Kneipe, die erst seit diesem Jahr MAi wieder vermietet ist, und sonst gibt es noch 10 Wohnungen wovon die über und unter mir die selbe größe haben da ich diese damals auch besichtigt habe. 2 Sind unbewohnt

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Es wird dir zwar nicht viel helfen, aber bei 24 Wohnungen sind es z. B.:
Geb. Verbrauchserfassung 1090 Euro
Miete Geräte Heizung 407 Euro
Miete Geräte Warmwasser 286 Euro

1783 Euro : 24 = 74 Euro pro Wohnung
500 Euro : 13 = 38 Euro

Entweder hast du etwas vergessen, oder ich bezahle zuviel

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

ICh kann erst später ne genaue Aufstellung schicken weil ich hier gerade auf Arbeit bin.

Aber seitwann muss man den Verbrauch für Räume mitzahlen die nicht vermietet sind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Es ist nur von 700 qm die rede es lässt sich aber nicht ersehen wieviel davon was ist, im EG ist eine Kneipe, die erst seit diesem Jahr MAi wieder vermietet ist, und sonst gibt es noch 10 Wohnungen wovon die über und unter mir die selbe größe haben da ich diese damals auch besichtigt habe. 2 Sind unbewohnt

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

mit diesen Infos (3 Wohnungen) und einem kurzem Kneipenrundgang sollte es demnach möglich sein die m² Plausibilität zu prüfen.

Wenn da Unstimmigkeiten sind, muss der VM dies erstmal erklären.

Also husch husch schnell in die Kneipe und ein Bierchen zischen!

-- Editiert am 29.09.2010 15:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Aber seitwann muss man den Verbrauch für Räume mitzahlen die nicht vermietet sind.

Das hat doch überhaupt keiner gesagt.
Woraus schließt Du das denn ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Also habe mir jetzt mal die Kostenabrechnung zur Kontrolle mit derzeitigen Betriebskostenspiegel für meine Stadt vorgenommen.

Da fallen mir schonmal die Posten Abwasser/Wasser auf und dann nochmal getrennt Niederschlagswasser in meiner Abrechnung. Ist Niederschlag in dem Sinne nicht auch abwasser, wenn es über die Dachrinne in die Kanalisation läuft?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Da fallen mir schonmal die Posten Abwasser/Wasser auf und dann nochmal getrennt Niederschlagswasser in meiner Abrechnung.

Das hat der VM aber nicht so "bestellt", das stellen die Gemeinden nun mal so in Rechnung.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Spike2371

quote:
Die Abrechnung für Oct 2008 bis Sept 2009, ich bin aber erst am 1 Juli lt. MV dort eingezogen deswegen ist diese anteilig berechnet, soviel dazu.

O.k. d.h. die Abrechnungsperiode lt. Mietvertrag ist sowohl für die Betriebskosten als auch für die Heizkosten der 1.10.-30.9.?!

Dann wären die nächsten Fragen:
Welche Verteilerschlüssel sind im Mietvertrag oder sonst vereinbart ?
Welche umlagefähigen Betriebskosten sind im Mietvertrag vereinbart?

Gruß
Karakorum







-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 29.09.2010 17:44

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Also der Schlüssel ist lt. Abrechnung wenn ich ich es richtig verstehe

Gesamtkosten/Verbrauchsanteile*eiene Anteil.

Wie es aussieht wurde bei mir hier als für volle 12 Monate abgerechnet weil sich für 5 Parteien wohl kaum in 3 Monaten 514 VE ergeben wo es bei mir gerade mal 27 sind...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi
@Spike2371

quote:<hr size=1 noshade>Also der Schlüssel ist lt. Abrechnung wenn ich ich es richtig verstehe
Gesamtkosten/Verbrauchsanteile*eiene Anteil. <hr size=1 noshade>

sorry, das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage. Sie bezog sich auf die Vereinbarungen im Mietvertrag . Dort ist der Umlageschlüssel festgehalten der bei den Nebenkostenabrechnungen zugrunde gelegt werden muß.

Grundsätzlich gibt es dabei mehrere Möglichkeiten:
■Aufteilung nach Quadratmeter Wohnfläche oder
■nach der Zahl der Nutzer,
■nach Wohneinheiten,
■oder nach Verbrauch.
Enthält der Mietvertrag keine Aussage über den Verteilungsmodus, so "sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen", schreibt §556a BGB vor.

Ebenfalls aus dem Mietvertrag ist ersichtlich ob und welche Betriebskosten entsprechend der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden können.

Bitte den Mietvertrag auf diese Angaben überprüfen.

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spike2371
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

@Karakorum
im MV steht dazu nix.

Aber wie gesagt in der HK Aufstellung ist ein Übertragsfehler meine Anteile wurden nicht auf 92 Tage wie eigentlich angegeben sondern auf 365 Tage berechnet, lt eigener Berechnung müsste ich rund ein 3/4 Viertel WAsser und HK weniger zahlen, was gerade mal 86 Euro macht statt über 300, also müsste ich statt 144 Euro nachzahlen sogar wieder was rausgebekommen.

Habe den VM jetzt aufgefordert mir binnen 30 Tagen eine korrekte Abrechnung zu schicken, sonst mache ich meine eigene auf und kürze die Beträge entsprechend.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Spike2371

quote:
lt eigener Berechnung müsste ich rund ein 3/4 Viertel WAsser und HK weniger zahlen,...


da es bei zeitanteiligen Abrechnungen immer wieder zu Missverständnissen kommt hier noch einige Informationen:

Heizkosten
Bei Mieterwechsel ist bei der Heizkostenabrechnung zwischen verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten zu unterscheiden.

Verbrauchsabhängig abzurechnen sind nur die angefallenen Einheiten (!) (Wärmemengenzähler, Heizkostenröhrchen o.ä.).
Nicht dazu gehören jedoch Warmwasser und die Grundkosten der Heizung.

Die Grundkosten ( der gesamten ! Abrechnungsperiode) für Warmwasser werden zeitanteilig aufgeteilt.
Die Grundkosten (der gesamten ! Abrechnungsperiode) für Heizung (Brennstoff, Strom für Heizung, Schornsteinfeger usw.) nach Gradtagtabelle.

Betriebskostenabrechnung >zeitanteilig.

Wie zeitanteilig gerechnet wird, ist hier recht gut nachzuvollziehen:
http://www.joern-krimmling.de/download/VL18-Betriebskostenabrechnung.pdf Seite 12

und die Gradtagtabelle gibt es u.a. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_4713

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen