Hallo an Alle,
bräuchte dringend und schnell Rat/Hilfe.
Kurz zu meiner Situation, am Samstag flog die Sicherung in der Küche raus, als ich das Licht an der Dunstabzugshaube an machte. Die Sicherung geht nicht mehr rein, obwohl ich alle Geräte aus den Steckdosen raus gezogen habe und kein Gerät wieder ein gesteckt habe. Habe Vermieter informiert und um Behebung/Reparatur gebeten, heute am 6ten Tag bekomme ich diese Antwort....
Hallo Frau ....,
Ursache für die Auslösung der Sicherung war, wie Sie mir im Telefonat am 30.11.2021 erklärt haben, Ihre defekte Dunstabzugshaube, die nicht Gegenstand unseres Mietvertrages ist.
Diese verhindert nach wie vor ein Wiedereinschalten der Sicherung.
Von daher sind Sie für den eingetretenen Schaden und dessen Behebung verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Weiß nicht was ich jetzt tun soll, soweit mir bekannt ist darf nur ein Techniker an den Hauptstromkasten mit Klicksicherung und ich weiß nicht mal ob ich diesen beauftragen darf? Der Vermieter hat auch nicht zugehört und gelesen, da ja kein Gerät mehr das Einschalten der Sicherung verhindern kann, wenn nichts am Stromkreis hängt, zumal die Küche komplett leer war bei Bezug.
Habe seit Tagen ein Verlängerungskabel quer durch den Flur zu liegen, um wenigstens den Kühlschrank nutzen zu können, über welches man stolpert. Leider sind auch alle Anschlüsse für die Waschmaschine in der Küche und ich traue mich nicht noch mehr Kabel zu verlegen um nicht nachher in der ganzen Wohnung ohne Strom zu sitzen und kann somit auch keine Wäsche mehr waschen und wir sind 4 Personen.
Ganz lieb danke im voraus für jegliche Hilfe.
-- Editiert von Angi1317 am 03.12.2021 00:09
Sicherung Küche geht nicht mehr rein, muss ich den Techniker selber beauftragen und bezahlen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?

ZitatDer Vermieter hat auch nicht zugehört und gelesen, da ja kein Gerät mehr das Einschalten der Sicherung verhindern kann, :
Dann erklärt man das dem Vermieter noch einmal und fordert ihn zur Behebung des Schadens unter Fristsetzung auf.
Ich hatte es ihm am Telefon und in der Mail geschrieben und auch gestern Abend nochmal das gleiche. Bis jetzt keine Reaktion, das ist kein Zustand mehr mit 2 Kindern.
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Zitatund ich traue mich nicht noch mehr Kabel zu verlegen :
Ist auch gut so. Bei mehreren Großgeräten an einem Stromkreis hat man diesen schnell überlastet.
Zitatsoweit mir bekannt ist darf nur ein Techniker an den Hauptstromkasten mit Klicksicherung :
Elektriker.
Zitatobwohl ich alle Geräte aus den Steckdosen raus gezogen habe :
Dunstabzugshaube vom Strom auch getrennt?
Falls ja und der Sicherungsautomat sich immer noch nicht wieder einschalten lässt, ist der Automat vermutlich defekt.
Das wäre Sache des Vermieters.
Aber mal was pragmatisches.
Das Ersatzteil kostet 2€ und der Wechsel dauert keine 5 Minuten, falls man einen Elektriker in der Nähe findet, so dass kaum Anfahrtskosten anfallen ist man dann wohl mit ~ 50€ dabei.
Dafür hat man dann wieder Strom in der Küche und kann auch wieder Waschen.
ZitatUrsache für die Auslösung der Sicherung war, wie Sie mir im Telefonat am 30.11.2021 erklärt haben, Ihre defekte Dunstabzugshaube, die nicht Gegenstand unseres Mietvertrages ist. :
Das ist trotzdem erst einmal eine, wenn auch naheliegende, Vermutung und der Vermieter muss trotzdem den Elektriker bestellen.
Gleichwohl kann es sein das der Mieter die Rechnung bezahlen muss wenn sich herausstellt das ein Kurzschluss in einen Mietergerät vorliegt (z.B. weil der Stecker zur Abzugshaube doch noch gesteckt ist, und ein Kurzschluss in der Abzugshaube vorliegt).
Abzugshaube habe ich vom Strom gezogen und nicht wieder ran gemacht. Habe Samstag früh um 5:30 Uhr den Kühlschrank ausgeräumt um ihn vor ziehen zu können, sowie die eingebaute Waschmaschine vom Strom genommen. Es ist kein technisches Gerät mehr am Stromkreis in der Küche dran und die Sicherung geht trotzdem nicht rein. Ergo die Hauptsicherung von der Küche ist durch. Leider habe ich keinen Techniker an der Hand oder im Bekanntenkreis. Sehe es auch nicht ein die Kosten dafür zu übernehmen, bin Alleinerziehend ohne Unterhalt und muss so schon gucken wie ich meine Rechnung bezahle.
ZitatAber mal was pragmatisches. :
Grundsätzlich hat Du damit zwar recht, rein juristisch könnte das für den Mieter aber teuer werden, wenn er in des Vermieters Eigentum eingreifen lässt.
Hier würde ich den Vermieter den Mangel gerichtsfest melden und ihm da dann auch gleich bei weiterer Verweigerung die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete ankündigen.
Zitat:Sehe es auch nicht ein die Kosten dafür zu übernehmen,
Darauf kommt es aber nicht an.
Wenn die Sicherung durch Anschluss und Betrieb der eigenen Geräte überlastet wurde und herausgefolgen ist, muß der Mieter die Kosten tragen. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Vermieter der Elektriker bestellt (der wird dem Vermieter dann sich auch bescheinigen, dass/wenn die Überlastung die Ursache war) so dass der Mieter die Kosten erstatten muß
Oder der Mieter beauftragt einen Elektriker seines Vertrauens. Der eigene Elektriker könnte eine andere Schadensursache finden, und wenn es keine Überlastung und kein schadhaftes Gerät des Mieters war, kann der Mieter die Kosten ersetzt verlangen.
ZitatDer eigene Elektriker könnte eine andere Schadensursache finden, und wenn es keine Überlastung und kein schadhaftes Gerät des Mieters war, kann der Mieter die Kosten ersetzt verlangen. :
Ja, verlangen kann man ja vieles.
Ich fürchte nur, das er diese dann nicht bekommen wird ...
@Harry van Sellt
So wie ich den Eröffnungsbeitrag lese, befindet sich der Vermieter in Verzug. Er hat ja sogar ausdrücklich abgelehnt.
ZitatSo wie ich den Eröffnungsbeitrag lese, befindet sich der Vermieter in Verzug. Er hat ja sogar ausdrücklich abgelehnt. :
Das ist mir ehrlich gesagt nicht sicher genug, ein guter Anwalt hat da Schlupflöcher ...
@Harry van Sell
Wie groß sind denn die Chancen dass der Mieter den Schaden nicht selbst verschuldet hat ??
Vielleicht gibt es vor der durchgeknallten Sicherung noch eine Vorsicherung ?
-- Editiert von Spezi-2 am 03.12.2021 21:39
ZitatWie groß sind denn die Chancen dass der Mieter den Schaden nicht selbst verschuldet hat ?? :
50%
Wobei es egal ist ob er ihn verschuldet hat, denn auch wenn er ihn nicht verschuldet hätte, wäre er verantwortlich wenn der Schaden aus seiner Sphäre kommen würde.
Zitat50% :
Hier lehne ich mich mal weit aus dem Fenster und sage < 1%.
Wenn man sich die Funktionsweise eines Sicherungsautomaten mal genauer ansieht, erkennt man auch warum.
ZitatHier würde ich den Vermieter den Mangel gerichtsfest melden und ihm da dann auch gleich bei weiterer Verweigerung die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete ankündigen. :
Der VM hat ja schon abgelehnt und nach der Mitteilung des Mieters, er werde sich um die Sache selbst kümmern, ist der VM von seiner Verpflichtung vorerst freigestellt.
Der Mieter findet keinen Elektriker weil evtl.ortsfremd, der VM hätte hier sicher mehr Möglichkeiten, wenn er denn wollte. Eine missliche Situation für den M, denn dieser braucht nun mal Strom.
ZitatAber mal was pragmatisches. :
Das Ersatzteil kostet 2€ und der Wechsel dauert keine 5 Minuten, falls man einen Elektriker in der Nähe findet, so dass kaum Anfahrtskosten anfallen ist man dann wohl mit ~ 50€ dabei.
Das wäre sicher die einfachere Lösung, wenn man denn einen Elektriker fände.
ZitatDas ist trotzdem erst einmal eine, wenn auch naheliegende, Vermutung und der Vermieter muss trotzdem den Elektriker bestellen. :
So ist es, egal auf wessen Schuld der Mangel besteht.
ZitatOder der Mieter beauftragt einen Elektriker seines Vertrauens. Der eigene Elektriker könnte eine andere Schadensursache finden, und wenn es keine Überlastung und kein schadhaftes Gerät des Mieters war, kann der Mieter die Kosten ersetzt verlangen. :
Die sicherste Vorgehensweise um schnell und korrekt die Schadensursache zu finden. Der M könnte die Rechnung dann von der Miete abziehen, sofern der Schaden nicht auf sein Konto geht. Ich hoffe, er/sie findet auch einen Elektriker.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass noch mindestens ein Elektrogerät in der Küche am Stromkreis hängt, weil man das erstens gerne mal vergisst und zweitens ohnehin nicht alleine vom Stromkreis trennen darf: Die DECKENLEUCHTE.
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