Sohn hat Ärger mit dem Vermieter nach Auszug

25. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)
Sohn hat Ärger mit dem Vermieter nach Auszug

Hallo mein Sohn 28 ist im April aus einer Wohnung ausgezogen die er natürlich noch 3 Monate zahlen musste.
Da er ausgewandert ist kümmere ich mich um dieWohnungsübergabe.
Bezogen wurde die Wohnung vor 8 Jahren bzw eine Wohnung in dem Haus in dem sich insgesamt 9 befinden.
Ein älteres Haus.
Die Wohnung bewohnte er einige Jahre in denen nichts gemacht wurde, unter anderem kam nur heisses Wasser aus dem Wasserhahn,Spülkasten Clo ging nicht usw.
Obwohl der Vermieter darauf hingewiesen wurde wurde nichts gemacht
Irgendwann hing die Paneele im Bad von der Decke
leider hat er den Vermieter nur mündlich drauf hingewiesen
es waren einige Mängel die ein Student aber in Kauf genommen hat

Nun musste er dann plötzlich ausziehen es wurde ihm eine andere Wohnung im Haus angeboten damit seine renoviert werden konnte,die Wohnung die er dann bezog war nicht gestrichen.
Diese bewohnte er dann wenige Monate.
Seine ehemailige musste er nicht strechen mit dem Vermerk sie muss eh renoviert werden weil Wasser durch die untere Wohnung tropfte da die Dusche undicht war.

Nun soll es zur Wohnungsübergabe der letzten Wohnung kommen nun fordert der Vermieter,besenrein,sauber,leer,darf er ja alles fordern
Und gestrichen!!!

Ich habe gesagt die Gesetzeslage sagt aus dass man dies nicht machen muss.
Daraufhin schreit er mich an dass ihn dass nicht interessiert da er ansonsten alles in Rechnung stellt weil der Sohn die zuvor bewohnte Wohnung unbewohnbar gemacht hätte unter anderem wäre es wegen ihm zu Schimmelbefall in der danebenliegenden Wohnung gekommen.
Zudem hätte er in der Dusche den Abfluss mit dem Fuss durchgetreten

Das Haus ist hochwassergeschädigt es wurde nur der Eingangsbereich renoviert sonst nichts.

Mich würde interessieren muss man eine Wohnung streichen ja oder nein?

Kann der Vermieter dies in Rechnung stellen?

Er will bei der Schlüsselübergabe weiter mit mir streiten da der Sohn nicht vor Ort ist

Was muss man sich bieten lassen?

Mir stellt sich die Frage wenn er die alte Wohnung unbewohnbar gemacht hätte warum kündigt man ihn dann nicht fristlos?

Ich wäre dankbar wenn mir jemand sagen könnte wie ich mich verhalten muss oder soll

Damit er uns nicht Dinge in Rechnung stellt die wir nicht verursacht haben

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
Ich habe gesagt die Gesetzeslage sagt aus
Was sagt denn sein Mietvertrag aus. Was genau?
Man muss sich gar nichts bieten lassen.
Zitat (von Regina H.):
nun fordert der Vermieter,besenrein,sauber,leer,darf er ja alles fordern Und gestrichen!!!
Zur Schlüsselübergabe kannst du ein Protokoll anfertigen, wenn er es nicht macht.
Du kannst Fotos machen.
Du kannst dir Beistand mitnehmen. Einen, der sachlich agieren kann oder auch nur still zuhört und sich Notizen macht. Das stille Dabeisein hilft manchmal ungemein und unerwartet.

Man kann die Wohnung auch besenrein und sauber machen, den Zählerstand Strom fotografieren, Fotos vom Zustand machen, die Wohnung verschließen und den Schlüssel pünktlich an den Vermieter schicken.
Damit umgeht man Geschrei und blöde Diskussionen.

Später sieht man weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank für die liebe Antwort Biestand nehm ich mir ohnehin mit Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120263 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
Kann der Vermieter dies in Rechnung stellen?

JA, kann er.
Wenn er es denn macht, müsste man schauen was er schreibt und wie er es begründet, damit man diskutieren kann wie eine passende Gegenwehr aussehen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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