Sicherungkasten, Pflicht des Vermieters

25. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ivica79
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherungkasten, Pflicht des Vermieters

Guten Tag, muss der Vermieter einen älteren Sichrungskasten ausstauschen weil der Mieter dies wünscht?

Er hat in seiner Küche mehrere Geräte gleichzeitig angeschlossen, teilweise springt dadurch die Sicherung heraus, oder muss der Mieter damit leben da er die Wohnung damals so gemietet hat?

Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das wird schwer zu beantworten sein.
Denn einsersits muss die Mietsache in vertragsgemässen Zustand sein, andererseits kannst Du natürlich nciht verlangen, dass 2 Waschmaschinen, 1 herd und 3 Wäschetrockner an einer Leitung gleichzeitig funktionieren.

Radio, Geschirrspüler und Herd würde ich mal als "normal" betrachten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Guten Tag, muss der Vermieter einen älteren Sichrungskasten ausstauschen weil der Mieter dies wünscht?


Nein

quote:
Er hat in seiner Küche mehrere Geräte gleichzeitig angeschlossen, teilweise springt dadurch die Sicherung heraus,


Welche Geräte sind das denn?

Typischerweise reicht zur Behebung so eines Problems der Austausch des Sicherungskastens nicht aus. Vielmehr muss dann wohl die gesamte Elektroinstallation in der Küche neu gemacht werden.

Aber auch an einer modernen Elektroinstallation können nicht beliebig viele Geräte gleichzeitig betrieben werden.

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Ivica79
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten, ich denke die "normalen" Geräte laufen, nur haben die Mieter Mehrfachstecker usw. die diese nutzen, sieht schon chaotisch aus!

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#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Ist denn die Brandversicherung auf dem neuesten Stand ?



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ivica79
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat es damit zu tun?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
nur haben die Mieter Mehrfachstecker usw. die diese nutzen, sieht schon chaotisch aus!

Es hat schon Fälle gegeben, da entstand anschließend ein noch größeres Chaos.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Was heißt "die normalen Geräte"?

Typischerweise ist der Herd gesondert abgesichert und alle anderen Steckdosen laufen über eine gemeinsame Sicherung. Heute verwendet man üblicherweise Kupferdrähte mit einem Querschnitt von 1,5mm², die dann mit einer 16A-Sicherung gesichert werden.

In Summe kann man dann Geräte mit einer Gesamtleistung von ca. 3.800W betreiben. Die können aber schnell erreicht werden, wenn man Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster gleichzeitig betreiben will. Das gilt auch für moderne Installationen.

Wenn es sich um eine ältere Elektroinstallation handelt, die nach mit 10A-abgesichert ist, dann darf eine Gesamtleistung von 2.400W nicht überschritten werden.

Oder ist sogar die gesamte Küche einschließlich des Herdes über eine einzelne Sicherung abgesichert.

Auf der anderen Seite gibt es Leute, die neben dem Herd noch eine separate Kochplatte betreiben, die für sich alleine genommen je nach Ausführung schon einen Leistungsaufnahme von bis zu 3.400W hat. Da braucht man dann nur noch die Kaffemaschine gleichzeitig einzuschalten und schon fliegt auch bei einer modernen Elektroinstallation die Sicherung raus.

Eine pauschale Antwort auf die Frage kann man daher nicht geben. Zudem hängt die Antwort auch noch davon ab, was der Mieter aufgrund des Baujahres des Hauses und des Sanierungszustandes überhaupt erwarten durfte. Er darf also an eine Neubauwohnung andere Ansprüche stellen als an eine Altbauwohnung.

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