Sichtschutzwand

26. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
m.delta
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtschutzwand

Hallo

ich habe heute wieder mal ein Neues Anliegen
und zwar,
Mein Nachbar hat ohne meine erlaubniss eine ca 2 Meter hohe Sichtschutzwand zwischen unseren Gärten errichtet ohne mich zu Fragen oder ähnliches (das einzige was war der Vermieter hat mich angerufen ob ich einverstanden wäre und ich habe klar und deutlich Nein gesagt aber da die wand bereit´s zur hälfte gestanden ist wurde die einfach fertig gestellt)
kann er das so einfach oder muss er sie wieder abreissen?

Vielen Dank

Mfg
m.delta

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Auf seinem Grundstück ?


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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)



<I>´´das einzige was war der Vermieter hat mich angerufen ob ich einverstanden wäre ...</I>´´

Wessen Vermieter?



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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
ohne meine erlaubniss

:augenroll: :augenroll: :augenroll: Was erlauben Nachbar!
Das ist kein mietrechliches Problem. Ein Antwort sollte im Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes bzw. in ggf. lokal geltenden Vorschriften (z.B. Bebauungsplan oder Satzung) zu finden sein.
quote:
ca 2 Meter hohe Sichtschutzwand
hört sich aber dem Grunde nach OK an!

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#4
 Von 
m.delta
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

wir haben den Gleichen Vermieter
und es wwurde genau auf der Grenze errichtet



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

In NRW sind 2 Meter OK, wie es in anderen Bundesländern aussieht kann man in der jeweiligen Landesbauordnung nachschauen. (Stichwort: genehmigungsfreie Vorhaben)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Mein Nachbar hat ohne meine erlaubniss


Schon mal drüber nachgedacht, dass nur der Vermieter und nicht ein anderer Mieter um Erlaubnis gefragt werden muss?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

<I>´´wir haben den Gleichen Vermieter
und es wwurde genau auf der Grenze errichtet</I>´´



Aha! Folgende Definition des Begriffs ´´Nachbarrecht´´ findet sich auf wikipedia:

´´Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränken.´´

Da der VM Eigentümer beider Grundstücke ist, haben der sich beschwerende Mieter hier -m. E.- überhaupt keine Möglichkeit den Sichtschutz zu verhindern.

-- Editiert HeHe am 27.09.2012 10:59

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