Sind Gas und Strom Betriebskosten?

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
maranooka
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 27x hilfreich)
Sind Gas und Strom Betriebskosten?

Wir (3 Personen) haben gestern von unserer Vermieterin ein Schreiben bekommen weil unsere tatsächlichen Kosten (pro Person 56 €) die angesetzten Nebenkosten (26€) übersteigen.

Sie Schreibt:
"bei abschluss ihres Mietvertrages wurde mit ihnen für die Zahlung der Betriebskosten eine Pauschale von 26€ monatlich vereinbart. Wie sie anhand der beiliegenden Unterlagen und nachfolgender Aufstellung ersehen können, übersteigen die tatsächlichen Kosten diese Pauschale erhablich.

Betriebskosten laut Firma Menges:
940 €
Grundsteuer
60,52
Gas : 644
Strom: 365
Summe: 2.011"

Jetzt verwundert mich so einiges:
1.) In der Auflistung sind die Betriebskosten mit 940 € explizit angegeben - macht durch 12 Monate bei 3 Personen genau 26€. Aber wieso zählt sie plötzlich die anderen Positionen zu betriebskosten?

2.) Diese Kosten waren schon zu Beginn meines Einzuges (vor 2 Jahren) so hoch - kann sie da einfach die Miete erhöhen?

3.) In der Auflistung der Betriebskosten sind auch folgende Postionen aufgeführt:
* Hausmeister
* Brandschutz
*Grundstückshaftpflicht
* Brandversicherung
*Hagelversicherung
sind das überhaupt Positionen der Betriebsnebenkosten, oder müßte die eigentlich der Vermieter übernehmen.

Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Nebenkosten, die der Mieter trägt

Die zweite Miete. Was der Vermieter auf die Miete aufschlagen darf.

- Laufende öffentliche Lasten, wie beispielsweise Grundsteuer.
- Wasserversorgung,
- Entwässerung
- Heizung
- Warmwasserbereitung
- Verbundene Heizungs- und Warmwasser-anlagen
- Fahrstuhl
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantennenanlage oder Verteileranlage für Kabelanschluss
- Waschmaschine
- Sonstige Betriebskosten, beispielsweise für Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen (Sauna, Schwimmbad, Brandschutz,...)



Nebenkosten, die der Mieter nicht zahlen muss

- Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen
- Bankgebühren
- Portokosten
- Wartungskosten für Klingel und Sprechanlage
- Verwaltungskosten
- Reparaturkosten
- Zinsen für einen Kredit, um Heizöl einzukaufen
- Zinsabschlagsteuer auf Instandhaltungsrücklagen
- Gastank-Miete
- Reparaturkostenversicherung
- Kosten der Wach- und Schließgesellschaft
- Mietausfallversicherung
- Umweltschädenversicherung
- Dachrinnenreinigung
- Pförtner- und Überwachungskosten

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#2
 Von 
maranooka
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 27x hilfreich)

Sind denn Betriebskosten das gleiche we Nebenkosten und sind in der Betriebskostenpauschale denn auch gleich die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas) enthalten?

22x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Betriebskosten sind Nebenkosten aber der Strom geht normalerweise über die Stadtwerke (oder so) direkt.

P.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

So wie Pumalein schrieb wird normalerweise Strom und Gas direkt über das Inergieunternehmen abgewickelt.

Aber was mich wundert ist, dass eigentlich Sie wissen sollten, ob ein Vertrag zwischen Ihnen und einem Energieunternehmen geschlossen wurde. Falls ja, darf der Vermieter nicht auch noch Geld dafür verlangen.

Fordern Sie doch von Ihrem Vermieter eine Auflistung aller Neben-/ Betriebskosten die in den 940€ enthalten sind.

Die Nebenkosten werden normalerweise zusätzlich zur Miete erhoben. Am Ende des Jahres muss eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die richtigen Kostenschlüssel verwendet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Eventuell könnte es sich bei den Gas- und Stromkosten um Gemeinschaftsräume handeln wie z.B. Dachboden, Keller (Waschmaschine, Trockner, etc.)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maranooka
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 27x hilfreich)

"Allgemeiner" Strom wird extra in der Betriebskostenabrechnung mit der Fa. Menges (Hausverwaltung) abgerechnet. Dabei wunder ich mich allerdings, dass der Strom 1/10 unseres Stromverbrauchs betragen kann. Waschmaschine läuft nämlich unter eigener Steckdose im Keller, wo ich immer vermutet habe, dass diese bei unserem Strom mit abgerechnet wird. Aber dass der Treppenflur, der kaum beleuchtet ist, soviel Strom verbrauchen soll, kommt mir doch etwas ungeheuer vor.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

dann würde ich mal schauen, was andere Mieter so im Keller haben, Tiefkühltruhe, Trockner, Waschmaschine etc.
Denn es kommt oft vor, dass die Kellersteckdosen über den Allgemeinstrom abgerechnet werden, also die Treppenhausbeleuchtung.

Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo maranooka,

wenn Sie mit Ihrem Vermieter bei den Betriebskosten Pauschalen vereinbart haben, ist eine nachträgliche Erhöhung nur möglich, soweit dies in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde; § 560 Abs. 1 BGB . Fehlt eine solche Erhöhungsvereinbarung in Ihrem Mietvertrag, kann der Vermieter die gestiegenen Betriebskosten nur noch über eine allgemeine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete geltend machen.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
maranooka
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 27x hilfreich)

Stimmt es, dass eine Mieterhöhung erst nach drei Jahren möglich ist - ich wohne nömlich erst zwei Jahre in dem Zimmer.

4x Hilfreiche Antwort

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