Silikonfugen - Eigentor durch Selbsteinsatz?

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
oblate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Silikonfugen - Eigentor durch Selbsteinsatz?

hallihallo,

ich habe ev. nur ein kleineres problem, aber einen vermieter oder eine hausverwaltung, die sehr gut im wirtschaften ist, also im abwälzen von kosten auf die mieter. von daher:

ich habe in den feiertagen meine duschkabine vom ekelschimmel befreien und mit neuem silikon verfugen lassen, weil ich dafür ausnahmsweise unterstützung im hause hatte. bei dieser reparatur haben wir entdeckt, dass die seitenwände der kabine nur über das silikon festgehalten werden und über einen kleinen winkel, der unbefestigt eine seitenwand an der badezimmerwand stützt. dass diese kabine das allerallereinfachste modell ist, wusste ich schon immer, aber diese konstruktion ist doch mehr als abenteuerlich.

was ist nun das problem an der geschichte:

nun, erstens habe ich JETZT gelesen, dass die silikonfugen nicht unter schönheitsreparaturen fallen, sondern dass sie zur instandhaltung des vermieters zählen. jetzt frage ich mich, ob mir der vermieter einen strick draus drehen kann, wenn ich diese reparatur rückwirkend anzeige. schließlich wäre ich verpflichtet gewesen, ihm die situation zu melden.

ich habe leider auch kein foto vom schimmelzustand zuvor gemacht. und mir bliebe nur die "ausrede", dass sich das silikon so gelöst hat, dass man es abziehen konnte und ich über die feiertage das problem selber in die hand genommen habe, provisorisch sozusagen, damit das duschwasser nicht aus der kabine läuft und schaden anrichten kann.

warum will ich überhaupt meinen selbsteingriff mit dem silikon anzeigen, mögt ihr euch fragen. tja, das würde ich gerne machen, um vorzubeugen.

mir ist in abwesenheit schon einmal eine seitenwand der duschkabine in tausend stücke zerbrochen. aller wahrscheinlichkeit nach wegen überspannung, aus dem rumschrauben für die beste abdichtung des duschwassers nach außen resultierend. schon damals hat man mir den schwarzen peter zugeschoben, von wegen duschen zu zweit und so. ich konnte es zwar abwehren, aber es war mühselig.

mein bekannter hat das verfugen bestimmt nicht schlechter hinbekommen als der fachmann, aber er ist eben kein fachmann und damit steh ich mit dem auf-eigene-faust-handeln im falle eines erneuten einstürzens ob dieser tollen befestigung schön blöd da.

alles entscheidende fragen also:
soll ich es anzeigen?
wenn wie (so wie vorgeschlagen?)
und was habe ich schlimmstenfalls zu befürchten?
oder könnte ich sogar nach einer prüfung vom vermieter um eine kleine gutschrift für die arbeit bitten?

sorry für den langen text. respekt für die, die noch durchsteigen ,0)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seahorse
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Möchte dazu nur kurz was anmerken: Ich war der Meinung, meine Dusche selbst verfugen zu können, so schwer kanns ja nicht sein ;-) Ich kann nur raten, die Finger davon zu lassen. Ich habe es nicht fachmännisch ausgeführt und es ist Wasser hinter die Wanne gekommen, da die Fuge nicht dicht war.
Die Versicherung hat Gottseidank die Trocknung bezahlt! Es war ein großer Schaden, das Wasser hat sich gesammelt und kam einen Stockwerk tiefer wieder aus der Wand raus. Diese musste aufgestemmt und neu verputzt werden, da alles feucht war.

Ich kann nur raten, einen Fachmann damit zu beauftragen. Ich hatte Glück, dass es mein eigenes Haus war. Im Falle einer Mietwohnung kann das u. U. außerordentlich teuer werden!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Dass Du die Silikonfugen ohne Nachfrage beim Vermieter ausgetauscht hast, ist zunächst einmal kein Problem, sofern der Austausch fachmännisch erfolgt ist und auch die gleiche Farbe verwendet wurde. Auf den Kosten bleibst Du allerdings sitzen, obwohl der Austausch eigentlich Sache des Vermieters gewesen wäre.

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#3
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Da haben wir es wieder einmal, der nette Miete saniert dem VM sein Eigentum auf seine eigenen Kosten. Und was ist der Dank: ?

Zeigen Sie dem Mangel bei Ihrem VM schriftl. an und setzen Sie dem Burschen zur Behebung eine Frist von max. 10 Tagen.
Das Sie schon mal auf Ihre Kosten "vorgearbeitet" haben, nämlich die Silikonfuge schon entfernten ist, ist mehr als löblich. Hier kann der VM nichts monieren.

Fals es dennoch zu Problemen mit dem VM kommen sollte, werden Ihnen sicherlich die Experten vom Mieterschutzbund vor Ort helfe. Ich gehe aber davon aus, dass dies nicht nötig sein wird.

A. Meyer

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#4
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
oblate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo paul und andere,

ja, es war schimmel. viel schimmel, das letzte mal wurde vor zwei jahren verfugt und das bad ist nicht zu belüften, daher hat der schimmel bei mir ein gehöriges tempo. ich habe kein foto, um diesen zustand zu beweisen. nur meine erklärung, dass über die feiertage gehandelt werden musste.

nach euren ersten rückmeldungen dachte ich, ok, zumindest ist die wahrscheinlichkeit gering, dass sie mich durch meine eigenaktion weiter zu verantwortung ziehen. aber paul, du hast mit deiner eventualität ins schwarze meiner imaginierten befürchtungen getroffen.

nämlich: ich will anzeigen wie wackelig die konstruktion ist. ich habe keinen beweis für die schimmelfugen mehr. die hausverwaltung könnte mir nun antworten, dass das nochmal von einem fachmann gemacht werden muss, auch wenns gut nach außen hin aussieht. zur sicherheit. da sie nicht mehr feststellen können, wie notwendig die instandsetzung gewesen ist, stellen sie mir das neue verfugen in rechnung. (überflüssig zu sagen, dass ich keine kohle habe, denn wer bezahlt schon gerne umsonst)

die kommunikation mit meiner hausverwaltung hat noch einen anderen, jungen hintergrund. vor weihnachten fiel meine waschmaschine an der dafür vorgesehenen steckdose aus, lief aber an anderen. da ich zu dem zeitpunkt noch keine ahnung von der sinnvollen sensibilität von FI-schaltern hatte, habe ich an einem freitag mittag schnell den hausmeister angerufen. nach langem wirrwarr entschied man sich dafür, dass niemand zu mir kommen muss, da es auf jeden fall an der wama liegen würde. eine woche später stand ein elektriker vor der tür, dem ich die überflüssigkeit seines erscheines erklärte und auch keine unterschrift für sein freiwilliges spannungsmessen leistete. dennoch musste ich dieses intermezzo bezahlen, mit knapp 50 euro und mit der unschlagbaren erklärung, sie hätten "bezüglich der sicherheitsaspekte leider die haftung inne und wären bei der sachlage generell verpflichtet, eine prüfung durch den fachmann zu veranlassen". was kann man da noch entgegen halten?

was liest man daraus. als mieter ist man nun total gebremst "störungen" zu melden, da man berechtigte angst haben muss, allein schon für die überprüfung aufzukommen.

tja, und wenn ich alles nicht anzeige, muss ich wieder befürchten, dass meine kabine irgendwann einstürzt und ich auch aufkommen muss. oder kommt hier meine haftpflicht gegen glasbruch zu tragen - bei fehler, die aus vergangenen vorsätzlichen reparaturen resultieren???

ich hoffe, ihr steigt noch durch und könnt mir ein paar mehr eindrücke und risiko-abwägungen durchgeben.

großen dank bis hierher.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
oblate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hm, paul, also ich fühle mich nicht als nörgler. sorry. nörgler würden die fugen nicht selbst eintauschen und motzen bei jedem verschleiß in der wohnung etc.

ich will mich nur vor kosten schützen. z.b. wenn man eine eingestürzte duschwand auf mich abwälzt. oder eben für nicht angekündigte termine mit einem elektriker bezahlen lassen will.
(allen - u.a. ein hausmeister der elektrikermeister ist etc. - war klar, dass es an meiner wama liegt, da andere geräte an der steckdose liefen. das ding ist so gelaufen, weil der elektriker nicht von einer anderen seite der verwaltung (delegierungsproblem) abbestellt wurde und seine anfahrt geltend machen wollte. dieser termin war nicht angekündigt. die hausverwaltung hat im nachhinein nur ein besonders cooles argument gefunden, bei dem mir nichts einfiel. beim nächsten mal weiß ich auch besser über sicherungen bescheid und werde abstand nehmen, gleich jemanden zu alamieren)

nundenn, wenn meine theorie mit der zurückführung eines einsturzes auf mein verfugen abenteuerlich ist, sollte ich mich wohl nicht so ängstigen, denn das ist mein eigentliches problem. aus erfahrung. und aus girokontogründen.

also behalte ich alles für mich und warte auf das neue vergilben meiner fugen oder ist hier jemand anderer meinung. bin ich für das anzeigen von instandsetzungen verpflichtet???

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