Sixt.at Mietwagen Gebühren verschenkt

27. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mark_use53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sixt.at Mietwagen Gebühren verschenkt

Guten Tag,

ich wohne zwar in Österreich, jedoch denke ich nicht, dass es groß einen Unterschied macht, aus rechtlicher Sicht.

Ich habe vor fast 2 Wochen ein Fahrzeug der Fahrzeuggruppe „X***, LCAR, XFAX, XSAE" für über 900 € für 3 Tage gemietet, inklusive 3000 € Kaution. Die fast 1000 € habe ich bereits im Vorfeld online bezahlt mit meiner Mastercard Debit Karte.

Nun musste ich leider das Fahrzeug 25 Stunden vorher stornieren, da ich erfahren habe, dass für diese Fahrzeuggruppe keine Mastercard Debit Karte akzeptiert wird, sondern nur Kreditkarten! Finde ich zwar lächerlich, aber na gut.

Jedoch sagt Sixt jetzt, dass die fast 1000 € nicht mehr zurückerstattet werden, sondern laut AGB als Gebühren anfallen! Laut AGB: Wenn ein Fahrzeug länger als 3 Tage gebucht wird = 100 % Gebühren fallen an.

Meine Frage, ist das Gesetzlich erlaubt?
Sixt kann ja in die AGB schreiben, was Sie wollen, nur ob es rechtlich durchgeht?

In meinen Augen reiner Betrug, da ich keinerlei Leistung erhalten habe!

Auch war das Fahrzeug am Standort bereits verfügbar und ich würde es verstehen, wenn ein wenig Gebühren dafür anfallen, aber nicht 100 %. Bezüglich Transport.

Ein Anwalt lohnt sich kaum einzuschalten bei der Summe, aber ich könnte über meine Bank den Betrag zurückholen über Chargeback.
Sollte ich dies tun, oder muss ich dann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wie erneute Rechnung oder Inkassobüro?

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Es gab keinen Grund zu stornieren, Verträge sind einzuhalten, somit ist der Betrag zu zahlen, wenn das KfZ nicht an andere vermietet werden konnte. Für letzteres wäre man beweisbelastet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mark_use53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte ja nicht stornieren jedoch musste ich es da ich keine Kredit, sondern nur eine Debit Karte hatte, ich hätte also das Fahrzeug nicht erhalten am nächsten Tag, zählt das nicht als Grund?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Mark_use53):
musste ich es da ich keine Kredit, sondern nur eine Debit Karte hatte,

Da die Debit Karte aber akzeptiert wurde, wo ist das Problem?



Zitat (von Mark_use53):
ich hätte also das Fahrzeug nicht erhalten am nächsten Tag

Hat man das schriftlich vom Vermieter? Oder nur eine unbewiesene Vermutung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mark_use53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, Debit Karten werden nicht für die Fahrzeuggruppe „X***, LCAR, XFAX, XSAE" akzeptiert, da „Luxus" Fahrzeuge. Für die restliche Fahrzeuggruppe schon. Ich konnte das Fahrzeug aber auch nicht herunterstufen auf eine andere Gruppe, deshalb musste ich es stornieren.

Also konnte ich nur Online bezahlen aber hätte nicht die Kaution von 3000 € vor Ort bei Abholung begleichen können, da das Personal die Karte prüft, ob es sich um eine Debit oder Credit Karte handelt (Beschriftung der Karte).

Es steht nur in den AGB, dies wird aber nirgends vorher angezeigt, dann sollten sie wenigstens die Zahlung mit Debit ablehnen, aber verdienen ja gut dadurch. Ich bin auch nur zufällig darauf gestoßen in den AGB und auf Anfrage wurde es mir dann schriftlich per E-Mail bestätigt 25h vor Abholung. Anfrage war 2 Tage zuvor.

Daraufhin habe ich es dann storniert, da ich am nächsten Tag das Fahrzeug nicht erhalten hätte, was mir ja per E-Mail bestätigt wurde, leider zu spät.

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