Sohn soll ausziehen, weigert sich

23. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Känku
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn soll ausziehen, weigert sich

Guten Tag,

ich habe aus meiner ersten Ehe einen Sohn, fast 25. Er bewohnt ein Zimmer in einem Nebengebäude, hat eine Küche, welche er nutzen kann, ein Bad mit Dusche.

Ich selbst wohne mit meiner jetzige Frau und den gemeinsamen Kindern im Haupthaus.

Probleme gab es mit meinem Sohn schon immer, ein Verhältnis zu seiner Mutter hat er nicht, will er auch nicht.

Er hat eine abgeschlossene Ausbildung, arbeitet in seinem Beruf und verdient ca. 1800€ netto. Es besteht kein Mietverhältnis, er zahlt 300€ 'Kostgeld'. Waren ursprünglich mal 150€, wurde auf Grund der ständigen Reperaturen erhöht.

Die letzten fünf Jahre ist er insgesamt drei Mal ausgezogen und dann wieder gekommen. Zwei Mal mussten wir komplett renovieren...

Er ist leider auch nicht der sauberste, hortet im Nebengebäude Müll, macht ständig was kaputt, Treibt die Stromkosten in die Höhe.
Gespräche laufen ins Leere...

Mittlerweile bin ich am Ende und möchte das er geht, ich habe ihn das schon mehrfach gesagt, er reagiert aber nicht.

Ich habe im Netz schon mehrfach gelesen, dass er kein Recht hat hier zu wohnen.

Allerdings gibt es noch folgende Situation:

Er ist massiv verschuldet, diverse Lohnpfändungen. Gerichtsvollzieher schon mehrfach da.
Habe ich hier trotzdem eine Chance, dass er gehen muss?

Ich habe ihm mehrfach aus der Patsche geholfen die , finanziell. Einmal 1500€, einmal 2000€. Innerhalb von 2 Jahren hat er ca. 16.000 € Schulden gemacht. Ich habe mit meiner jetzigen Frau dafür gesorgt, dass er eine Ausbildung macht, was er auch getan hat.

In den Zeiten in denen er nicht hier gewohnt hat, haben wir ein super Verhältnis. Jetzt ist es wieder eine Katastrophe, er wird teilweise aggressiv.

Ich würde mich freuen, wenn mir vorab schon mal jemand weiter helfen könnte. Einen Anwalt werden wir aber auch einschalten.


Viele Grüsse Känku

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Lasst den Anwalt arbeiten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Känku):
Es besteht kein Mietverhältnis, er zahlt 300€ 'Kostgeld'. Waren ursprünglich mal 150€, wurde auf Grund der ständigen Reperaturen erhöht.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Känku):
Die letzten fünf Jahre ist er insgesamt drei Mal ausgezogen

Was war denn der jeweilige Grund des Auszuges?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Känku
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Grund für den Auszug war einmal ein Zimmer in einer WG, zweimal zu der Freundin gezogen. WG hatte sich dann erledigt, weil er die Miete unregelmäßig gezahlt hat, Freundin je wegen Beziehungende

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Känku):
zweimal zu der Freundin gezogen

Man besorge ihm eine Freundin, wenn er ausgezogen ist, lässt man ihn nicht wieder zurück.

Könnte schneller und billiger sein als Anwalt und Gericht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Känku
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die hat er schon, allerdings ist sie ihm sehr ähnlich, was das finanzielle angeht.

Der Anwalt ist auch tatsächlich das Letzte was wir wollen, aber wie gesagt, alles reden, alle Gespräche verlaufen im Sand.

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#6
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Zwischen "mit ihm reden" und Anwalt einschalten, gibt es ja noch weitere Möglichkeiten.

Da er Euch für den Wohnraum 300 Euro zahlt, liegt zwischen Euch ein Mietverhältnis (mündlich, konkludent) vor.
Dieses gilt es jetzt fristgerecht schriftlich mit Zustellnachweis zu kündigen.

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#7
 Von 
Känku
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Zwischen "mit ihm reden" und Anwalt einschalten, gibt es ja noch weitere Möglichkeiten.

Da er Euch für den Wohnraum 300 Euro zahlt, liegt zwischen Euch ein Mietverhältnis (mündlich, konkludent) vor.
Dieses gilt es jetzt fristgerecht schriftlich mit Zustellnachweis zu kündigen.


Entschuldigung, dass hab ich vergessen zu erwähnen. Hatte er bereits erhalten, mit einer Frist von einem halben Jahr.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Känku):
Die hat er schon, allerdings ist sie ihm sehr ähnlich, was das finanzielle angeht.

Schade ...



Zitat (von Känku):
Hatte er bereits erhalten, mit einer Frist von einem halben Jahr.

Mit welchem Kündigungsgrund?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Känku
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Hauptgrund die zahlreichen Sachbeschädigungen und um das 'nicht kümmern' der Räumlichkeiten. Mit erwähnt wurde die Tatsache, dass das Verhältnis zwischen Vater und Sohn besser war. Dann noch das handgreiflich werden gegenüber mir, die verbalen Ausfälle gegenüber seiner Geschwister (Halb-).

Am 1.7. hätte er draußen sein müssen. Seine Antwort war: keine Zeit, kein Geld, kein Bock (Kurzversion)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Känku):
die zahlreichen Sachbeschädigungen und um das 'nicht kümmern' der Räumlichkeiten.

Dafür gab es zuvor gerichtsfeste Abmahnungen?
Falls nicht, dürfte die Kündigung eh nichtig sein. Sollte man einen Fachanwalt prüfen lassen.



Zitat (von Känku):
Mit erwähnt wurde die Tatsache, dass das Verhältnis zwischen Vater und Sohn besser war.

Irrelevant.



Zitat (von Känku):
Dann noch das handgreiflich werden gegenüber mir,

Dafür gibt es welche Beweise?



Zitat (von Känku):
die verbalen Ausfälle gegenüber seiner Geschwister (Halb-).

Dürfte auch nicht relevant sein.



Zitat (von Känku):
Seine Antwort war: keine Zeit, kein Geld, kein Bock (Kurzversion)

Dann müsste man nach gültiger Kündigung das Gericht bemühen und am Ende räumen lassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Känku
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Einmal war die Polizeit da, sie hat was in die Richtung gesagt wie: solange du die Füsse unter dem Tisch deines Vaters hast, halt sie still. Und er sollte mehr Respekt haben. Dabei rum gekommen ist nicht viel.

Ich sehe schon, ein Anwalt muss her. Danke für eure Mühe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Känku):
sie hat was in die Richtung gesagt wie: solange du die Füsse unter dem Tisch deines Vaters hast, halt sie still.

Abgesehen davon das das nur eine hohle Phrase ist, er hat sie ja unter seinem eigenen Tisch ...



Zitat (von Känku):
Ich sehe schon, ein Anwalt muss her.

Ja, da muss ein Profi ran, sonst wird das nichts.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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