Seltsame Nebenkostenabrechnung

19. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Luciferorlando
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Seltsame Nebenkostenabrechnung

Hallo Zusammen,

ich wohne alleine in einem Mietshaus. Meine EX-Partnerin ist im Mai 2022 ausgezogen, seitdem wohne ich hier alleine.

Nun kam endlich die Nebenkostenabrechnung der Vermieterin welche im Briefkopf an beide Parteien geht. Die Nachzahlung von 325,72 € würde ich akzeptieren wenn da nicht ein paar Fragen entstehen.

Die Berechnung der meisten Positionen wie Schornsteinfeger, Müllgebühren etc. ist richtig aufgeschlüsselt und auch korrekt berechnet, allerdings wurde mir das Abwasser aus dem Jahr 2021 berechnet weil wie in einem Absatz steht "Die Stadt XY erstellt zur Zeit keine Abwassergebührenbescheide für das KJ 2022. Sobald die Abrechnung vorliegt, behalte ich mir das Recht vor die Abrechnung zu korrigieren.

Ist das richtig so?
Ich muss dazu sagen, das im Jahr 2021 meine Ex-Partnerin und ich viel verbraucht haben, seitdem Sie nicht mehr da ist und ich alleine in dem Haus wohne, haben sich auch andere Kosten wie Strom, Müll etc. entsprechend gesenkt, warum soll ich die Berechnung aus 2021 für Abwasser nun nochmal tragen?
Aus diesem Grund der letzten hohen Abrechnung aus 2021 wurden die Nebenkosten ab 2022 um 70 € pro Monat erhöht, vorher lagen diese bei 30 € (Schornsteinfeger, Müll). also ab 2022 insgesamt 100 € pro Monat.

Ich muss dazu sagen das ich, Frischwasser und Heizung (Öl) direkt selber trage.

Meine Frage, darf die Vermieterin die Berechnug aus 2021 des Abwassers einfach neu ansetzen? Auch wenn ich ier alleine wohne und nicht mehr zu zweit?
Laut meiner Nachbarin ist bei ihr dieses Jahr ganz normal die Abrechnung des Abwassers eingetroffen.

Weitere Frage, die geleistete Vorauszahlung beträt 12 x 100 € also insgesamt 1200€, die Vermieterin schlüsselt folgenden Satz auf: geleistete VZ 2 x 30 €+10 x 100 = 1060 €. Ich verstehe die Berechnung nicht.

Klar werde ich die Vermieterin fragen, möchte hier aber erst mal rechtlich abklären was man darf und was nicht.

Und die letzte Frage. Laut der Vermieterin soll ich auf meine Ex-Partnerin zugehen und Ihr den Betrag berechnen also 5/12tel und zur Zahlung auf mein Konto auffordern. ICh solle da ich im Haus wohne den offenen Betrag begleichen.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von Luciferorlando):
allerdings wurde mir das Abwasser aus dem Jahr 2021 berechnet

Das schon in den NK von 2021 bezahlt wurde?
Dann den Posten streichen, der hat da nichts zu suchen.
Der Vermieterin natürlich entsprechend Mitteilung machen.



Zitat (von Luciferorlando):
Ich verstehe die Berechnung nicht.

Dann frage man die Berechnerin.



Zitat (von Luciferorlando):
ICh solle da ich im Haus wohne den offenen Betrag begleichen.

Als Vertragspartner haftet man für Miete und Nebenkosten - wie man das intern klärt kann der Vermieterin egal sein.



Zitat (von Luciferorlando):
Ich muss dazu sagen das ich, Frischwasser und Heizung (Öl) direkt selber trage.

Dann sollte man mal seine Abrechnungen prüfen, oft zahlt der der das Frischwasser zahlt auf das Abwasser.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4084 Beiträge, 474x hilfreich)

Zitat (von Luciferorlando):
, allerdings wurde mir das Abwasser aus dem Jahr 2021 berechnet weil wie in einem Absatz steht "Die Stadt XY erstellt zur Zeit keine Abwassergebührenbescheide für das KJ 2022. Sobald die Abrechnung vorliegt, behalte ich mir das Recht vor die Abrechnung zu korrigieren.


Ich denke nicht, dass es dir "berechnet" wurde, sondern dass diese Kosten zur Schätzung herangezogen wurden. Und ja, wenn die Stadt derzeit keine Kanalabrechnung erstellt/erstellen kann, kann man Schätzwerte nehmen und dann, sobald die tatsächliche Abrechnung vorliegt, die Abrechnung korrigieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Luciferorlando
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das schon in den NK von 2021 bezahlt wurde?
Dann den Posten streichen, der hat da nichts zu suchen.
Der Vermieterin natürlich entsprechend Mitteilung machen.


Okay also einfach streichen und der Vermieterin mitteilen. Sie müsste dann warten mit der Gesamtberechnung bis die reguläre Abrechnung kommt oder wie läuft das Ganze?

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man mal seine Abrechnungen prüfen, oft zahlt der der das Frischwasser zahlt auf das Abwasser.


Das kann nicht sein, ich zahle 20 € Frischwasser pro Monat, das ist hier auf dem Land recht günstig, allerdings ist das Abwasser recht teuer und da habe ich bislang immer in den Nebenkostenabrechnung einen Beleg dazu gehabt, der ja jetzt hier aus 2022 fehlt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Luciferorlando
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe gerade, die Vermieterin hat mit die Abschlagszahlungen welche die Vermieterin im Jahr 2022 bezahlt hat, berechnet, in dem Fall 12 x 86€ da offenbar bisher keine Abrechnung für das Jahr 2022 seitens der Stadt vorliegt. Wie verhält es sich da?

0x Hilfreiche Antwort

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