Darf mein Nachbar wo über mein Schlafzimmer wohnt, Shisha rauchen? Das geblubber geht einen langsam auf die nerven vor alle wenn man noch schlafen möchte möchte dann hört dass geblubber 1-2 Std täglich
Shisha Rauchen
3. September 2018
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Frage vom 3. September 2018 | 09:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Shisha Rauchen
#1
Antwort vom 3. September 2018 | 10:29
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 612x hilfreich)
Im Mehrfamilienhaus empfehle ich Ohrstöpsel. Kurz, ja er wird das dürfen.
#2
Antwort vom 3. September 2018 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (42142 Beiträge, 14681x hilfreich)
Hellhörigkeit des Hauses ist nicht vom "Obermieter" zu vertreten. Das sind normale Wohngeräusche des täglichen Lebens, die hat man hinzunehmen.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 3. September 2018 | 11:39
Von
Status: Gelehrter (10777 Beiträge, 4729x hilfreich)
Ja und Jein. Der Mieter von oben darf Shisha rauchen. Die Frage ist hier eher, warum die Geräusche offenbar so intensiv in der unteren Wohnung ankommen.Zitat :Hellhörigkeit des Hauses ist nicht vom "Obermieter" zu vertreten. Das sind normale Wohngeräusche des täglichen Lebens, die hat man hinzunehmen.
Das ist typischerweise aber eine extrem komplizierte Angelegenheit. Daher vermutlich die Empfehlung, Ohrstöpsel zu verwenden. Denn der Mieter von unten müsste hier gegenüber seinem Vermieter nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und daher die Geräusche so laut bei ihm ankommen.
Nun ist der Begriff Mangel erstmal schnell erklärt. Es ist eine Abweichung (zum Negativem) vom vertraglich vereinbarten Zustand. Nur was ist der vertraglich vereinbarte Zustand? Der hängt in diesem Fall u.a. vom Alter des Gebäudes und der Situation bei Anmietung der Wohnung ab. War das ein Altbau, so wird man vermutlich mit Hellhörigkeit bis zu einem gewissen Grade rechnen müssen. Bei einem Neubau wäre das weniger der Fall.
Kurzum: Rechtlich wird es für den gestörten Mieter problematisch. Ja, theoretisch könnte er versuchen, einen Mangel zu beweisen. Praktisch ist das vermutlich mit einigen Kosten und Aufwand verbunden, wobei der Ausgang des Verfahrens offen wäre.
Unrechtlich kann man aber natürlich versuchen, mit dem Mieter von oben zu sprechen. Ein Ansatz ist meiner Meinung nach immer eine Lärmprobe. Er soll sich mal Gäste zum Shisha rauchen einladen und dann in deiner Wohnung anhären, wie laut das bei dir ankommt. Vielleicht kann man sich dann auf bestimmte Zeiten oder z.B. Räume einigen. Vielleicht muss man auch nur die Fenster schließen oder einen Teppich unter die Shisha stellen.
Letztlich hilft an der Stelle ein freundliches Miteinander und ein Ausprobieren von möglichen Lösungen vermutlich viel weiter als ein rechtliches Vorgehen.
#4
Antwort vom 3. September 2018 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (128813 Beiträge, 41131x hilfreich)
Ich frage mich gerade welche Größe die Shisha hat, das man das noch ein Stockwerk darunter hören kann?
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