Hallo, ich brauch dringend eure Hilfe.. Wir wohnen in ein EFH und haben seit fast 2 Moanten ein undichtes Dach, ein Zimmer ist davon so sehr betroffen das da schon wasser drin stand und dieses wasser ist durch die decke unten in der küche gekommen. Es war schon jemand da wegen ein fenster austauschen aber die machen das nicht weil sich auf den Dach Asbest befindet. jetzt ist oben im Zimmer was so doll ist, da fangen die wände jetzt schon an spakig zu werden und bald zu schimmeln, die vermieterin weiß über alles bescheid, auch das wir die miete jetzt mindern werden. Wir möchten aber nun ausziehen so schnell es geht, da wir zwei Kinder ( 3 und 7 Wochen) haben und ich Asthma habe, der Dachdecker hat nämlich auch gesagt sobald das wieder regnet und durch kommt fngt es an Flugschimmel zu bilden und dann mit den Asbest das nicht gut. Meien Frage, können wir jetzt mir sofortiger Wirkung kündigen????
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Sofortige Kündigung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Aussage mit dem Asbest würde ich mir schriftlich geben lassen, ich denke, das ist dann Grund genug für eine fristlose Kündigung.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Ich denke, wenn der Asbest im Mietvertrag nicht erwähnt wurde und dem Eigentümer bekannt war, sollte dies fuer eine fristlose Kündigung ausreichen.
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Hallo,
macht schnell so viele Fotos wie möglich, lasst Euch das Asbestproblem vom Handwerker schriftlich geben und schaut dass ihr rauskommt.
Der Vermieter sollte euch sogar noch dankbar sein, denn wenn ihr ins Hotel wegen der Gesundheitsgefährdung zieht, wird es noch viel, viel teurer.
Und das Recht hättet ihr. Aber: falls es zum Prozess kommt, braucht ihr ausreichend Beweismittel.
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"Chylla"
braucht ihr ausreichend Beweismittel
> da wäre dann ein ärztliches Attest über tatsächlich verschlimmerten Gesundheitszustand hilfreich
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gesundheit.htm
PS: Falls noch nicht geschehen, natürlich noch die Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung, um die Rechte bei Verzug des Vermieters zu wahren
http://www.mietrecht-az.de/doku.php/ratgeber/maengelbeseitigung
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/maengelbeseitigung.html
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
-- Editiert Lolle am 18.09.2013 00:27
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