Hallo zusammen,
ich habe zu Ende April meine Mietwohnung gekündigt.
Bei einem externen Dienstleister habe ich einen Vertrag für die Gehwegreinigung abgeschlossen.
Dieser verlängert sich gemäß Vertragsbedingungen stillschweigend immer um ein weiteres Jahr bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese habe ich allerdings knapp verpasst, sodass ich erst zum Mai 2021 kündigen kann.
Die Reinigungsfirma besteht auf eine Einmalzahlung von knapp 100€, wenn ich den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Eine Fortsetzung des Vertrages bis Mai 2021 würde das doppelte kosten.
Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht gegenüber der Reinigungsfirma, wenn mein Nachmieter den Vertrag nicht übernehmen möchte?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Sonderkündigung Gehwegreinigung bei Umzug
24. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2020 | 18:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung Gehwegreinigung bei Umzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. März 2020 | 19:44
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Das gehört wohl nicht ins Mietrecht. Aber eine Frage, wie möchten Sie das Sonderkündigungsrecht denn begründen?
Ich würde hier die 100 € bezahlen, und dann is gut.
#2
Antwort vom 24. März 2020 | 19:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Eine denkbare Variante wäre noch, das Vertragsverhältnis normal zu kündigen, und die Rechnungen vom Nachmieter zahlen zu lassen, da er sowieso in den Vertrag einsteigen möchte. Das müssen Sie aber mit dem Nachmieter ab klopfen, und den Vertrag zwischen Ihnen beiden, der sollte sauber geschlossen sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. März 2020 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120038 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatvom Nachmieter zahlen zu lassen, da er sowieso in den Vertrag einsteigen möchte. :
Zitatwenn mein Nachmieter den Vertrag nicht übernehmen möchte? :
Öhm ...
Und jetzt?
Schon
267.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten