Wir (3 Personen) haben gestern von unserer Vermieterin ein Schreiben bekommen weil unsere tatsächlichen Kosten (pro Person 56 €) die angesetzten Nebenkosten (26€) übersteigen.
Sie Schreibt:
"bei abschluss ihres Mietvertrages wurde mit ihnen für die Zahlung der Betriebskosten eine Pauschale von 26€ monatlich vereinbart. Wie sie anhand der beiliegenden Unterlagen und nachfolgender Aufstellung ersehen können, übersteigen die tatsächlichen Kosten diese Pauschale erhablich.
Betriebskosten laut Firma Menges:
940 €
Grundsteuer
60,52
Gas : 644
Strom: 365
Summe: 2.011"
Jetzt verwundert mich so einiges:
1.) In der Auflistung sind die Betriebskosten mit 940 € explizit angegeben - macht durch 12 Monate bei 3 Personen genau 26€. Aber wieso zählt sie plötzlich die anderen Positionen zu betriebskosten?
2.) Diese Kosten waren schon zu Beginn meines Einzuges (vor 2 Jahren) so hoch - kann sie da einfach die Miete erhöhen?
3.) In der Auflistung der Betriebskosten sind auch folgende Postionen aufgeführt:
* Hausmeister
* Brandschutz
*Grundstückshaftpflicht
* Brandversicherung
*Hagelversicherung
sind das überhaupt Positionen der Betriebsnebenkosten, oder müßte die eigentlich der Vermieter übernehmen.
Vielen Dank!
Sind Gas und Strom Betriebskosten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nebenkosten, die der Mieter trägt
Die zweite Miete. Was der Vermieter auf die Miete aufschlagen darf.
- Laufende öffentliche Lasten, wie beispielsweise Grundsteuer.
- Wasserversorgung,
- Entwässerung
- Heizung
- Warmwasserbereitung
- Verbundene Heizungs- und Warmwasser-anlagen
- Fahrstuhl
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantennenanlage oder Verteileranlage für Kabelanschluss
- Waschmaschine
- Sonstige Betriebskosten, beispielsweise für Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen (Sauna, Schwimmbad, Brandschutz,...)
Nebenkosten, die der Mieter nicht zahlen muss
- Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen
- Bankgebühren
- Portokosten
- Wartungskosten für Klingel und Sprechanlage
- Verwaltungskosten
- Reparaturkosten
- Zinsen für einen Kredit, um Heizöl einzukaufen
- Zinsabschlagsteuer auf Instandhaltungsrücklagen
- Gastank-Miete
- Reparaturkostenversicherung
- Kosten der Wach- und Schließgesellschaft
- Mietausfallversicherung
- Umweltschädenversicherung
- Dachrinnenreinigung
- Pförtner- und Überwachungskosten
Sind denn Betriebskosten das gleiche we Nebenkosten und sind in der Betriebskostenpauschale denn auch gleich die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas) enthalten?
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Betriebskosten sind Nebenkosten aber der Strom geht normalerweise über die Stadtwerke (oder so) direkt.
P.
So wie Pumalein schrieb wird normalerweise Strom und Gas direkt über das Inergieunternehmen abgewickelt.
Aber was mich wundert ist, dass eigentlich Sie wissen sollten, ob ein Vertrag zwischen Ihnen und einem Energieunternehmen geschlossen wurde. Falls ja, darf der Vermieter nicht auch noch Geld dafür verlangen.
Fordern Sie doch von Ihrem Vermieter eine Auflistung aller Neben-/ Betriebskosten die in den 940€ enthalten sind.
Die Nebenkosten werden normalerweise zusätzlich zur Miete erhoben. Am Ende des Jahres muss eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die richtigen Kostenschlüssel verwendet werden.
Eventuell könnte es sich bei den Gas- und Stromkosten um Gemeinschaftsräume handeln wie z.B. Dachboden, Keller (Waschmaschine, Trockner, etc.)
"Allgemeiner" Strom wird extra in der Betriebskostenabrechnung mit der Fa. Menges (Hausverwaltung) abgerechnet. Dabei wunder ich mich allerdings, dass der Strom 1/10 unseres Stromverbrauchs betragen kann. Waschmaschine läuft nämlich unter eigener Steckdose im Keller, wo ich immer vermutet habe, dass diese bei unserem Strom mit abgerechnet wird. Aber dass der Treppenflur, der kaum beleuchtet ist, soviel Strom verbrauchen soll, kommt mir doch etwas ungeheuer vor.
dann würde ich mal schauen, was andere Mieter so im Keller haben, Tiefkühltruhe, Trockner, Waschmaschine etc.
Denn es kommt oft vor, dass die Kellersteckdosen über den Allgemeinstrom abgerechnet werden, also die Treppenhausbeleuchtung.
Olympia
Hallo maranooka,
wenn Sie mit Ihrem Vermieter bei den Betriebskosten Pauschalen
vereinbart haben, ist eine nachträgliche Erhöhung nur möglich, soweit dies in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde; § 560 Abs. 1 BGB
. Fehlt eine solche Erhöhungsvereinbarung in Ihrem Mietvertrag, kann der Vermieter die gestiegenen Betriebskosten nur noch über eine allgemeine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete geltend machen.
MfG Gruwo
Stimmt es, dass eine Mieterhöhung erst nach drei Jahren möglich ist - ich wohne nömlich erst zwei Jahre in dem Zimmer.
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