Hallo,
ich habe ein WG Zimmer gemietet und in meinem Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ich wollte nun fragen ob das für ein möbliertes zimmer ordnungsgemäß ist weil ich gelesen hatte, dass man bei einem möblierten Zimmer immer bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen kann.
Ich muss dieses Mietverhältnis so schnell wie möglich auflösen, da ich den Mietvertrag unterschrieben habe, weil mir unter anderem ein Internet zugang versprochen wurde und dieser nun nicht vorhanden ist. Ebenso habe ich die Vermieterin auf einen Mangel in meinem Zimmer hingewiesen und Sie gebeten diesen zu beheben. Sie meinte daraufhin nur, dass dies nich unbedingt nötig sei.
Welche Möglichkeit habe ich nun dieses Mietverhältnis aufzulösen ohne die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.
MfG Stefanie
Sofortige Kündigung möglich ohne die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten?
Fragen zur Miete?
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Für möblierte Zimmer gibt es tatsächlich die von Dir genannte kürzere Kündigungsfrist (§ 573c Abs. 3 BGB
).
Die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB
).
Es muss sich dann aber tatsächlich um ein möbliertes Zimmer handeln. Wenn die Möbel Dir gehören, dann bleibt es bei der Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Also die Möbel sind nicht von mir. In meinem Mietvertrag steht, dass das Zimmer vollständig möbliert ist.
Wenn die Vermieterin nun auf ihren 3 Monaten Kündigungsfrist besteht, so ist diese unwirksam habe ich das richtig verstanden.
Danke für die schnelle Antwort
MfG Stefanie Ferber
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Liebe Steffi,
das hast Du richtig verstanden.
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