Seit 9 Monaten ohne Küche – massive Verzögerungen trotz Zusicherung im Mietvertrag

30. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Danko7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Seit 9 Monaten ohne Küche – massive Verzögerungen trotz Zusicherung im Mietvertrag

Hallo zusammen,

ich stecke gerade in einer wirklich frustrierenden Situation und hoffe, hier einige Ratschläge oder Erfahrungen von euch zu bekommen.

Ende Dezember letzten Jahres bin ich in meine jetzige Wohnung eingezogen. Beim Einzug wurde mir zugesichert, dass die Einbauküche Mitte Februar installiert wird. Das war für mich in Ordnung, und ich habe mich darauf eingestellt.

Doch Februar kam und ging – ohne Küche. Mir wurde gesagt, dass es ein Problem gegeben hätte, und die Sache verzögerte sich. Es dauerte dann bis April, bis erneut Mitarbeiter kamen, um ein Aufmaß zu nehmen. Man sagte mir, die Küche würde ab dann 12 Wochen brauchen, was eine Lieferung für Mitte/Ende Juli bedeutet hätte.

Auch im Juli passierte nichts. Ich blieb im ständigen Austausch mit der Vermietung, die mir versicherte, dass sich bald jemand melden würde und sie alles daransetzen, die Küche so schnell wie möglich zu liefern. Aber jetzt ist es September, und ich habe immer noch keine Küche. Gerade habe ich erfahren, dass die Küche offenbar nie bestellt wurde, weil die Vermietung entweder die Anzahlung nicht geleistet hat oder auf die Rechnungen für die Anzahlung nicht reagiert hat.

Nun wohne ich seit fast 9 Monaten in dieser Wohnung mit einer leeren Küche – ohne Spüle, ohne Herdplatte, einfach gar nichts. Dabei steht im Mietvertrag eindeutig, dass die Wohnung mit einer Küche ausgestattet sein sollte.

Angesichts dieser Situation überlege ich, eine Mietminderung zu fordern – nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für die letzten 9 Monate. Hat jemand von euch Erfahrung damit oder kann mir sagen, wie ich das am besten angehen sollte?

Danke im Voraus für eure Hilfe!




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6793 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
Ende Dezember letzten Jahres bin ich in meine jetzige Wohnung eingezogen. Beim Einzug wurde mir zugesichert, dass die Einbauküche Mitte Februar installiert wird. Das war für mich in Ordnung, und ich habe mich darauf eingestellt.

Und dies wurde wie im Mietvertrag festgehalen ?
Gab es ein Wohnungsübergabeprotokoll ?
Handeltes sich um eine "Normale Mietwohung" in der BRD ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Danko7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es gab natürlich ein Übergabeprotokoll, und im Mietvertrag ist eindeutig festgehalten, dass die Wohnung mit einer Küche ausgestattet sein sollte.

Es handelt sich um eine ganz normale Mietwohnung in Deutschland.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10797 Beiträge, 4738x hilfreich)

Bezüglich der angedachten Mietminderung kann § 536b BGB problematisch werden. Kernaussage dieses Gesetzes ist, dass eine Mietminderung nicht möglich ist, wenn der Mangel bei Übergabe bekannt war und wenn sich der Mieter eine Mietminderung nicht explizit vorbehalten ist.

Man könnte noch versuchen zu argumentieren, der Mangel sei ja eigentlich erst im Februar entstanden, weil da die Einbauküche eingebaut werden sollte. Aber erstens wäre dann diese Vereinbarung (also konkret das Mitte Ferbruar) zu beweisen und zweitens bin ich mir selbst dann nicht sicher, ob § 536b BGB nicht trotzdem eine Mietminderung ausschließen würde.

Unabhängig von der Mietminderung wäre aber mit einigen Erfolgsaussichten eine Klage auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes möglich. Das sollte man dann irgendwann auch mal machen. Lange genug gewartet wurde ja.

PS: Verwirkt ist das Recht auf eine Einbauküche übrigens nicht. Es wurde ja offenbar mehrfach gesprochen und immer wieder deutlich gemacht, dass die Küche gewünscht wird.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129123 Beiträge, 41193x hilfreich)

Ich sehe wie cauchy das Problem im § 536b BGB.
Zusätzlich kann es ein Problem darstellen, dass man nun schon seit 9 Monaten das Problem hinnimmt ohne juristisch relevante Tätigkeiten - Stichwort Verwirkung.



Zitat (von Danko7777):
Gerade habe ich erfahren, dass die Küche offenbar nie bestellt wurde, weil die Vermietung entweder die Anzahlung nicht geleistet hat oder auf die Rechnungen für die Anzahlung nicht reagiert hat.

Gerüchte oder beweisbare, gesicherte Erkenntnis??


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Danko7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Küchenlieferanten, bei dem die Küche bestellt wurde, selbst angerufen, um nachzufragen, wie der Stand der Dinge ist. Dabei habe ich erfahren, dass die Küche tatsächlich nie bestellt wurde, weil die Vermietung entweder die Anzahlung nicht geleistet hat oder auf die Rechnungen für die Anzahlung nicht reagiert hat. Der Lieferant hat sogar meine Nummer für die Lieferung, aber bisher konnte natürlich nichts erfolgen.

Mit der Vermietung telefoniere ich fast jede Woche, und dort wird mir immer wieder versichert, dass sich sofort darum gekümmert wird. Aber bislang ist leider nichts passiert.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39861 Beiträge, 6511x hilfreich)

Zitat (von Danko7777):
Aber bislang ist leider nichts passiert.
Da fragt man sich, wie du *gewohnt* hast und ob du möglichst nachweisen kannst, dass du ab März X€ für aushäusiges Essen aufgewendet hast.

ICH würde mich schleunigst nach einer anderen Wohnung mit Küche umschauen, diese zum nächstmöglichen Termin anmieten, dann mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und auf Vermieterkosten umziehen (Schadensersatzforderung). Die Wohnung hat erhebliche Mängel oder ist evtl. nicht als Wohnung vermietbar ab März. Sie hatte zumindest ab dann eindeutig nicht die zugesicherte Eigenschaft.

Zitat (von Danko7777):
Mit der Vermietung telefoniere ich fast jede Woche,
Geduld lässt sich natürlich auch weiterhin üben... :sad:
Zitat (von Danko7777):
eine Mietminderung zu fordern
Man fordert keine Mietminderung. Man mindert, d.h. man zahlt weniger Grundmiete. Das sollte man dem Vermieter vorher schriftlich und nachweislich ankündigen.
Dann bleibt dir noch herauszufinden: ...Wieviel mindere ich denn?
Zitat (von Danko7777):
Der Lieferant hat sogar meine Nummer für die Lieferung,
Ohne Bestellung? Nur Aufmaß und Kostenvoranschlag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129123 Beiträge, 41193x hilfreich)

Zitat (von Danko7777):
Mit der Vermietung telefoniere ich fast jede Woche

Netter Zeitvertreib, aber sinnlos - der Inhalt von Telefonaten lässt sich in aller Regel nicht beweisen.
Da hätte ich schon längst auf gerichtsfeste Kommunikation umgestellt.



Zitat (von Anami):
ICH würde mich schleunigst nach einer anderen Wohnung mit Küche umschauen, diese zum nächstmöglichen Termin anmieten, dann mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und auf Vermieterkosten umziehen (Schadensersatzforderung).

Ja, man kann viel sinnlosen Unfug machen, auch Phantasierechte anführen und Geld verbrennen.
Soll aber Leute geben die das nicht wollen ...



Zitat (von Anami):
Dann bleibt dir noch herauszufinden: ...Wieviel mindere ich denn?

Minderung dürfte auch keine Küche bringen -zumal hier höchstvermutlich kein Minderungsrecht besteht.

Eine Selbstvornahme könnte da eventuell zielführender sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6793 Beiträge, 2377x hilfreich)

Irgendwie habe ich den Verdacht, daß der Sachverhalt hier unvollständig geschildert wurde.
Entweder gibt es hinsichltich der Kücheneinrichtung im Mietvertrag besondere hier nicht geschilderte Regelungen oder eine Uneinigkeiten über den Umfang der Küche.
Oder, gab es etwa eine Zusage die verhandene veraltete Kücheneinrichtung gegen eine andere auszutauschen ?

Nach der bisherigen Schilderung könnte ich mir auch denken, daß der Vermieter eine neue Einbauküche zwar auch zugesagt hat, aber wegen der Umfangs oder ähnliches eine Kostenbeteiligung durch den Mieter vereinbart war, welche vom MIeter dann nicht erfolgt ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Danko7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nicht nur telefonischen Kontakt mit der Vermietung, sondern auch dutzende E-Mails, in denen mir wiederholt zugesagt wurde, dass sich um die Angelegenheit gekümmert wird und dass ab einem bestimmten Datum die Küche geliefert werden soll. Diese Versprechen wurden jedoch immer wieder gebrochen.

Ich wohne in einer Großstadt mit Millionen von Einwohnern, wo es extrem schwierig und langwierig ist, eine Wohnung zu finden. Es hat mich ganze 6 Monate gekostet, diese Wohnung zu bekommen – und das trotz eines festen Jobs und eines überdurchschnittlichen Einkommens. Eine neue Wohnung zu finden, wäre also ein enormer Aufwand und würde wieder Monate dauern.

Um das klarzustellen: Es wurde nichts vereinbart, dass ich als Mieter etwas zur Küche dazu bezahlen muss. Die Wohnung wurde renoviert übergeben, und es fehlte nur noch die Küche, die laut deren Aussage bereits bestellt war.

Der Sachverhalt ist also genauso, wie ich ihn geschildert habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Danko7777
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 30. August 2024 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39861 Beiträge, 6511x hilfreich)

Zitat (von Danko7777):
Diese Versprechen wurden jedoch immer wieder gebrochen.
Na, dann bleibt was? Weiter warten und hoffen. Irgendwann kommt vielleicht eine Küche...oder auch nicht. Offenbar gehts ja auch ohne... :smile:

Dann entfiele auch Selbstvornahme, Wohnungssuche und Sonderkündigung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6793 Beiträge, 2377x hilfreich)

Also, wenn da am Sachverhalt wirklicih nichts fehlt, versteht ich nicht, warum man da mit einen Anwalt mal so richtig Druck macht, mit Klagankündigung usw.
Oder steht der Vermieter etwa kurz vor dem Konkurs ??

Signatur:

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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6793 Beiträge, 2377x hilfreich)

..

-- Editiert von User am 30. August 2024 22:58

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6793 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
trotz Zusicherung im Mietvertrag


Und wie lautet diese genau, wörtlich ??

Signatur:

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6793 Beiträge, 2377x hilfreich)

Scheinbar stimmt doch nicht alles.
Hier gab es doch vor kurzen eine Anfrage wie die "Küche" einer Wohnung ausgestattet sein muß.
Eine Einbauküche mit Stromanschluß und Herd, Kühlschrank, Waschbecken usw. ist sicher nicht Pflicht.

Heutzutage gibt es auch bewegliche Induktionsplatten für Stromanschluß statt E-Herd, so daß Wasseranschluß und Ablauf. genügen könnten.

Also, steht wirklich was von Einbauküche im Mietvertrag ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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