Sonderkündigungsrecht Zeitmietvertrag?

27. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Lennert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Zeitmietvertrag?

Hallo!
Wir haben einen 2-jährigen Zeitmietvertrag bis 31.12.2003 abgeschlossen. Nun hat die Firma meines Mannes Insolvenz beantragt. Ein Arbeitsplatzwechsel evtl. in ein anderes Bundesland steht an. Können wir diesen Zeitmietvertrag nun vorzeitig kündigen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich hat der Vermieter Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Vertragserfüllung.
Er ist jedoch gehalten an einer vorzeitigen Auflösung mitzuwirken, wenn erhebliche Gründe vorliegen (besondere Härte) und ein geeigneter Nachmieter angeboten wird, der bereit und in der Lage ist, das Mietverhältnis für die Restlaufzeit zu den bestehenden Bedingungen fortzusetzen.

Dabei hat der Vermieter eine Überlegungsfrist für die Prüfung des Nachfolgeinteressenten von maximal 3 Monaten, z.B. bei vorhandenen Wartelisten kann sich die Frist sogar auf null reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt


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