Sicherung an meinem Stromzähler rausdrehen?

11. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
MarcelM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Sicherung an meinem Stromzähler rausdrehen?

Vor einigen Tagen habe ich festgestellt, dass über meinen Stromzähler in einem nicht gemeinschaftlichen Keller einige Steckdosen und das komplette Licht drüber läuft.
Das war Zufall, denn ich wollte einen Zwischenstand meines Stromzählers ablesen und wunderte mich, dass das Rad sich so extrem schnell dreht, obwohlaußer Kühlschrank in meiner Wohnung alles aus war. Als ich mitbekam, dass in diesem Keller gerade die Handwerker mit Kreissäge arbeiteten, bat ich einen von denen, er soll mal kurz die Maschine ausschalten und siehe da, am Zähler passierte nichts mehr.
Deswegen probierte ich das an sämtlichen Steckdosen dort aus und auch mit dem Kellerlicht.
Als der Vermieter wieder da war (wohnt im selben Haus), sprach ich ihn drauf an, doch anstatt er diesen Mangel erst einmal selber überprüfte wurde er sauer und meinte, ich würde Unsinn erzählen. Ich bekam ihn schließlich nach langem hin und her dazu, dass ich ihm das vorführte.
Inzwischen läuft "nur" noch das Licht über meinen Zähler, die Handwerker wissen bescheid und achten fairerweise auch darauf, die Steckdosen, aus denen mein Strom kommt, nicht mher zu benutzen. Doch allein das Kellerlicht brennt am Tag ca. 10 Stunden und der Verbauch aller Birnen und Röhren liegt immerhin bei 150 Watt und summiert sich während der Keller-Sanierungsarbeiten auf Dauer ganz schön. Die Handwerker sind schleißlich schon seit 3 Wochen dort und bleiben wohl auch noch einige Wochen bis sie fertig sind.
Da dieser Vermieter dafür bekannt ist, dass er ihm angezeigte Mängel eher langsam bis gar nicht behebt, habe ich auch nun die Vermutung, dass ich ihn wahrscheinlich des öfteren schriftlich deswegen auffordern muss bis was passiert.
Der ist ebenfalls dafür bekannt, dass er trotz Mietminderung, was andere Mieter mal wegen einem Mangel gemacht haben, sich genauso Zeit läßt (komischer Mensch).

Nun die Frage. Habe ich das Recht, meine Hauptsicherung direkt an meinem Stromzähler rauszudrehen, so dass die Handwerker in besagten Keller kein Licht haben und der Vermieter dadurch gezwungen ist, etwas schneller zu reagieren? Ist ja schließlich mein Strom, den ich bezahle, der da verbaucht wird. Wie gesagt, das ist kein Gemeinschaftskeller, das ist außschließlich Keller des Vermieters.
Da ich desöfteren beruflich mehrere Tage unterwegs bin, würde mich das auch nicht stören, wenn meine Wohnung in dieser Zeit ohne Strom ist.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Doch allein das Kellerlicht brennt am Tag ca. 10 Stunden und der Verbauch aller Birnen und Röhren liegt immerhin bei 150 Watt und summiert sich während der Keller-Sanierungsarbeiten auf Dauer ganz schön.


Ohne Berücksichtigung von Rechtsfragen haben wir es hier mit einer gewaltigen Katastrophe zu tun...

150 W / 1000 x 10h x 0,25 €/kWh = 0,375 € pro Tag

Nach 3 Wochen, das sind 15 Arbeitstage, ist da immerhin der gigantische Betrag von 5,63 € aufgelaufen.

Die Abwehr derartiger Katastrophen duldet nun wirklich keinen Aufschub.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Als der Vermieter wieder da war (wohnt im selben Haus),

Das solltest du auch abstellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wer weiß, wieviele Andere sich noch am kostenlosen Strom bedienen, seit Jahren und nicht nur an den Steckdosen im Keller. Eine jeweils aktuelle 'Abgeschlossenheitsbescheinigung' bezüglich Stromkreise der Wohnungen ist gesetzlich leider (noch) nicht vorgesehen.

Wie lautet es in München bei der Eröffnung des Oktoberfestes immer: O´zapft is :grins:

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"meri befreit von Pikowitzchen"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.07.2011 18:15:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schreibe deinem VM an und fordere ihn auf den Mangel zu beheben. Wie lange wohnst du in diesem Haus? Du hast die Möglichkeit nicht nur das Geld von der Renovierungphase wieder zu bekommen, sondern eventuelle auch von Mietbeginn an. Man rechnet den Jahresstromverbrauch pro Person im Haushalt 1000 - 1500 kWh ( Mein Erfahrungswert bei 5 Person und einem Kleingewerbebetrieb 4900 kWh ). Ich hatte ein ähnliches Problem, da war es eine Heizanlage für zwei WE´s ( Verbrauch pro Jahr ca. 2500 kWh ). Mit ein bisschen hin und her hat mein VM seinen Anteil gezahlt ( Androhung eines Anwaltes ) und den Mangel beseitig.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarcelM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Ohne Berücksichtigung von Rechtsfragen haben wir es hier mit einer gewaltigen Katastrophe zu tun...

150 W / 1000 x 10h x 0,25 €/kWh = 0,375 € pro Tag

Nach 3 Wochen, das sind 15 Arbeitstage, ist da immerhin der gigantische Betrag von 5,63 € aufgelaufen.

Die Abwehr derartiger Katastrophen duldet nun wirklich keinen Aufschub.


Oh wie schön, die erste Antwort ist gleich eine Troll-Antwort. Ich danke dir RMHV, dass du mir das sogar vorgerechnet hast.
*kopfschüttel*

Bitte keine Diskussion über die Höhe des Schadens, das ist wohl das Recht jedes Einzelnen selber zu entscheiden, welcher Betrag für ihn viel ist oder welcher nicht.
Zudem es ja auch nicht zur Sache tut, ob ich finanziell gut da stehe oder ob ich jeden Cent dreimal umdrehen muss und dadurch nichts zu verschenken habe.


Zitat:
Wie lange wohnst du in diesem Haus?


Seit einem halben Jahr und habe dabei fast 2000 kWh als Einzelperson verbraucht. Nun erklärt sich wohl, warum das so hoch war.


-- Editiert am 11.02.2011 09:14

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was hast Du dort eigentlich zu suchen ?



soll diese Frage suggerieren, man müsse sich Strom abzapfen lassen?

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"meri befreit von Pikowitzchen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarcelM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Kühlschrank, -truhe ?

Meine Sorge ;-)


Den offiziellen Schritt habe ich gestern getan und den Vermieter in einem Schreiben mit Fristsetzung dazu aufgefordert, das fachmännisch prüfen und dann beheben zu lassen. Bin ja mal gespannt, ob der darauf reagiert.

-- Editiert am 11.02.2011 15:15

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