Wir haben am 01.03.2000 einen 5-jährigen Zeitmietvertrag mit Staffelmiete abgeschlossen.
Bei dem Zeitmietvertrag wurde kein Grund für die zeitliche Begrenzung genannt.
Nun haben wir ein Haus gekauft und wollen unseren Mietvertrag zum 01.07.2003 (also erst in 11 Monate) kündigen.
Zu erwähnen sei: wir heiraten in 2 Monate, planen Kinder ab nächstes Jahr und meine Eltern werden mit uns im neuen Haus wohnen (doppelt so gross wie das aktuelle Mietshaus).
Leider hatten wir bereits einige Probleme mit unserer Vermieterin,
wir sind Erstmieter in einem Neubau und mussten uns sogar um die Mülltonnen- und Briefkastenbeschaffung kümmern. Nach 2 Jahren eindringliches Bitten unsererseits/Nachbarn/Gemeinde wurde der alte Baumbestand gepflegt, Kosten die Sie uns nun belasten will! Das Haus wurde bereits 2x neu gestrichen, da die erste Farbe im Winter aufgetragen wurde und abbröselte. Die Heizungen waren falsch eingestellt/bzw.garnicht eingestellt.
Nun befürchten wir , dass diese Dame auf die 5 Jahre besteht, da Ihr alles andere zuviel Arbeit macht.
Welche Möglichkeiten haben wir aus diesem Vertrag vorzeitig entlassen zu werden? Wir würden uns ggfs auch um einen Nachmieter kümmern.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
C.Bibrack
Sonderkündigunsrecht bei Zeitmietvertrag??
2. August 2002
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2002 | 16:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigunsrecht bei Zeitmietvertrag??
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. August 2002 | 19:52
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Sonderkündigungsrecht (z.B. wg. zu kleiner Whg. aufgrund Nachwuchs) steht Ihnen auf jeden Fall zu. Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen mieterfreundlich. Erklären Sie das Ihrem VM und bieten Sie Nachmietersuche an.
Gruss
#2
Antwort vom 5. August 2002 | 23:12
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
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